Wo darf der Hund...?

10. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
albigenser
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 26x hilfreich)
Wo darf der Hund...?

Hallo,

aus gegebenem Anlass suche ich eine Antwort darauf, wo mein Hund sein Geschäft machen darf, ohne daß ich es aufnehmen muß. Nicht auf öffentlichen Wegen, in privaten Gärten, da wo Kinder spielen oder Leute hintreten, das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.

Aber irgendwo muß der Hund doch auch machen dürfen! Wie sieht es aus mit dem typischen begrasten Straßenrand am Graben, großen Feldern, im Wald usw? Das sind Stellen, wo man oft gar keine Chance hat, mit einem Kotbeutel hinterherzulaufen, besonders wenn der Hund frei läuft. Die meisten machen es so, aber wenn mal wieder irgendein Pharisäer stänkert, ist man mindestens verunsichert.

Ich lese ungeheuer viel üeber Verbote, aber bin völlig überfragt damit, was erlaubt ist. Hundeklos sind ja für die meisten Menschen und Hunde unerreichbar, viele Gemeinden kennen das gar nicht. Das nächste mir bekannte Hundefreilaufgehege z.B. ist 1 Stunde mit dem Auto weg, das ist keine Lösung für jeden Tag.

Was sagt das Gesetz dazu?

-- Editiert von albigenser am 10.04.2018 12:58

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von albigenser):
Was sagt das Gesetz dazu?


Das der Hund das eigene Gründstück zu"*****n" darf bis kein Gras mehr wächst, sofern keine Dritten dadurch ungebührlich belästigt werden.
Desweiteren, dass der Haufen aus öffentlichem Raum zu entfernen ist.


Zitat (von albigenser):
Die meisten machen es so, aber wenn mal wieder irgendein Pharisäer stänkert, ist man mindestens verunsichert.


Was hat das mit Pharisäern zu tun?
Ich kenne niemanden, der gerne beim Pilze sammeln im Wald, Würste in der Hand hält und Bauern gefällt es auch nicht wirtschaftliche Schäden zu erleiden, weil sie das abgemähte Gras entsorgen müssen, weil das Feld als Hundeklo genutzt wurde.

Also was spricht aus gegebenen Anlass denn dagegen, die Hinterlassenschaften seines Hundes mitzunehmen?

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#2
 Von 
albigenser
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 26x hilfreich)

Das Problem ist, daß nicht jeder einen eigenen Garten zur Verfügung hat, und wenn der Hund in Wald uns Wiese frei läuft, man zum einen nicht immer sieht, wohin er geht, oder die Stelle für Menschen oft nicht gut zugängig ist, insbesondere, wenn man keine 20 mehr ist. Auch wäre es auf, sagen wir mal 300 m Entfernung nicht ganz einfach, den Haufen dann zu finden, denn der Hund bleibt ja dort nicht stehen, und er macht auch kein Fähnchen dran.

Ausserdem hinterlassen im Gelände wirklich ALLE anderen Tiere ihre Fäkalien, nur für den Hund wird das reglementiert.

Gibt es nicht vielleicht irgendwo eine Rechtsgrundlage, die das etwas genauer regelt? Es muß ja auch irgendwo machbar bleiben.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von albigenser):
Gibt es nicht vielleicht irgendwo eine Rechtsgrundlage, die das etwas genauer regelt?


Steht in der Stadt-/ Gemeindeverordnung, dass kann nämlich jedes "Dorf" unterschiedlich regeln.

Zitat (von albigenser):
Ausserdem hinterlassen im Gelände wirklich ALLE anderen Tiere ihre Fäkalien, nur für den Hund wird das reglementiert.


Man kann nun Wildtiere, schlecht mit Haushunden vergleichen.
p.s. Nein auch mit Katzen kann man Haushunde nicht vergleichen.
p.s.s. Übrigens müssen auch Reiter die Hinterlassenschaften ihrer Pferde entfernen, wenn diese auf die Straße "geäpfelt" haben, dass das selten passiert (die Entfernung des Kotes) ist wieder eine andere Sache.

-- Editiert von spatenklopper am 10.04.2018 15:23

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von albigenser):
im Gelände wirklich ALLE anderen Tiere ihre Fäkalien, nur für den Hund wird das reglementiert.
Könnte auch daran liegen, dass Hunde Allesfresser sind und ihr Kot daher einen Geruch und eine Konsistenz hat, die mit denen von Wildtieren schlecht vergleichbar ist.

Mal ganz drastisch gefragt: Wo deponieren Sie denn ihre eigenen Hinterlassenschaften?
Hätten Sie was dagegen, wenn Sie ab und an in menschliche Exkremete treten? Wenn ja: wieso sollte es erlaubt sein, die des Hundes auszulegen? Wenn nein: Ey, wie sind Sie denn drauf?
(HInt: Menschen sind auch Allesfresser)


Und den Anspruch, dass das schließlich irgendwie geregelt werden MUSS, kann ich sowieso nicht nachvollziehen: man MUSS nämlich keinen Hund halten.

-- Editiert von quiddje am 10.04.2018 15:46

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Was ist also Ihr Problem?


Das Problem des TE ist, dass Pharisäer im Gegensatz zum TE selbst, wohl durchaus mitbekommen wo der Wauwau seinen Haufen legt und den TE dann darauf ansprechen.

Er möchte einen Hunde"kot"platz (am besten vor der Haustür), wo man die ***** liegen lassen kann.

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#7
 Von 
albigenser
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 26x hilfreich)

An (fast) alle.

Jetzt weiß ich wieder, warum ich Foren eigentlich nicht mag: zu viele Ahnungslose, die einfach irgendwie Ihren Senf dazugeben wollen. ich denke, die Fragestellung war klar, und war nicht gestellt, um mir die übliche, oft selbstgerechte Hundehalterschelte anzuhören. Daß man den Fifi nicht beim Nachbarn vor's Haus, auf Spielrasen oder auf den Gehweg machen läßt, ist eine Selbstverständlichkeit. Daß man das Malheur, wenn denn eines passiert aufnimmt, auch. Das war auch nicht die Frage.

Ich möchte gern wissen, wie die Rechtslage ist: Wo finde ich z.B. die Bestimmung, daß Hunde nicht auf Gehwege machen dürfen? Da finde ich vielleicht auch den Rest...

Also bitte nur antworten, wenn Sie Ahnung haben, und nicht, um gegen Hundehalter zu polemisieren, das ist wirklich nicht zielführend.

Es geht mir bei der Frage um Rechtssicherheit, was ist erlaubt, was ist verboten, und nicht darum, wie der Einzelne zu Hunden und deren Exkrementen steht.

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#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich möchte gern wissen, wie die Rechtslage ist: Wo finde ich z.B. die Bestimmung, daß Hunde nicht auf Gehwege machen dürfen? Da finde ich vielleicht auch den Rest...
Eigentlich wurde dir das schonmal gesagt hier in deinem Thread, in der Gemeinde oder Stadverordnung, dort wirst du fündig werden.

Aber auch nochmal zu der Sache mit den Feldern etc, wenn dein Hund 300m oder mehr weg ist, dann hast du den schlichtweg nicht mehr wirklich unter Aufsicht.
Ich verstehe es, dass so ein Tier auch gerne mal frei rumlaufen will, aber evtl sollte man sich überlegen, ob man nicht doch lieber die Leine einsetzt. Im Übrigen hat der Hund erst gar nichts auf Feldern von Landwirten zu suchen, oder hast du deren Genehmigung bekommen, dass dein Hund dort drauf rumlaufen darf?

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#9
 Von 
albigenser
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 26x hilfreich)

Ja, das ist genau das Problem.

Wenn man nicht zufällig einen eigenen Garten hat, dann darf der Hund nämlich eigentlich nirgends was machen.

Die Rechtslage scheint bestenfalls schwammig, wenn jedes Kaff sein eigenes Gesetz macht. Und wenn man nach der Tierschutzbehörde geht, dann soll / muß der Hund mindestens 3 x täglich eine halbe Stunde ausgeführt werden, damit er sich lösen kann (was er aber laut Gemeinde oder eines Bauern nicht darf). Man kann doch nicht wirklich erst beim Bauern klingeln und fragen, ob der Hund mal eben sein Feld als Klo benutzen darf.

Zudem stellen die wenigsten Gemeinden in vernünftigen Abständen Mülleimer für die Kotbeutel auf - man will ja nicht ständig die Beutel für eine halbe Stunde oder länger spazieren tragen....

Wenn ich also mit dem Auto unterwegs bin, der Hund muß, und ich gehe mit ihm auf einen Feldweg - dann bin ich rechtlich im völlig ungesicherten Bereich, weil ich weder die Gemeineordnung meines Stanortes kenne, noch den Bauern, dem das Feld gehört um Erkaubnis fragen kann. Und ein Mülleimer für den Beutel steht da natürtlich auch nicht.

Irgendwie widersinnig.


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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39859x hilfreich)

Zitat (von albigenser):
Was sagt das Gesetz dazu?

Müsste man in der gesetzlichen Regelung der jeweiligen Gemeinde nachlesen. Das dürfen die nämlich noch selbst bestimmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von albigenser):

...
Wenn ich also mit dem Auto unterwegs bin, der Hund muß, und ich gehe mit ihm auf einen Feldweg - dann bin ich rechtlich im völlig ungesicherten Bereich, weil ich weder die Gemeineordnung meines Stanortes kenne, noch den Bauern, dem das Feld gehört um Erkaubnis fragen kann. Und ein Mülleimer für den Beutel steht da natürtlich auch nicht.
....


Wo ist das Problem? Hund anleinen, aus dem Auto aussteigen, Hund sein Geschäft verrichten lassen, Kot in Tüte aufsammeln, mitnehmen bis zum nächsten Mülleimer.

Zu kompliziert? Dann besser auf Hundehaltung verzichten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Das es in Deutschland kein "freies Land" gibt ausschließlich auf dem EIgentum des Halters.

Darf meine Kuh Berta denn in den Treppenhaus *******n ? Ist echt Biologisch

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
albigenser
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 26x hilfreich)

Also wenn ich mir die Antworten hier so ansehe, dann lebe ich (und mit mir der größte Teil der Hundehalter) offenbar in einem anderen teil des Universums: Bitte an an alle bisherigen und künftigen Antworter: bitte mal outen: wer von Euch hat selbst einen Hund?

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von albigenser):
wer von Euch hat selbst einen Hund?


Nicht nur einen.


Zitat (von albigenser):
dann lebe ich (und mit mir der größte Teil der Hundehalter) offenbar in einem anderen teil des Universums


Ehrlich gesagt, genau wegen solchen Leuten wie Dir, sind wir Hundehalter so in Verruf gekommen, der Hund muss weder 500 Meter voraus laufen, noch 200 Meter ins Unterholz.

DU hast schlicht keine LUST die ******* von deinem Hund weg zu machen, das ist alles.

Zitat (von albigenser):
Wenn man nicht zufällig einen eigenen Garten hat, dann darf der Hund nämlich eigentlich nirgends was machen.


Richtig, auf fremden Besitz sind die Recht nun mal eingeschränkt, davon ab kann dein Hund überall, Du musst es nur wegmachen.

-- Editiert von spatenklopper am 11.04.2018 08:50

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
albigenser
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 26x hilfreich)

Ohne weiter auf die unzutreffenden und persönlichen Anwürfe zu reagieren, ist Deine Aussage so nicht ganz richtig: die Gemeindeordnungen untersagen nämlich meistens das ABSETZEN von Kot, nicht dessen Hinterlassen. Insoweit spielt es nämlich gar keine Rolle ob Du den wegmachst oder nicht, ein Knöllchen kannst Du trotzdem bekommen.

Zur Entfernung: ich habe einen Greyhound, und der rennt nun mal gerne weit. Sie ist aber eine freundliche ältere Dame, stänkert nicht, und kommt auch sofort zurück, wenn ich sie rufe. Sie liebt es aber einfach, weite Strecken zu rennen, und so ein Tier kann man nicht in einem Garten einsperren.

Ich denke aber, diese Diskussion gebiert keine neuen Aspekte, und möchte sie für meinen Teil damit beenden und das Ergebnis wie folgt zusammenfassen:

Zum Einen wird meine Frage mißinterpretiert in dem Sinne daß ich zu faul bin, hinter meinem Hund sauber zu machen. Das trifft nur da zu, wo es sich um offenes Gelände handelt und der Hund frei läuft, weil es schlicht und ergreifend anders nicht praktikabel ist. Aber da bin ich, glaube ich, mit den meisten Hundebesitzern in einem Boot, zumindest ist das die täglich wahrgenommene Realität.

Einigkeit besteht dahin, daß es sich nicht gehört, Straßen und Gehwege, private Gärten und kommunale Grünanlagen sowie Bereiche, in denen Kinder und Fußgänger in Exkremente hineintreten könnten, zu verunreinigen. Bis dahin besteht auch gar kein Dissenz, auch wenn das in fast allen Beiträgen immer wieder unterstellt wird.

Außerhalb der Gemeinden (und strenggenommen auch innerhalb ) gibt es offenbar keine gesetzlichen Regelungen, sondern, wenn überhaupt, "nur" Verordnungen. Das heißt, im schlimmsten Fall gibt es ein Knöllchen, aber das kann man auch dann bekommen, wenn man hinter seinem Hund sauber macht, weil meist das Absetzen von Kot verboten wird (was aber für den Halter kaum kontrollierbar ist). Dem gegenüber steht eine Verpflichtung aus dem Tierschutzgesetz, den Hund in angemessenem Umfang draußen spazieren zu führen (das läßt sich nicht im Garten erledigen). Der Konflikt zwischen beiden Vorgaben ist im Grunde nicht auflösbar, schon gar nicht in der Stadt. Aber beim Tierschutzgesetz handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, die m.E. höher anzusetzen ist als eine kommunale Verordnung.

Allen Antwortern meinen Dank für die offenen Worte, auch wenn ich mich durch die Vorwürfe hier persönlich nicht angesprochen fühle. Aber unter'm Strich war die Diskussion dann doch erhellend.

In diesem Sinne: Danke und Tschüs.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

@spatenklopper: da hast du völlig recht. Genau wegen solchen Leuten...
Ich beachte auch nicht die Hundehalter, die einfach mit Hund an der Leine spazieren gehen. Mir fallen eher die "Der will nur spielen" auf, deren Weltbild nicht beinhaltet, dass ich NICHT spielen will. Und natürlich diejenigen, die die Welt als Kotplatz ansehen...

@TE: Du hast also einen Greyhound. Der ist vom Himmel gefallen, eine innere Stimme hat dir die Anschaffung befohlen - oder wie kommst du in diesen bedauernswerten Zustand?
Mal so als Beispiel: Ich habe ein großes Trampolin. Das muss ich doch wohl jetzt irgendwo aufstellen können, dafür ist es ja schließlich da. Wie kann ich jetzt den Anspruch gegen die Gemeinde geltend machen, einen ordentlichen Aufstellplatz für mein Trampolin zu bekommen?
Und wenn die Antwort ist "Wenn du nicht weißt wohin damit, dann schaff dir halt keines an" - was ist bei deinem Hund (falls der nicht gerade von der inneren Stimme befohlen wurde) denn anders? Rechtlich sind Hunde auch nur Sachen, wie mein Trampolin. Und mein Trampolin stinkt nicht mal...

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 167x hilfreich)

Zitat (von albigenser):
An (fast) alle.

Jetzt weiß ich wieder, warum ich Foren eigentlich nicht mag: zu viele Ahnungslose, die einfach irgendwie Ihren Senf dazugeben wollen. i
Schon mal was von Neospora caninum gehört?
So viel zum Thema Ahnungslose.
Und wem der Hund dauernd ausbüxt und nicht mehr sichtbar ist, hat offensichtlich was beim Hundetraining verpasst.

@quiddie, spatenklopper: genau das ist es. So ein Hund generell ist was Feines, nur (zu) viele Halter ...... :crazy:

1x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Rechtlich sind Hunde auch nur Sachen, wie mein Trampolin.


Falsch. Das gilt noch nicht mal fürs Zivilrecht. Empfehle 90a BGB zu lesen.

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Und jetzt?

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