drogen und fürherschein

28. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
kev123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
drogen und fürherschein

ich bin 17 jahre habe vor knapp 2 monaten eine anzeige wegen besitz und erwerb von cannabis bekommen jemand hat mir was vertickt heißt es ( erster kontakt mit der polizei) . jetzt will ich meinen fürherschein machen was habe ich da zu befürchten irgend welche extrakosten oder dergleichen `?
Danke für die hilfe ...

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

nein, du kannst ganz normal deinen Führerschein machen. Nur solltest du nie unter Drogeneinfluß fahren, da wird der Führerschein gleich wieder eingezogen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Sehe ich anders. Wenn der Konsum nachgewiesen oder eingeräumt wurde könnte die Führerscheinstelle durchaus ein ärztliches Gutachten verlangen.

-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen