frage bezüglich bundeswehr

18. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
simitar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
frage bezüglich bundeswehr

ich hab nichts entsprechendes gefunden also schreib ich mal hier rein:

also ich habe letzte woche ein schreiben von der BW bekommen mit der einladung zum EUF ( eignungstest ). die musterung hatte ich im april 05 und wurde T2 gemustert. jetzt steigt meine angst das die mich einziehen wollen. ich dachte aber das die altersgrenze bei 23 liegt.

nun werde ich jetzt ende februar 23. der nächst mögliche dienst eintritts termin ist der 1. april...und da bin ich ja schon 23. im gesetz steht das der termin zum diensteintritt vor vollendung des 23. lebensjahres sein muss.

da bleibt die frage wann ist das 23. lebensjahr vollendet ? mit dem 23. oder mit dem 24. geburtstag. vom logischen her startet man man bei der geburt ins erste lebensjahr..demnach endet mit meinem 23. geb tag mein 23. lebensjahr.

kann mir da jemand von euch evtl ne kleine erklärung geben ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Das 23. Lebensjahr ist mit dem 23. Geburtstag vollendet.

In welchem Gesetz soll die Altersgrenze geregelt sein?

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#2
 Von 
simitar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

§ 5 absatz 1 satz 1 und 2 der wehrplicht gesetzes..da steht das drin von wegen der altersgrenze zur einberufung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Zum Grundwehrdienst können auch Personen herangezogen werden, die älter als 22 Jahre bei Dienstantritt sind, wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 2 vorliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
simitar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, bei einer zurückstellung bis 25. aber ich wurde ja nicht zurückgestellt

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Ohne genaue Kenntnisse der näheren Umstände (Lebenslauf, Ausbildung etc.) kann man pauschal keine Antwort geben.

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