Angenommen ...
In MB und VB vertritt das Inkassounternehmen I noch die Klägerin B.
Nach erfolgreichen Antrag auf Wiedereinsetzung des Beklagten in den vorigen Stand, hat I zwischenzeitlich die Forderung von B übernommen (B ist nun Zedent). B ist draussen.
Dies wird erstmals aus der Anspruchsbegründung,die nun vor dem Gütetermin vorliegt, jedoch unbewiesen, deutlich.
Die Klägerin beantragt die Aufrechterhaltung des VB.
Wann muss die Klägerin den Nachweis der Abtretung mitteilen. Was sollte X tun, wenn kein Nachweis vorliegt und sich derzeit nicht mit dem VB und MB so vereinbaren lässt? Existiert ein formeller Fehler?
Da der Anspruchsbegründung keine Beweise (Anlagen) beiliegen und nur die Existenz von Schreiben ohne Zeitangaben behauptet wird, ist es kaum möglich auf die Anspruchsbegründung einzugehen.
Wie sollte X in der Theorie reagieren?
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ZPO - Abtretungsnachweis - wann / formeller Fehler
5. Januar 2011
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Frage vom 5. Januar 2011 | 16:08
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZPO - Abtretungsnachweis - wann / formeller Fehler
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