Zahnarztrechnung über nicht getätigte Leistungen

16. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Alexia86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Zahnarztrechnung über nicht getätigte Leistungen

Hallo,
ich habe ein Problem bzgl. einer Rechnung über 900€ von meinem ehemaligen Zahnarzt. Er hatte ohne Aufklärung (Materialbesprechung und v.a. ohne Kostenplan) 2 Kronen anfertigen lassen. Nachdem ich von meinem Vater (über den ich versichert bin) auf die etwaigen Kosten angesprochen wurde, konnte ich ihm nichts sagen und verlangte nun somit den Kostenplan beim Zahnarzt. Zu dem Zeitpunkt waren die Kronen schon angefertigt und sollten gerade eingesetzt werden. Ich verabschiedete mich jedoch erstmal mit dem Plan und meinte, dass ich dies erstmal bei der Kasse einreichen muss. Bei dem Besuch hatte der Zahnarzt natürlich versucht mir die Schuld einzureden indem ich seiner Meinung nach vorher nach den Kosten hätte fragen müssen. Den war ich mir bis zur Nachfrage meines Vaters natürlich überhaupt nicht bewusst. Ich ließ den Kostenplan von einem Zahnarzt aus dem Verwandtenkreis überprüfen und dieser erklärte mir, dass der Plan völlig dilettantisch aufgesetzt worden war, z.B. ohne jegliche Sortierung aber auch zudem noch Fehler enthielt. Es wurden Mengen berechnet, die z.B. 4mal über der Realität lagen. Daraufhin sagte ich dem Arzt, dass ich von einer weiteren Behandlung bei ihm absehe. Ich war ja sowieso schon total erbost über die gesamte Vorgehensweise des Arztes, aber ich hätte ihm bei "richtigem" Kostenplan eine zweite Chance gegeben. 3 Tage nachdem ich dem Zahnarzt nun abgesagt hatte, bekam ich die besagte Rechnung über 900€. Auch diese ließ ich überprüfen und wie ich mir schon gedacht habe, hat er ALLE Laborkosten (wie auch im später ausgehändigten Kostenplan für die gesamte Behandlung ersichtlich) berechnet bis auf die Kronen an sich. Da ich natürlich nun immer noch 2 Kronen eingesetzt bekommen muss, würden sich die Kosten des Einsetzens aufs Doppelte belaufen, was die Kasse natürlich nicht mitmachen würde. Ich habe bisher erstmal gar nichts gemacht und nun schon die zweite Aufforderung zum Begleichen der Rechnung erhalten. Wie gehe ich vor? Reklamiere ich die Rechnung? Soll ich ein Schreiben aufsetzen, in dem ich schildere, dass aufgrund der fehlenden Aufklärung im Vorfeld kein Betrag für die beiden Zähne zu entrichten ist? "Drohe" ich mit einem Anwalt? Ich denke nicht, dass dieser Arzt sich einschüchtern lassen wird bei dieser gesamten Dreistigkeit. Wir haben leider keine Rechtsschutzversicherung in der Familie. Besten Dank für Ihre Antwort und Hilfe! Herzliche Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Sie schreiben immer von 'Kasse' sind Sie privat oder gesetzlich versichert?

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alexia86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

privat über meinen Vater.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 833x hilfreich)

Ein Heil- und Kostenplan ist bei privat versicherten Patienten nicht zwingend erforderlich. Möchte der Patient trotzdem einen, muss er den in der Regel auch selbst bezahlen.
Bei Privatpatienten kann der Arzt davon ausgehen, dass der Patient nach den Kosten fragt, wenn er sie wissen möchte.
Da Sie sich als Privatpatientin (wenn 86 Ihr Geburtsjahr ist, sind Sie ja auch nicht mehr so jung und unerfahren) haben behandeln lassen, steht dem Zahnarzt grundsätzlich eine Bezahlung seiner Leistungen und Aufwendungen zu. Ein 'dilettantischer' Behandlungsplan ändert daran erst einmal nichts.
Nicht erbrachte Leistungen kann er natürlich nicht in Rechnung stellen.
Wenn die Kronen bereits fertig sind, muss ja schon einiges an Behandlungen erfolgt sein. Da Sie dieser Behandlung ohne Nachfrage zustimmten, konnte der Zahnarzt davon ausgehen, dass er in Ihrem Einverständnis handelt. Dass im Zuge der bereits erfolgten Behandlung keinerlei Absprachen hinsichtlich des Materials und der damit verbundenen Kosten erfolgten, ist kaum vorstellbar.
Wenn sie die Behandlung jetzt - vor dem Einsetzen der Kornen - abbrechen, geht das allein zu Ihren Lasten.
Die bereits gestellte Rechnung sollten Sie prüfen, dabei kann Ihnen auch Ihre Versicherung ('Kasse' heißt es nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung) helfen.

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alexia86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

"Dass im Zuge der bereits erfolgten Behandlung keinerlei Absprachen hinsichtlich des Materials und der damit verbundenen Kosten erfolgten, ist kaum vorstellbar."

--- Ich würde es nicht schreiben, wenn es nicht so wäre. Auf Nachfrage, warum das Material nicht mit mir abgestimmt wurde, wurde mir gesagt, dass sich das preislich sowieso nichts nimmt, vielleicht 30€. Also hat er einfach das "beste" rausgesucht.
Also bitte, ich kann mir nicht vorstellen, dass die "wirtschaftliche Aufklärung" in meinem Fall überhaupt nicht mehr greift; da habe ich ganz anderes gelesen. Und ich war mir OFFENSICHTLICH nicht über die Kosten bewusst und das wurde ganz klar ausgenutzt! Habe ich erwähnt, dass mir eine gesamte Krone im Vorfeld rausgefallen war und diese vom Zahnarzt weggeschmissen wurde?! Ohne mich zu informieren, dass man die hätte kleben können (wie ich im Nachhinein durch den Zahnarzt aus dem Bekanntenkreis erfuhr). Ganz klarer Fall von versuchter Abzocke!

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