Hallo,
im Betäubungsmittelgesetz steht folgendes: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft"
Wie sieht es aber aus wenn eine Person für Drogen wirbt/sie gutheißt und sie zugibt das sie Extasy nimmt?
"Werbung für Drogen"
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Der Konsum von Drogen ist nicht strafbar, somit auch nicht deine Aussage. Allerdings könnte trotzdem jemand mal auf die Idee kommen genauer bei dir nachzuschauen und wenn du dann im Besitz illegaler Drogen bist, wirst du mit einer Strafe rechnen müssen...
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@ Anne: Was heißt "werben/gutheißen" denn konkret in diesem Zusammenhang?
Das "zugeben" -als solches- ist strafrechtlich ohne Belang. (wenn es nicht gerade vor Gericht im Rahmen eines Geständnisses passiert)
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 10.10.2004 19:40:02
>Wie sieht es aber aus wenn eine Person für >Drogen wirbt/sie gutheißt und sie zugibt das >sie Extasy nimmt?
29 (1) Ziff. 8 BTMG
....wird bestraft........wirbt
ansonsten der Konsum setzt i.d.R. den Besitz von Btm voraus und der Besitz ist strafbar.
gutheißen und zugeben, beides straflose Dummheit :-))
mfg
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