"Werbung für Drogen"

9. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Anne Wilke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
"Werbung für Drogen"

Hallo,

im Betäubungsmittelgesetz steht folgendes: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft"

Wie sieht es aber aus wenn eine Person für Drogen wirbt/sie gutheißt und sie zugibt das sie Extasy nimmt?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vince1985
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Konsum von Drogen ist nicht strafbar, somit auch nicht deine Aussage. Allerdings könnte trotzdem jemand mal auf die Idee kommen genauer bei dir nachzuschauen und wenn du dann im Besitz illegaler Drogen bist, wirst du mit einer Strafe rechnen müssen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

@ Anne: Was heißt "werben/gutheißen" denn konkret in diesem Zusammenhang?

Das "zugeben" -als solches- ist strafrechtlich ohne Belang. (wenn es nicht gerade vor Gericht im Rahmen eines Geständnisses passiert)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 10.10.2004 19:40:02

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#4
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

>Wie sieht es aber aus wenn eine Person für >Drogen wirbt/sie gutheißt und sie zugibt das >sie Extasy nimmt?

29 (1) Ziff. 8 BTMG
....wird bestraft........wirbt

ansonsten der Konsum setzt i.d.R. den Besitz von Btm voraus und der Besitz ist strafbar.

gutheißen und zugeben, beides straflose Dummheit :-))

mfg

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