c/o in Anwaltanschrift - angestellter Anwalt

18. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
go399839-12
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 55x hilfreich)
c/o in Anwaltanschrift - angestellter Anwalt

Wir hatten eine Anwältin beauftragt. Diese wurde nicht tätig und nahm nach ihrer 7-monatigen Krankheit unsere Originalurkunden von Sachsen nach Hessen 400 km (!) in eine neue Kanzlei.

Die Anwältin schrieb auf dem Briefkopf:
Petra Müller
RoJuXS
c/o Stiller & Partner
Buchenweg 52

Die Anwältin schrieb: „Wenn Sie die Akten wieder haben möchten bringen Sie 322 € in bar in die Kanzlei Stiller & Partner. Vereinbaren Sie einen Termin…"

Da wir dringend die Akten für den Gerichtsprozess benötigten, schrieben wir offiziell an die Kanzlei Stiller & Partner. Wir fragten zum Beispiel nach der Firma RoJuXS, die es dort natürlich nicht gab. Oder nach unseren Akten. Niemand wusste dort Bescheid. So fragten wir auch direkt beim Geschäftsführer dieser Kanzlei nach und erklärten ihm, warum sich unsere Akten bei ihm in den Büroräumen befinden würden.

Wir klagten auf Herausgabe. Nun möchte uns die Anwältin strafrechtlich anzeigen, weil wir bei ihrem Arbeitgeber Stiller & Partner falsche Behauptungen aufgestellt hätten.

Erfüllt das den Tatbestand, der Verleumdung, wenn man in der Kanzlei, die auf dem Briefkopf steht, nach den Akten fragt und erklärt, warum die Rechnungen ungerechtfertigt sind.

Hätten wir als Laien erkennen müssen, dass es sich bei dieser Anschrift um den Arbeitgeber der Anwältin handelt?

Kurze Zeit später war die Anwältin nicht mehr in dieser Kanzlei, vermutlich wurde ihr auf Grund dieses Vorfalls gekündigt. Kann sie uns dafür schadensersatzpflichtig machen?

PS: Sie meinte vor Gericht, dass sie uns anzeigt deswegen, wenn wir dem Vergleich nicht zustimmen (Sie übergab die Akten und jeder bezahlt seinen Anwalt selbst)


PS: (Wer mich aus dem Forum kennt – vom Anwalt bis über das Gericht, scheint alles schief zulaufen – angefangen hat das mit Steuererklärungen, die aussahen, als hätte sie meine Oma erstellt – er war gar kein Steuerberater … über eine Anwältin, die nicht tätig wurde, über ihren Vertreter ihrer Kanzlei, der nun den Steuerberater vertritt..)


-- Editiert von Moderator am 18.01.2015 21:47

-- Thema wurde verschoben am 18.01.2015 21:47

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Und was hat das alles mit Arbeitsrecht zutun?

:forum:

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Die Fragen welche die Anwältin aufgrund der Unklarheiten verursacht hat, wird sie sich selbst zurechnen müssen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Erfüllt das den Tatbestand, der Verleumdung, wenn man in der Kanzlei, die auf dem Briefkopf steht, nach den Akten fragt und erklärt, warum die Rechnungen ungerechtfertigt sind.

Nein, selbstverständlich nicht. Dabei ist es egal, ob Sie Laie sind oder Richter am BGH. Eine Verleumdung kann ich da nicht erkennen. Ich vermute mal, dass die Anwältin das ganz ähnlich sieht und deswegen sowieso keine Anzeige erstatten wird. Sowieso sollten Sie sich vor Augen halten, dass eine für Verleumdungen zu erwartende Strafe ziemlich gering ist. Aber zu einer Strafe wird es meiner Meinung nach sowieso nicht kommen.

Sie haben sowohl die Aufforderung, mit Bargeld im Gepäck nach Hessen zu kommen, als auch die Drohung mit der Anzeige schriftlich? Dann könnte Sie mal darüber nachdenken, sich an die Anwaltskammer zu wenden und dort den Fall zu schildern. Ganz sauber klingt das nämlich nicht.
Die Frau hat schon grundsätzlich eine berufsrechtliche Pflicht, irgendwo eine Kanzlei zu unterhalten und deren Anschrift unmissverständlich auf jedem Briefschreiben anzugeben.
Eigentlich kommt in solchen Fällen sogar eine Nötigung in Betracht. Die Frau darf Ihnen nicht mit offensichtlichen ungerechtfertigten Anzeigen oder Zurückbehaltungsrechten drohen, nur um anderswo Geld zu sparen.

Das sprechen Sie am besten aber mit Ihrem neuen Anwalt ab.

Übrigens ist das Thema im Forum Arbeitsrecht nicht optimal aufgehoben. Und ich hoffe mal, dass die Angaben in Ihrem Posting alle ausgedacht sind. Andernfalls schleunigst editieren!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go399839-12
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 55x hilfreich)

Für mich ist es eine arbeitsrechtliche Angelegenheit.

Hätten wir erkennen müssen, dass es sich bei der Anschrift um einen Arbeitgeber handelt?

Machen wir uns schadensersatzpflichtig, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer (Anwältin) wegen unserer Anfragen gekündigt hat?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hätten wir erkennen müssen, dass es sich bei der Anschrift um einen Arbeitgeber handelt? <hr size=1 noshade>

Nein



quote:<hr size=1 noshade>Machen wir uns schadensersatzpflichtig, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer (Anwältin) wegen unserer Anfragen gekündigt hat? <hr size=1 noshade>

Nein





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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