Ich habe heute einen Brief von meiner Bank bekommmen, darin steht das ich zuviel Geld überwiesen bekommen habe vor ca. einen Monat und diese von der Firma beauftragt worden sind dies von meinen Konto zurückzuüberweisen mit meiner Unterschrift.
Danach habe ich geschaut Betrag und Datum haben gestimmt die Bank hatte Recht aber ich bin von alle dem Ausgegangen das mir dieses Geld zusteht und habe mit diesem Geld Beschaffung gemacht die ich sonst nicht gemacht hätte.
Warum ich davon ausgegangen bin die besagte Firma ist eine Versicherung aus Köln, meine Versicherung auch und ich habe von meiner Versicherung ein paar Wochen zuvor einen Brief erhalten das ich einen Pauschalbetrag zurückerhalten soll dies aber erst 2010 geschehen soll was ich dort überlesen habe.
Meine Frage was soll ich tun ich kann das Geld gar nicht auf einmal aufbringen um es zurückzuzahlen?
Und die andere Frage wie kann es sein das eine andere Versicherung an meine Bankdaten kommt?
Um Hilfe bin ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
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Zuviel Geld bekommen!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ohne Ihre Zustimmung ist eine Rücküberweisung nicht möglich. Der Anspruch müsste zunächst zivilrechtlich dargelegt und geltend gemacht werden. Aber auch dann darf niemand so einfach frei über Ihr Konto verfügen. Eine einmal getätigte Überweisung ist - wenn sie einmal gebucht wurde - nicht rückgängig zu machen.
Dennoch wird der Anspruch wohl durchgesetzt werden, da ja offensichtlich ein Mißverständnis vorliegt. Die Versicherung muss sich aber auch Eigenverschulden anrechnen lassen und muss daher (aus meiner Sicht) Rücksicht auf Ihre finanzielle Situation nehmen. Angemessen wäre zum Beispiel eine zinslose Ratenrückzahlung.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Klar, jeder freut sich, wenn ihm jemand "aus Versehen" zuviel Geld überweist. Es gab in der Vergangenheit bereits Fälle, in denen die Kontoempfänger das gesamte Geld abhoben und ihren Kontinent verlassen haben.
Dennoch: wie "Klagdichreich" schon geschrieben hat, bist Du zur Rückzahlung verpflichtet. Es hilft tatsächlich nur, daß Du dem Absender ein Ratenzahlungsangebot machst - und wenn es "nur" 10 Euro pro Monat sind. Nur auf die Hauptforderung begrenzt.
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Also ich sehe das mal andersrum. Meine Bank hat mir im Herbst letzten Jahres eine neue AGB mitgeteilt. wie vielen anderen sicher auch.
Die besagt vor allem, dass meine Bank keine Kontrolle mehr durchführt bei Überweisungen an Dritte bezüglich Kontoinhaber und Kontonummer (ob die übereinstimmen). Wenn ich mich also vertan habe bei einer Überweisung, kann ich meine Bank nicht mehr mit in die Verpflichtung nehmen.
Eine Rücküberweisung ist somit nicht mehr automatisch möglich, sondern nur noch mit Zustimmung des Empfängers.
Also das ganze mal auf "fraukaiser" bezogen: Warum sollte sie das Geld zurücküberweisen? Andersrum bekäme sie ihr Geld auch nicht zurück ohne Zustimmung des Empfängers.
Mal die Moral außer Acht gelassen.
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Noch ein Zusatz:
Wenn es die falsch geschriebene Kontonummer tatsächlich gibt, der Empfänger mittellos ist und das Geld relativ rasch ausgeben hat, hat der Absender leider Gottes Pech.
http://www.sueddeutsche.de/geld/neue-agb-der-banken-ec-karte-weg-macht-euro-1.38883-5
Sollte dies in Deinem Fall so sein, hat der Überweiser leider das Nachsehen.
Die Kontrollvernachlässigung durch die Banken, soll einen beschleunigten Zahlungsverkehr hervorrufen. Hat etwas mit dem EU-Gesetz zu tuen.
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quote:
Also ich sehe das mal andersrum.
quote:
Eine Rücküberweisung ist somit nicht mehr automatisch möglich, sondern nur noch mit Zustimmung des Empfängers.
Was ist daran andersrum? Exakt so isses.
quote:
Wenn es die falsch geschriebene Kontonummer tatsächlich gibt, der Empfänger mittellos ist und das Geld relativ rasch ausgeben hat, hat der Absender leider Gottes Pech.
Diese Aussage bezieht sich darauf, dass es Empfänger geben mag, die sehr schlecht pfändbar sind. Dennoch besteht ein Anspruch auf das zivilrechtlich geltend gemachte Geld, der auch nicht so schnell erlischt. Es reicht also nicht aus zu sagen: "Pech gehabt - bin grad arbeitslos."
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Mit andersrum meine ich:
Ich vertue mich bei einer Überweisung. Ich als Absender bekomme Probleme beim Geld zurückfordern, da ja das Geld an ein existierendes Konto ging. Auch wenn ich es dahin gar nicht überweisen wollte.
Der Fragesteller ist aber Empfänger.
Seit 09/2009 gibt es die "unwiderufliche Überweisung". Hier ist nicht mehr die Bank für evtl. Irrtümer verantwortlich sondern der Überweiser.
Wie soll ich denn an den Adressaten der von mir fehlerhaft und irrtümlich angegebenen Kontonummer kommen.
Genau aus dem Grunde schreibt ja auch die Bank fraukaiser an. Da der Absender aus datenschutzrechtlichen Gründen diese Auskünfte nicht bekommen darf/wird.
Wenn fraukaiser die Rücküberweisung ablehnt, wird der Überweise keine Chance haben an ihre Daten zu kommen.
Und nochmal die Moral ausgeschaltet.
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Und noch zu der Frage von fraukaiser:
Wie kommt die Versicherung an meine Bankdaten?
Genau darin liegt ja der Irrtum. Richtigen Kontoinhaber eingetragen aber irrtümlich deine Kontonummer/Bankleitzahl. Es wird nur noch nach den Nr. überwiesen.
Über die Bankleitzahl kam der Absender an deine Bank und hat eben sein Leid geklagt. Und die Bank sich dann an dich gewandt.
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Vielen Dank für die hilfreichen Info´s!
Aber dennoch hab ich eine Frage, die Bank hat geschrieben wenn ich mich binnen 2 Wochen nicht melden bezüglich der falsch ausgeführten Überweisung werden meine Daten rausgegeben an die Bank oder das jeweilige Unternehmen ist so was Rechtens?
MfG
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Ich würde der Bank sofort schriftlich mitteilen, dass ich der Weitergabe meiner persönlichen Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen widerspreche.
Und auch um Mitteilung bitte, auf welcher Rechtsgrundlage die Bank die Herausgabe meiner Daten an Dritte vornehmen will.
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