Wildschaden am PKW , Werkstatt bereitet Probleme

5. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)
Wildschaden am PKW , Werkstatt bereitet Probleme

Hallo ,im Skoda Forum gibt es gerade ein Problem ....User hat einen Wildschaden , der von der Kasko übernommen wird , jetzt will die Werkstatt nicht die alte Stoßstange aushändigen , obwohl ja eine komplett neue verbaut worden sein soll . Was ist da los ? ist doch das Eigentum des Besitzers , es ist kein Leasing PKw . Ich ahne Schlimmes , das gar keine neue verbaut worden ist , nur Instand gesetzt wurde , aber voll abgerechnet worden ist . Gruß Kay

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
jetzt will die Werkstatt nicht die alte Stoßstange aushändigen

Das ist korrekt

Zitat (von kay1212):
ist doch das Eigentum des Besitzers

Nicht mehr, dafür hat er ja die neue Stoßstange

Zitat (von kay1212):
Was ist da los ?

So bald die Versicherung leistet ist das ihr Altteil. Der Geschädigte wird ja durch die Versicherungsleistung entschädigt.

Zitat (von kay1212):
Ich ahne Schlimmes , das gar keine neue verbaut worden ist , nur Instand gesetzt wurde , aber voll abgerechnet worden ist .

Das wäre ein vollkommen anderer Sachverhalt.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Hallo .....also mal zumindest die alte defekte Zeigen lasen ..

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
also mal zumindest die alte defekte Zeigen lasen
Wenn sie noch da sind...
Die Werkstätten werden regelmäßig mit der fachgerechten Entsorgung beauftragt und dafür bezahlt, damit der Geschädigte die Teile nicht weiterverkaufen kann..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Man kann feststellen lassen ob es sich bei der aktuell verbauten Stoßstange um eine neue oder eine instandgesetzte handelt. Einfach einen Gutachter beauftragen, der kann das dann klären.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Radfahrer,

Du stellst es aber sehr verkürzt dar.

Zwischen Werkstatt und Versicherung steht immer der Versicherungsnehmer

Will sagen: die Vertragsbeziehungen sind Versicherung zu VN - VN zur Werkstatt.
Selbst eine Abtretung des VN über seine Forderung gegen seinen Versicherer an die Werkstatt ändert an den Vertragsverhältnissen nichts, berechtigt die Werkstatt lediglich sich direkt an die Versicherung zu wenden und die Versicherung bis zur Forderungshöhe schuldbefreiend zu leisten.

Berry

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von kay1212):
Hallo .....also mal zumindest die alte defekte Zeigen lasen ..

Entweder wurde die entsorgt, oder eben die Versicherungen wollen diese zum Verwerten zurück haben.
Zitat (von Sir Berry):
Selbst eine Abtretung des VN über seine Forderung gegen seinen Versicherer an die Werkstatt ändert an den Vertragsverhältnissen nichts,

Nö, die Versicherung bestimmt in welchem Umfang der Schaden reguliert wird, die Abtretung sorgt ja dafür das der Versicherungsnehmer kein finanzielles Risiko dabei tragen muss.
Im anderen Fall müsste der VN eben die fiktive Abrechnung mit der Versicherung vereinbaren und erst die Werkstatt bezahlen und sich von der Versicherung den geschätzten Schaden ersetzen lassen.
Zitat (von kay1212):
Ich ahne Schlimmes , das gar keine neue verbaut worden ist , nur Instand gesetzt wurde , aber voll abgerechnet worden ist

Tja das müsste ein Gutachter erst feststellen und den Gutachter bezahlt man erst mal selbst, und wenn nichts dran ist, Pech gehabt, die Kosten sind weit mehr als eine Stoßstange von Skoda kosten würde.

Anmerkung: Skoda ist bei weitem keine Premiummarke, da rentiert sich das für eine Werkstatt bestimmt nicht.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Wieso Gutachter?

Kleine Auffahrrampe, Spiegel und Lampe, mehr braucht es doch nicht.

Spiegel unter dem Wagen positionieren, Lampe gibt Licht und schon sieh man ob man da eine neue Stoßstange verbaut wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Nö, die Versicherung bestimmt in welchem Umfang der Schaden reguliert wird,


richtig, aber sie bestimmt nicht, in welchem Umfang ein Schaden repariert wird, denn die Versicherung ist lediglich Kostenerstatter.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Radfahrer,

Du stellst es aber sehr verkürzt dar.

Zwischen Werkstatt und Versicherung steht immer der Versicherungsnehmer

Will sagen: die Vertragsbeziehungen sind Versicherung zu VN - VN zur Werkstatt.
Selbst eine Abtretung des VN über seine Forderung gegen seinen Versicherer an die Werkstatt ändert an den Vertragsverhältnissen nichts, berechtigt die Werkstatt lediglich sich direkt an die Versicherung zu wenden und die Versicherung bis zur Forderungshöhe schuldbefreiend zu leisten.

Berry


Richtig. Insofern gehört das Teil nicht der Werkstatt. Normalerweise geben die Werkstätten auch auf Nachfrage hin die Ersatzteile, sofern der Versicherer die nicht will.

Alternative wäre den Versicherer zu bitten eine Bestätigung zu senden, dass die Teile an den VN gehen sollen. Wird dann interessant, was dann die Werkstatt sagt. Denn entsorgen darf sie das so einfach nicht...

LG

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#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von 0815Frager):
Nö, die Versicherung bestimmt in welchem Umfang der Schaden reguliert wird,


richtig, aber sie bestimmt nicht, in welchem Umfang ein Schaden repariert wird, denn die Versicherung ist lediglich Kostenerstatter.

Berry


Jein. Diese zahlt nur den tatsächlichen Schaden vom Unfall. Aber keine weiteren Teile, die mit dem Unfall nichts zu tun haben.

Also in diesem begrenzten Umfang darf Sie das.

Und: Sofern eine Werkstattbindung besteht auch mitteilen, wer reparieren darf.

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#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Wenn vertraglich nichts anderes festgelegt ist, gehört die Stange dem VN.

Höchstens der Restwert könnte auf die Entschädigung angerechnet werden.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wenn vertraglich nichts anderes festgelegt ist, gehört die Stange dem VN.

Es handelt sich um einen Kaskoschaden, und da gibt es schon seit längerer Zeit die Neu für Alt Regel in den Verträgen.
http://www.t-online.de/ratgeber/auto/kfz-versicherung/id_51257696/neu-fuer-alt-regelung-was-steckt-dahinter-.html
Damit wäre sogar eine Zuzahlung denkbar.
Zitat (von Sir Berry):
richtig, aber sie bestimmt nicht, in welchem Umfang ein Schaden repariert wird, denn die Versicherung ist lediglich Kostenerstatter.

Bei Kasko eben schon, da hat man nicht mal die Wahl auf einen freien Gutachter, wobei die Versicherungen das Wort Gutachter gerne sehr großzügig verwenden. Da darf auch der Außendienstler in der Werkstatt den Schaden im Vorbeigehen einfach schätzen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)


Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von charlyt4):
Wenn vertraglich nichts anderes festgelegt ist, gehört die Stange dem VN.



Zitat (von 0815Frager):
Es handelt sich um einen Kaskoschaden, und da gibt es schon seit längerer Zeit die Neu für Alt Regel in den Verträgen.



Was hat ein Vorteilsausgleich mit den Besitzverhältnissen der Stoßstange zu tun?
Genau - nichts!

Und wie kannst du wissen, was in seinem Vertrag steht?


Zitat (von 0815Frager):
Damit wäre sogar eine Zuzahlung denkbar.



Denkbar im Verhältniss 1:1000.
Aber darum geht es hier ja gar nicht.


Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Sir Berry):
richtig, aber sie bestimmt nicht, in welchem Umfang ein Schaden repariert wird, denn die Versicherung ist lediglich Kostenerstatter.


Zitat (von 0815Frager):
Bei Kasko eben schon,



Die Versicherung bestimmt natürlich nicht in welchem Umfang ein Schaden repariert wird.


Zitat (von 0815Frager):
Da darf auch der Außendienstler in der Werkstatt den Schaden im Vorbeigehen einfach schätzen.


Was ist bei dir ein Außendienstler?

Geschätzt wird bei einem Schaden garantiert nicht.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Die Versicherung bestimmt natürlich nicht in welchem Umfang ein Schaden repariert wird.

Klar, in welcher Traumwelt lebst Du?
http://www.kanzlei-steinwachs.de/vollkaskoschaden
Selbst bei kleinen Schäden kommt deren Mitarbeiter genannt Gutachter vorbei.
Zitat (von charlyt4):
Was ist bei dir ein Außendienstler?
Geschätzt wird bei einem Schaden garantiert nicht.

Der Gutachter welcher bei der Versicherung angestellt ist, und dort einen Crashkurs als Schadengutachter gemacht hatte. Aus eigener Erfahrung daher die Geringschätzung der MA.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Klar, in welcher Traumwelt lebst Du?


ich glaube, dass Charly nicht in einer Traumwelt lebt.

Für Dich noch einmal: Die Versicherung legt fest wie hoch der von ihr zu erstattende Geldbetrag ist.

Wie die Versicherung zu einem angemessenen Wert kommt, ist fordergründig ihr Problem. Sie kann dafür eigene Mitarbeiter einsetzen, was in den letzten Jahren aber nach einer Übereinkunft (bei einer Ombudsmannkonferenz meine ich) zurückgefahren wird, sie kann sich sich externer Gutachter bedienen, für meinen Arbeitgeber macht es regelmäßig die Dekra und sie kann sich auch auf Gutachten des Versicherten stützen.

Letztlich besteht die Zusage aus der Kostenübernahme einer Summe x.

Die Versicherung hat kein Mitspracherecht bei der Wahl der Reparatur und sie hat - selbst bei Werkstattbindung - kein Mitspracherecht wo die Reparatur ausgeführt wird. Es kann ihr auch gleich sein, weil die Summe x bei einer teureren Werkstatt nicht zur Summe x Plus wird.

Die Aussage, dass die Versicherung keinen Einfluss auf den Umfang der Reparatur nehmen kann ist deshalb richtig. Richtig ist natürlich aber auch die Anmerkung, dass der VN ggf. den Rest aus eigener Tasche zahlen muss, wenn er mehr in Auftrag gib.

Hier geht es aber um das ausgebaute Teil, auf das der Auftraggeber (und kein anderer) ein Recht hat. Die Ausübung dieses Rechts muss er allerdings rechtzeitig ankündigen, da es der Gepflogenheit entspricht, dass die Teile deren Beschädigung von Anfang an bekannt ist oder deren Ausbau bewusst in Auftrag gegeben wurde (Beispiel Bremsscheibenerneuerung) nach Ausbau entsorgt werden. Ich habe leider kein Urteil parat, aber es gibt schon einige dazu.

Unter Außendienstlern versteht man in der Finazdienstleistungsbrache im allgemeinen die werbenden Vermittler, auch wenn die angestellten Schadenbegutachter oftmals zu Geschädigten rausfahren. Das nur so nebenbei.

Zitat (von charlyt4):
Geschätzt wird bei einem Schaden garantiert nicht.
Bei allem anderen war ich Deiner Meinung, bei diesem Satz nicht. Bei Kleinschäden schätzen Geschädigter und Schadenbegutachter (manchmal sogar nur die Innendienstler) die Schadenhöhe ein und kommen dann oftmals nach einem Gefeilsche wie auf dem Basar zu einem beide Seiten befriedigenden Ergebnis. Deshalb hat auch fast jeder Schadensachbearbeiter eine Regulierungsvollmacht bis zur Höhe x im Einzelfall.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Die Aussage, dass die Versicherung keinen Einfluss auf den Umfang der Reparatur nehmen kann ist deshalb richtig. Richtig ist natürlich aber auch die Anmerkung, dass der VN ggf. den Rest aus eigener Tasche zahlen muss, wenn er mehr in Auftrag gib.

Na mal die Frage, welcher VN zahlt bei einem Schaden mehr als die Versicherung bezahlt freiwillig.
Zitat (von Sir Berry):
Wie die Versicherung zu einem angemessenen Wert kommt, ist fordergründig ihr Problem. Sie kann dafür eigene Mitarbeiter einsetzen, was in den letzten Jahren aber nach einer Übereinkunft (bei einer Ombudsmannkonferenz meine ich) zurückgefahren wird, sie kann sich sich externer Gutachter bedienen, für meinen Arbeitgeber macht es regelmäßig die Dekra und sie kann sich auch auf Gutachten des Versicherten stützen.

Kann sein das kleine Versicherungen das machen, die Marktführer haben noch immer die eigenen "Gutachter", einer davon kenne ich leider persönlich.
Zitat (von Sir Berry):
Hier geht es aber um das ausgebaute Teil, auf das der Auftraggeber (und kein anderer) ein Recht hat.

Schadensminderungspflicht, wenn der Stoßfänger eines 3er BMW wegen dem Zeitaufwand nicht repariert wird, bekommt die Versicherung noch von diversen E Bay Verkäufern, Summe XY, welcher dann den Stoßfänger wieder an den Mann bringt.
Für die Werkstatt rechnet sich das Aufbereiten nicht, jedoch für den Bastler dürfte so ein demolierter Stoßfänger noch von Wert sein.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Na mal die Frage, welcher VN zahlt bei einem Schaden mehr als die Versicherung bezahlt freiwillig.


Zum Beispiel alle, die eine Mitschuld tragen.
Alle, die von der Mehrleistung überzeugt sind (sich haben überzeugen lassen).
zum Beispiel ich, denn ich habe bei einem Kratzer auf der Linken Seite der Motorhaube die komplette Haube und die Kotflügel mitlackieren lassen. Einfach weils besser aussieht.

Zitat (von 0815Frager):
Schadensminderungspflicht,
Mit Schadenminderungspflicht hat das absolut nichts zu tun. Das Auto und dessen Teile sind Eigentum des Geschädigten und bleiben das auch nach einem Unfall. Und der Eigentümer bestimmt, was er damit macht und nicht etwa der Schädiger oder dessen Versicherung.
Um es vielleicht etwas transparenter zu erklären: die Versicherung ersetzt den entstandenen Schaden erwirbt mit der Schadenzahlung aber keine Eigentumsrechte.
Abweichend dazu der Sonderfall, dass ein Restwert festgelegaber nicht abgezogen wurde. Dann geht das Eigentum über, wobei das regelmäßig vereinbart wird.

Zitat (von 0815Frager):
wenn der Stoßfänger eines 3er BMW wegen dem Zeitaufwand nicht repariert wird, bekommt die Versicherung noch von diversen E Bay Verkäufern, Summe XY,
Und Du glaubst wirklich, dass sich der Aufwand dafür lohnt? Bei kompletten Unfallwagen ja, da gibt es vertragliche Absprachen mit einigen Händlern bundesweit, aber bei 0/8/15 Teilen. Und das ganze ohne Berücksichtigung des Ärgers, den man sich als Unternmehmer einhandeln kann, wenn man ein Unfallteil das man nicht gesehen hat verkauft? Nicht Dein Ernst,oder?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
wenn der Stoßfänger eines 3er BMW wegen dem Zeitaufwand nicht repariert wird, bekommt die Versicherung noch von diversen E Bay Verkäufern, Summe XY, welcher dann den Stoßfänger wieder an den Mann bringt.

Ist das überhaupt erlaubt?
Das so ein sicherheitsrelevantes Bauteil welches im Rahmen seiner "Opferrolle" zerstört wurde, wiederaufbereitet und weiter genutzt wird?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das so ein sicherheitsrelevantes Bauteil welches im Rahmen seiner "Opferrolle" zerstört wurde, wiederaufbereitet und weiter genutzt wird?

In E Bay gibt es einige gewerbliche Händler wo solche Teile anbieten. wobei der Stoßfänger war eher wegen des PDC ein für die Werkstatt wirtschaftlicher Totalschaden, zu viel Stunden im Vergleich zum Neuteil.


0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von charlyt4):
Geschätzt wird bei einem Schaden garantiert nicht.

Bei allem anderen war ich Deiner Meinung, bei diesem Satz nicht. Bei Kleinschäden schätzen Geschädigter und Schadenbegutachter (manchmal sogar nur die Innendienstler) die Schadenhöhe ein und kommen dann oftmals nach einem Gefeilsche wie auf dem Basar zu einem beide Seiten befriedigenden Ergebnis. Deshalb hat auch fast jeder Schadensachbearbeiter eine Regulierungsvollmacht bis zur Höhe x im Einzelfall.

Berry



@ Berry,

vielleicht in anderen Bereichen, aber nicht im Kfz-Gewerbe.
Ist auch gar nicht nötig. Selbst eine beschädigte Spiegelkappe kann ich in 5 Minuten kalkulieren und hab dann
die genauen Reaparaturkosten.

Da gibt es dann halt kein Gutachten, sondern einen Kostenanschlag oder ein Kurzgutachten.



Zitat (von 0815Frager):
Na mal die Frage, welcher VN zahlt bei einem Schaden mehr als die Versicherung bezahlt freiwillig.



Das ist doch gar nicht nötig.



Zitat (von 0815Frager):
Kann sein das kleine Versicherungen das machen, die Marktführer haben noch immer die eigenen "Gutachter", einer davon kenne ich leider persönlich.



Deine eigenen "Gutachter" der Versicherung mit "Crashkurs" wie du es nennst, haben jedoch zwingend alle eine Zertifizierung.
Voraussetzung dafür ist der Meistertitel oder Ingenieur.

Und solltest du mit dem Gutachten nicht einverstanden sein, hast du selbst in der Kasko die Möglichkeit dagegen
vorzugehen.
Die Versicherung bestimmt also nicht wie repariert wird, sondern es wird Sach- und Fachgerecht nach dem Stand der Technik und/oder nach Herstellervorgaben repariert

Sollte der Gutachter der Versicherung dies anders sehen, wird er ein Problem bekommen.


Zitat (von 0815Frager):
Schadensminderungspflicht, wenn der Stoßfänger eines 3er BMW wegen dem Zeitaufwand nicht repariert wird, bekommt die Versicherung noch von diversen E Bay Verkäufern, Summe XY, welcher dann den Stoßfänger wieder an den Mann bringt.
Für die Werkstatt rechnet sich das Aufbereiten nicht, jedoch für den Bastler dürfte so ein demolierter Stoßfänger noch von Wert sein.



Nenn mir eine Versicherung die die Altteile sammelt und verkauft!



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von 0815Frager):
wobei der Stoßfänger war eher wegen des PDC ein für die Werkstatt wirtschaftlicher Totalschaden, zu viel Stunden im Vergleich zum Neuteil.



Was meinst du damit wieder? Was heisst Totalschaden wegen PDC?

Was haben PDC`s damit zu tun?

gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Was meinst du damit wieder? Was heisst Totalschaden wegen PDC?

Na der Arbeitslohn, wenn nach einem kleinen Bums am Frontstoßfänger die Sensorik mit Beschädigt wurde.
Und PDC vorn ist heute bei einigen Autos auch Standard.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von charlyt4):
Was meinst du damit wieder? Was heisst Totalschaden wegen PDC?

Na der Arbeitslohn, wenn nach einem kleinen Bums am Frontstoßfänger die Sensorik mit Beschädigt wurde.
Und PDC vorn ist heute bei einigen Autos auch Standard.



Ich weiss nicht was du meinst.

Die Sensoren haben doch mit der Stange nichts zu tun.
Die gibt es einzeln, sind bei ausgebauter Stange in 2 Minuten gewechselt und sind bei einer neuen Stange
auch nicht dabei.

Bei Unfallschäden gehen die zu 95% nicht kaputt.Die halten schon was aus.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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