Gute Tag,
ich bin Zeitungszusteller und ein Anwohner hat mir mit einer Anzeige gedroht, wenn die Belieferung weiterhin vor die Tür erfolgt.
Ich platziere die Zeitungen so, dass sie vom Wind im Normalfall nicht weggeweht werden können oder nass werden. In 4 Jahren ist nicht eine Beschwerde darüber erfolgt. Nun sagte der Anwohner, dass es eine neue Verordnung geben würde, nach der eine Anzeige 50-60 Euro Strafe für den Zusteller bedeuten würde. Davon habe ich bisher noch nichts gehört.
Nun muss ich dazu erwähnen, dass dort weder eine Zeitungsrolle noch Briefkästen existieren und ich anschellen müsste. Bei der Masse an Zeitungen kann ich jedoch nicht überall anschellen, wo die Situation ähnlich ist, sonst würde ich unterm Strich stundenlang unterwegs sein und kaum etwas verdienen. Knifflig ist die Geschichte jedoch insofern, dass mein Arbeitgeber eine Zustellung ins Haus vorsieht, sofern keine Ablagemöglichkeit in Briefkästen oder in einer Zeitungsrolle realisiert werden kann.
Hat jemand eine Ahnung, mit welchen Strafen zu rechnen wäre oder hat der Anwohner "nur" geflunkert? Ich hätte ja noch nicht mal ein Problem damit bei diesem speziellen Anwohner zu schellen, jedoch habe ich das Gefühl, dass er die ganze Nachbarschaft kontrollieren wird, damit er mir was anlasten kann...nach diesem Auftritt.
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand einen passenden Tipp hat bzw. eine Rechtsgrundlage nennen könnte, wo eine Zustellung vor die Tür untersagt wird.
Ich weiß, dass die Stadt durchaus Strafen verhängt, sofern Zeitungen durch die Gegend fliegen und eingesammelt werden müssen, aber davon kann bei meiner Zustellung nicht die Rede sein...ich achte schon penibel darauf, dass Zeitungen nicht wegfliegen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Matschek
Zustellung kostenloser Zeitungen vor die Haustür
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nun, zumindest gibt es kein bundesweites Gesetz das mir Bekannt wäre.
Allerdings kann ich mir vorstellen, das es örtliche Regelungen gibt die solches sanktionieren.
Bei uns kann man in diversen Stadteilen regelmäßig zum Wochenende knöcheltief durch verwehte Zeitungsreste waten.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Das Austragen in die Nachstunden (zwischen 2 und 4 Uhr) verlegen und dann eben regelmäßig schellen, wird nicht lange dauern und er hat einen Briefkastenn
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Moin,
es wird eng, wenn Wind und Wetter zuschlägt,
wenn Anwohner einen Antrag auf Strafverfolgung nach § 324 + 324 a StGb bei der Polizei stellt,
dann ist es keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat wegen Verunreinigung von Wasser und Boden.
Und jetzt?
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