Hallo Leute
Ich habe da mal eine abstrakte Frage.
Da gibt es einen Fond, in Schirmherrschaft des Bundespräsidenten der BRD. Der an eine Berufsgruppe verteilt werden soll, die ihrer besonderen Berufssituation immer mal in wirtschaftliche Not geraten können. und an alle, dieser Berufsgruppe, verteilt werden soll, die einen berechtigten Antrag darauf stellen. Der Verteilerschlüssel ist auf die Ministerien der Länder verteilt, die dieser Berufsgruppe zuständig werden.
Nun gibt es da eine ministeriale Antragsentscheidungsperson, die diesem Antrag immer wider Ausflüchte erfindet
“…Es gibt leider mehr Antragsteller als der Ländertopf zur Bewilligung hergibt.
ich muss sie da auf eine Warteliste stellen. Und Jahr für Jahr das Selbe.
Bis ich nicht mehr in der Lage bin meine Arbeit finanzieren zu können, dahinter komme, das die Verteilerbewilligungsperson, sich einen Scheiß darum kümmert wer auf der Warteliste steht, und die Gelder nach Gutdünken einem bevorzugten Personenkreis verteilt.
Jetzt schreibt „Sie“ mir das es ihr Legitim erscheine, die Gelder an erster Stelle an einen Personenkreis zu verteilen, die diesem Einkommen gefährdeten Beruf, eine Schulische Ausbildung haben.
Was, nach Auskunft der Sachbearbeiter im Bundespräsidialamt aber nicht stimmt.
das Geld ist auch für Seiteneinsteiger zu dieser Berufsgruppe gedacht, die nachweisen, dass sie ohne eigene Schuld verarmt sind.
Dazu die Frage: Die Flucht aus der ministerialen Verantwortung, ist doch Diskriminierung, bzw. Abwertung der Würde des Menschen. Sicher, ist das Geldverteilen aus besagtem Fond. eine Kann-Bestimmung, aber nach demokratischen regeln, wozu ich einsichtig, Selbstverständlich eine Warteliste zähle.
Mir aber zu unterschreiben, dass das Geld, an erster stelle nur an Schulisch ausgebildete verteilt wird, ist bereits Willkür.
wie geht man(n) gegen eine solchen ministeriale Willkür vor, wenn eine persönliche Beschwerde an den zuständigen Minister fruchtlos bleibt, weil der persönliche Referendar, sinngemäß schreibt. Ich soll mich vom Acker machen.
ich finde das richtig Menschenverachtend.
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auch eine abstrakte Wirklichkeit.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
>Bis ich nicht mehr in der Lage bin meine >Arbeit finanzieren zu können
...dieser Satz ist auf Deine Überschrift zutreffend, meine ich.
Arbeit wird nach meiner Auffassung entlohnt und zwar von demjenigen für den sie ausgeführt wird.
Abweichend hiervon ist sicherlich ein Studium oder Ausbildung, denke aber das ist hier nicht gemeint.
Somit verstehts Du unter Arbeit möglicherweise Dein Hobby, was man allgemein selbst finanziert, meistens durch eine einbringende Arbeit, wozu ich auch eine selbstständige Tätigkeit zähle.
>Der an eine Berufsgruppe verteilt werden >soll, die ihrer besonderen Berufssituation >immer mal in wirtschaftliche Not geraten >können
Welche Berufsgruppen hier allerdings infrage kommen könnten weiß ich allerdings nicht, was ich allerdings daraus erkenne ist:
Berufsgruppe= Berufsausbildung=Ausbildung
worauf sich die Ablehnung bei Dir wohl begründet.
mfg
Es ist die Freiheit der Dummen an Dingen, wovon sie nichts verstehen, Vermutungen anzustellen.
Selbstverständlich gibt es auch Bildermaler die aus Hobby Bilder malen, die werden aus Bescheidenheit sich nie nicht Berufskünstler nennen wollen, und kaum die Kriterien erfüllen in einer Berufsgenossenschaft oder von der IG. Medien Vertreten zu werden oder sich der Berufsicherung vertreten zu lassen.
Damit wären wir bei der Berufsbestimmung. Da ein Beruf sich nicht oder selten ohne Arbeit ausführen lässt, ist Kunstmachen ein Beruf, die Objekte entstehen nicht ohne dem dazutun von Arbeit.
Schon mal in einem Atelier eines Kunstschaffenden oder Modedesigner gewesen?
Frau/Mann Berufskünster, (ohne gerufen zu sein) dem Arbeitgeber „Kultur“ mit der Dienstleistung Kunst, in Vorleistung gehen muss.
und dieser Vorleistung oft erlebt: Außer Spesen war nichts gewesen.
ein Hobbykünstler gibt sich mit der Schmeichelei zufrieden („schön gemacht“) ein berufskünster möchte, auf der jagt nach bussines, von der Schmeichelei leben können.
Diese Besonderheit ist, wo Frau/Mann Berufskünster, (ohne gerufen zu sein) dem Arbeitgeber „Kultur“ mit der Dienstleistung Kunst, in Vorleistung gehen muss.
dadurch öfter als gewollt in Armut geraten. Wieso sollte man, dieser Gesellschaftspolitischen Erkenntnis, einem Bundespräsidentender BRD. sonst einen Milliardentopf von Fördergelder zu verfügung stellen, ein Teil, auf Antrag einer „Notfallschilderung“ zur Linderung und Verbesserung der besonderen wirtschaftlichen und sozialen Situation Kunstschaffender beitragen soll.
Ein soziologischer Aspekt, Was dem Rechnung trägt, das Kunstschaffender bereits mit seiner Arbeit in Not geraten kann.
Wer hätte das gedacht, das Frau/Mann Kunstfschaffender mit Arbeit in Not geraten kann?
Was aber wenn Kunstschaffende’r, mit Hinweis auf die Kunstfreiheitsgarantie Art.5 Abs.3 GG
. sich selbst helfen will, aber durch gesetzwidrige Willkürmaßnamen der Behörden daran gehindert wird, und niemand gesellschafts- und kulturpolitische Institution dafür Verantwortung übernehmen will, wie ich es dem Volknahen Rechtsverständnis, hier im Forum, in vielen eröffneten Threads auch nicht rüberbrigen kann?
Was dann? wenn Kunstschaffende’r in Gewissenskonflikt gerät, („Wozu mach ich das überhaupt) geh ich doch der sozialen sicherheit, lieber in einer Fabrik arbeiten.
Wieso sollte man, dieser Kunstpolitischen Erkenntnis, einem Bundespräsidenten der BRD. sonst einen Milliardentopf von Fördergelder zu verfügung stellen, ein Teil, auf Antrag einer „Notfallschilderung“ zur Linderung und Verbesserung der besonderen wirtschaftlichen und sozialen Situation (Vorleistung) beizutragen soll.
Ein soziologischer Aspekt, was dem Rechnung trägt, das Kunstschaffende’r bereits mit seiner Arbeit in Not geraten kann.
Wer hätte das gedacht, das Frau/Mann Kunstfschaffender mit Arbeit in Not geraten kann?
Was aber wenn Kunstschaffende’r, mit Hinweis auf die Kunstfreiheitsgarantie Art.5 Abs.3 GG
. sich selbst helfen wollen, aber durch gesetzwidrige Willkürmaßnamen der Behörden daran gehindert wird. Und niemand gesellschafts- und kulturpolitische Institution dafür Verantwortung übernehmen will, wie ich es dem Volknahen Rechtsverständnis hier im Forum, in vielen eröffneten Threads auch nicht rüberbringen kann?
Was dann?
Kunstmaler
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-- Editiert von kunstmaler am 31.12.2004 05:46:16
-- Editiert von kunstmaler am 31.12.2004 05:53:48
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>Es ist die Freiheit der Dummen an Dingen, >wovon sie nichts verstehen, Vermutungen >anzustellen
....es aber auch die Freiheit eines Künstlers zu glauben, andere Menschen müßten ihre Werke als außergewöhnlich und förderungswürdig ansehen
mfg
ach Kunstmaler - du kriegst nix aus dem Fonds für notleidende Künstler, weil es genug gibt, dies gelernt haben (mit nachweislicher Ausbildung) und auch kein Geld haben - dieser "Topf" ist halt auch nicht unerschöpflich und zudem ein Fonds, auf den keinerlei Rechtsanspruch besteht! Himmel - nimm halt die Sozialhilfe in Anspruch und gut! Ich nehm aber mal an, dass dir mal wieder ein Rechtsstreit bis rauf zum Verfassungsgericht lieber ist! Also geh hin und tue also - erwarte aber nicht, dass andere deine "abstrakte Wirklichkeit" nachvollziehen können! Du bist doch m.E. echt von nem anderen Stern! Was glaubst du eigentlich, wer du bist, dass für dich andere Regelungen gelten sollen, als für andere?! Ausserdem bist du m.E. selber schuld! Hättest du nicht deine Zeit damit verschwendet, alle möglichen Gerichte damit zu beschäftigen, wie der Verkauf von Strassenkunst und das damit zusammenhängende Geschäftsbild des Strassenkünstlers nun definiert ist und wann, wie und ob du deine Strassenkunst verkaufen kannst, hättest du vielleicht mehr Zeit gehabt, Bilder zu malen und zu verkaufen! Du bist und bleibst in meinen Augen schlichtweg ein Querulant, der meint, alles drehe sich nur um ihn! Schreib halt endlich ein Buch und hör auf, die User hier als dumm und/oder sonstwas zu bezeichnen, nur weil sie nicht verstehen können, warum ein erwachsener Mensch sich so anstellt!
So - jetzt kannst mich mal wieder beschimpfen wiest magst - ich geh jetzt heim!
lg und einen "guten Rutsch"
Juchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
--- editiert vom Admin
Hallo F. Lorenz
Betrifft Beitrag - 02.01.2005 08:33:35 -
Ich wollte sie um Erlaubnis bitten, ihren Betrag für meine weitrere öffentlichkeitsarbeit, zur Gänze und Nennung ihrer Urheberschaft verwenden zu dürfen.
Mit freundlichen Gruß,
Günther Rupp
alias Kunstmaler
PS.
Meiner Rede Sinn, so gut argumentieren zu können ist mir gegen die Dummheit dieser Welt noch nicht gelungen.
Danke für das Mentholbonbon, ich auch mal zum Atemen komme!
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Hallo F.Lorenz,
wenn Die all die anderen Mammutbeiträge vom Kunstmaler gelesen hätten, könnten Sie meine Argumentation evtl. nachvollziehen. Zudem halte ich absolut nichts davon, eingebildete Rechte geltend zu machen und die Justiz mit "Peanuts" lahmzulegen, nur weil jemand meint, für ihn gälten andere Massstäbe als für andere Bürger. Wenn das für Sie in 0rdnung ist - bitteschön! Ich habe meine eigene Meinung dazu!
Und was das "zu gut gehen" betrifft: M.E. geht es jedem zu gut, der seine Zeit und Energie damit verschwendet, gegen Windmühlen zu kämpfen und sich dann beschwert, weils nicht funktioniert. Schuld sind sowieso immer die anderen!
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
--- editiert vom Admin
Da haben sich ja zwei gefunden.
Das sehe ich auch so.
Schade eigentlich, daß die Aufmerksamkeit der Leser umgekehrt proportional zum Fleiß (sprich Schreibumfang) des Autors korreliert.
Hat irgendjemand (außer Kunstmaler) den kompletten Lorenz gelesen?
also - ehrlich gesagt - ich nicht Ich hab auch nur quergelesen. Ich habs einfach nicht so mit den Herrschaften, die die Gerichte permanent beschäftigen aus Gründen, die ausser ihnen niemand nachvollziehen kann - bloss um recht zu haben! Und die sich dann noch auf den Schlips getreten fühlen, wenn man ihnen das sagt.
Vielleicht sollte man für den Kunstmaler und den Herrn Lorenz einen Extrathread eröffnen - Titel: Kampf den Windmühlen - oder so
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
also Julla---irgendwo hast Du recht und auch wieder nicht so richtig,aber verurteile mich nicht gleich wenn ich meine das die zwei auch ein bischen Recht haben,nur mit dem Unterschied das niemand auf den Punkt kommt,denn die eigentliche Ursache ist die Abänderung sämtlicher Gesetze in deren Form das Resultat entstanden ist,das eine Gleichheit vor Gericht nicht mehr gegeben scheint und mit der erheblichen Verteuerung der angeblichen Chancengleichheit laut GG durch die Hintertür eine Art Ermächtigungsgesetz entstanden ist,das ofiziell bei wahrer Gewaltentrennung( Volk,Justiz und Politik) niemals so entstanden wäre,weil die Justiz unabhängig sein soll.Das Kernproblem beim Kampf gegen Windmühlen ist,das es keine Windmühlen mehr gibt.
bei wahrer Gewaltentrennung( Volk,Justiz und Politik)
Gewaltenteilung (die meinen Sie wohl) ist aber etwas anderes: Legislative, Exekutive, Judikative.
ist richtig mareike
@ kdw
Ich verurteile niemanden - ich bin doch kein Richter
Ich hab lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ich nur wenig bis gar kein Verständnis für Rechthaberei bis zum Verfassungsgericht habe. Was hat es mit Gleichheit zu tun, wenn jemand 3 Jahre lang um 20 Euro streitet? Das ist für mich schlichtweg Kleinkrämerei! Solche Anträge sollten m.E. gleich abgeschmettert werden - da stehen doch die Kosten in keinerlei Verhältnis zum Streitwert! Aber Rechtschutz zahlt ja wohl - und die Anwälte verdienen sich ne goldene Nase!
Was hat es mit Gleichheit zu tun, wenn jemand 20 Jahre lang sämtliche Instanzen mit der Auslegung der Berufsbezeichnung Strassenkünstler und den damit ggf.verbundenen Rechten (von Pflichten war nicht die Rede!) beschäftigt? Strassenkünstler gibt es sehr viele - wieso kämpft der Kunstmaler hier allein gegen die (nicht vorhandenen) Windmühlen? Haben die anderen Strassenkünstler etwa kein Problem mit der Gesetzesauslegung? Ist doch seltsam - oder?! Innerhalb von 20 Jahren oder mehr sollte sich da m.E. doch mittlerweile eine Interessengemeinschaft gefunden haben - oder sehe ich das falsch?
Das mit unseren Gerichten und den zugehörigen Richtern und Anwälten nicht alles Gold ist was glänzt, weiß ich durchaus. Aber wenn diese berufmäßigen Nörgler endlich aufhören würden, die Gerichte mit ihrem Kram zu belästigen, hätten diese vielleicht endlich mehr Zeit, sich den wirklich wichtigen Dingen zu widmen!
Wie gesagt, ich hab halt meine eigene Meinung zu diesem Thema. Und da dies ein öffentliches Forum ist, darf ich diese auch kundtun Übrigens nicht unbedingt zur Freude vom Kunstmaler Doch wenn er eine kontroverse Meinung nicht hören bzw. lesen möchte, darf er seine (selbstgemachten) Probleme halt nicht in einem öffentlichen Forum darstellen! Einige seiner Threads sind übrigens wegen der Beschimpfungen, die er gern anderen Forenteilnehmern gegenüber anbringt (es gibt halt nicht viele, die mit ihm konform gehen), vom Admin gelöscht worden
lg
Julchen
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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "
ja Julchen,stimmt,jeder hat seine eigene Meinung,ich im übrigen auch.Wenn ich mich wegen 20 € streite dann zahlt das keine RSV sondern ich,allerdings nur dann wenn es mit rechten Dingen zugeht,weil auch ich erst einmal dieses Geld verdienen muß.Mir hat mal eine ältere Frau gesagt : Gel,es ist garnicht so einfach an fremder Geld zu kommen.
Ist schon ein netter Spruch.Unser Kunstmaler kämpft hingegen warscheinlich für seine Innungskollegen mit,vom Prinzip her überhaupt nicht verkehrt aber warscheinlich sehr Geldintensiv und deshalb wären solche Streiterein schon für mich tabu,das einfachste für ihn wäre wohl die Stadt zu wechseln,vielleicht wirds dadurch besser.Aber Recht ist eins der wichtigsten Dinge des Lebens und das hat er wohl auch erkannt.Wenn er aber schon 20 Jahre dafür kämpft und trotzdem nicht verhungert ist wirds wohl auch nicht so schlimm sein.
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