finanzielle Hilfe wärend der Ausbildung

12. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
steffi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
finanzielle Hilfe wärend der Ausbildung

Mein Freund und ich wohnen in der Wohnung von meinem Vater. Da die Wohnung ja meinem Vater gehört, haben wir keinen Mietvertrag, zahlen aber ganz normal wie jeder andere die volle Miete (jeder von uns zwei die hälfte).
Jetzt fängt mein Freund eine Ausbildung an und kann seine hälfte nichtmehr zahlen. Kann man ohne Mietvertrag BAB beantragen (vielleicht als Beweis die Kontoauszüge die die Mietzahlung bestätigen)?
Was gibt es sonst noch für möglichkeiten oder Stellen an die wir uns wenden können?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Wieso kann denn kein Mietvertrag (nach-)erstellt werden?

Im Normalfall besteht das ArbAmt jedenfalls auf Vorlage des Mietvertrages für BAB. Letztlich ist es jedoch in das Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters gestellt, ob er sich auch mit dem Nachweis mittels Kontoauszügen zufrieden gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt



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#2
 Von 
igetcrazy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Alora, mein Problem mit der Agentur für Arbeit :BAB abgelehnt da ich gem.§ 77 Abs.3 SGB III drei Jahre einer beruflichlichen Tätigkeit (lt. eigenen Angaben-sollten die das nich selber wissen) nachgegangen bin. Ich habe eine WG mit meiner Schwester und liege über den Freibetrag für Wohngeld-Schwester verdient sehr gut. Nun ist meine Miete 345€--da ich 27J.bin erhalte ich kein Kindergeld,kein Wohngeld-abgelehnt-kein BAB!? Meine Ausbildungsvergütung deckt nur meine Fixkosten.
- Kredit wegen Ausbildungt beim Sozialamt, nee danke?
zentrale frage:
Ist es tatsächlich der Fall das ich 3 Jahre gearbeitet habe und nun
nichts erhalte?

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Nur drei Jahre gearbeitet oder war da schon eine Ausbildung?
Im ersten Fall gibt es BAB, im zweiten gibt es Wohngeld.

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#4
 Von 
igetcrazy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, aber die erste Ausbildubg war eine schulische und wurde abgebrochen. Das Wohngeldamt hat mir Mitgeteilt das meine Schwester für mich aufkommen soll, da der Freibetrag bei 2 Personen im Haushalt bei brutto 1400€ liegt.

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#5
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Das Wohngeldamt kann vermuten, dass deine Schwester für dich aufkommt.
Sie können es aber nicht fordern, deine Schwester ist nicht unterhaltspflichtig für dich.
Hast du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid, kannst du noch Widerspruch einlegen? Dann tu das sofort.

Hattest du einen Antrag auf BAB gestellt oder wurdest du gleich abgewimmelt? Sonst gilt das gleiche - Widerspruch einlegen oder einen Antrag stellen.

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#6
 Von 
igetcrazy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na klar, hab ich Widerspruch eingelegt. Allerdings wurde das BAB gleich schriftlich abgelehnt wegen diesem §, den Antrag hab ich nie gesehen.
Das Wohngeldamt hat im letzten Schreiben alle Gehaltszettel von meiner Schwester gefordert (letzten 12 Monate).
Da das etwas gedauert hat diese nachzureichen und mir telefonisch gesagt wurde das ich sowieso keinen Anspruch dadurch hätte,
wurde mir nahegelegt einen
Kredit beim Sozialamt zu beantragen, das wollte ich aber nicht. Kann ich denn nicht bei der Agentur für Arbeit gleich einen Antrag fordern,
anscheinend wird ja dieser ungern ausgegeben. Diese Bürokratie, jedes Amt füllt sich nicht zuständig und damit ist die Sache abgehackt.Habe vermutlich etwas resigniert im Dschungel der Ämter.

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#7
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

die klugen leben von den ummen u. die dummen von ihrer arbeit.

da wird mal wieder gezeigt das man als arbeitswilliger immer der dumme ist.

mir persönlich ist nur bekannt das deine eltern für dich aufkommen müssen genauso wie du für sie, von geschwistern wusste ich bisher nichts.

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#8
 Von 
igetcrazy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Infos.
Habe angerufen beim zuständigen Amt, der Herr Beamte wollte sich rausreden,
nachdem ich die fakten vorgetragen habe, hat er aufgelegt,mitten im Gespräch.
Kleine Dienstverweigerung aber ansonsten habe ich als arbeitswillige 1 Jahr lang nichts erhalten und dafür jedes Wochenende gejobbt.
War a bisserl anstrengend aber die Kasse is ja leer dann kommt man auch auf neue Ideen bei den dummen.

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#9
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Noch einmal:
1) Eine abgebrochene schulische Ausbildung ist eben keine erste berufsqualifizierende Ausbildung und somit steht dir BAB zu.
2) Deine Schwester schreibt einfach, dass sie dir nicht unterhaltspflichtig ist und sie dir auch keine Unterstützung zukommen lässt. Du beantragst Wohngeld für deinen Teil der Wohnung und nicht ihr beantragt als Gemeinschaft Wohngeld für die gesamte Wohnung.

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