ich habe neulich ein Schreiben vom Amtsgericht erhalten, dass ich nach §103ff.ZPO eine Zahlung in Höhe von 163 EUR vornehmen soll. Es besteht kein Beschluss.
Zum Fall: ich war mal vor 10 Jahren als Monteur bei einer Firma beschäftigt die über die Frau lief aber die Arbeiten der Mann mit mir machte.
Als sich das Paar geschiden haben, hat die Damen die Firma geschlossen und meine Löhne nicht mehr Gezahlt.Nach Jahren habe ich die Dame als Verkäufer gesehen und sofort eine Zwangsvollstreckung beantrag und über Ihren Arbeitgeber monatlich 50 EUR erhalten.
Die Dame ist der Meinung das Sie zu viel gezahlt hätte hat die Sache an einen Anwalt gegeben der Gerichtlich gegen mich vorging.
Ich habe ein Widerspruch eingelegt und habe noch die Zwangsvollstreckungskosten in Rechnung gestellt. Seit dem hat weder die Dame noch der Anwalt von mir Beanstandungen.
Ich habe einen Schreiben nach dem §103ff. ZPO
erhalten.
Hat jemand eine Iddee oder kann mir behilflich sein ein Widerspruch hierfür zu schreiben oder auf welchem Rechtsgrundlage ich mich beziehen kann.
Vielen Dank in vorraus....
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Widerspruch gegen § 103ff ZPO
4. Januar 2011
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Frage vom 4. Januar 2011 | 17:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Widerspruch gegen § 103ff ZPO
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#1
Antwort vom 4. Januar 2011 | 23:12
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Der Sachverhalt ist unklar.
Sie hatten einen rechtskräftigen jahrealten Titel aus dem Sie die Zwangsvollstreckung betrieben haben (EUR 50 im Monat)?
Ist denn die volle Summe aus dem Titel vollstreckt worden?
Wie kommt die Schuldnerin auf die Idee, dass "zuviel" vollstreckt wurde?
Wie ist der Anwalt gegen Sie gerichtlich vorgegangen?
Haben Sie diese Verfahren verloren und falls ja warum? Ist dieses rechtskräftig?
Was für ein Schreiben kam "wegen § 103 ZPO
" an?
Was stand denn konkret in diesem drin?
War dies ein Antrag des Anwalts auf Kostenfestsetzung?
Oder ein Kostenfestsetzungsbeschluß des Gerichts?
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