falsche Verdächtigung

25. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ranfo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
falsche Verdächtigung

Hallo ihr Rechtsgelehrten,
mein Name ist Tim.
Bin 19 Jahre und Student.

Im Jahre 2007 beobachtete ich ein Schlägerei vor einer Disko, welche zwischen den Securities und zwei (meinerseits bekannten) Personen ausgetragen worden.
Die Türsteher haben sogar einen davon bewusstlos geschlagen, bzw getreten, obwohl die zwei Leute vor der Schlägerei lediglich mit den Securities diskutierten.
Sozusagen haben die Türsteher mit dem Gerangel begonnen.

Am nächsten Tag standen die Opfer der Schlägerei bei mir vor der Tür und fragten, ob ich denn auch eine Zeugenaussage machen würde. Und da ich alles genau beobachtet hatte, tat ich dies auch.
Die Polizei war regelrecht begeistert, dass ich diese "Zivilcourage" aufgebracht habe und die Securityfirma beschuldigte. War ja schließlich auch so...

Lange Rede, kurzer Sinn:

Im Juli diesen Jahres kam wieder ein Polizeischreiben angeflogen, in welchem ich nun der falschen Verdächtigung beschuldigt wurde. Der Kläger war aber nicht die Securityfirma sondern der STAAT.
Ich war erstmal völlig perplex, schließlich war ich mir zu 100% sicher, dass ich wahrheitsgemäß ausgesagt hatte.
Sicherheitshalber schaltete ich aber trotzdem einen Anwalt ein.
Nach ein paar Wochen wurde aber der gesamte Fall eingestellt.

Ich war nun beruhigt und eigentlich sicher, dass ich die Anwaltskosten nicht tragen müsse.
Falsch gedacht!
Der Staatsanwalt wies den Antrag auf Übernahme der Anwaltskosten ab,
obwohl es in dem Fall zu keinem Ergebnis kam.

Müsste da nicht eigentlich der Staat die Kosten tragen, da er mich auch angeklagt hat???
Außerdem finde ich es unerhört, dass man als hilfsbereiter Mensch, auf solch einer Summe sitzen bleibt, obwohl man eigentlich Zivilcourage gezeigt und die Wahrheit ausgesprochen hat.
Stattdessen wird man aber vom Staat als Lügner hingestellt und muss zahlen.

Ich bitte um eure Hilfe, da ich kein eigenes Einkommen habe und für einen Studenten sind 400 Euro eben nicht wenig.
Vielleicht habt ihr ja auch Ideen oder Tipps, wie ich aus der Situation wieder herauskomme. Ich bin auch auf eure Meinungen zu diesem thema gespannt.

Danke schon mal im Voraus!

Gruß Tim




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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zunächst einmal: :forum: Hier wäre das Forum Strafrecht besser geeignet.

Zu Ihrer Frage: Nein, Sie haben in der Tat keinen Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten. Sie hätten wg. Ihres geringen Einkommens einen Antrag auf Pflichtverteidigung stellen können. Der wäre aber unter Garantie auch abgelehnt worden, da zu dem Zeitpunkt (noch) keine Veranlassung bestanden hat, einen Anwalt einzuschalten. Tun Sie es dennoch, ist es Privatvergnügen und selber zu zahlen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.10.2009 14:33:40
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 55x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
noch bisher überhaupt Anklage erhoben wurde.


Das ist grundsätzlich auch nicht erforderlich.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

@ Jotrocken,

in der Tat - mit dem Einkommen hat die Pflichtverteidigung nichts zu tun. Es hätte hier schlichtweg keinen PV gegeben, weil die Voraussetzungen des § 140 StPO nicht vorliegen.

@ Ranfo,

Kläger im Strafverfahren ist, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, immer der Staat. Darum steht im Strafverfahren nicht Herr Müller da und beschuldigt Herrn Meier, sondern der STAATsanwalt.

Gruß vom mümmel

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