Wer zahlt die Anwalts-Gebühr?

24. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
mhh
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 18x hilfreich)
Wer zahlt die Anwalts-Gebühr?

Hallo!

Ich habe den ehemaligen Vermieter schriftlich unter Fristsetzung aufgefordert, die gezahlte Mietkaution an mich zurückzubezahlen bzw. mich darüber zu informieren, welche Gründe dagegen sprechen, und ihn darauf hingewiesen, dass er nur berechtigt ist, einen angemessenen Teil bei Bedarf einzubehalten (es geht um 2.250 Euro bei einer Mietzeit von März bis Dezember und einer mangelfreien Wohnungsübergabe).

Diese Frist ist leider fruchtlos verstrichen.

Ich würde jetzt gern einen Anwalt beauftragen, etwas nachdrücklicher zur Rückzahlung aufzufordern. Die Gebührenrechnung hierfür kann der Anwalt doch direkt an den Vermieter mitschicken, oder wie läuft das?

Vielen Dank für Infos!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von mhh am 24.02.2015 10:02

Die Gebührenrechnung hierfür kann der Anwalt doch direkt an den Vermieter mitschicken, oder wie läuft das?

Klar kann er das. Wer will ihn davon abhalten?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mhh
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 18x hilfreich)

Wenn es danach geht, kann er die Rechnung natürlich auch an den Papst schicken ... aber wie ist es denn gewöhnlich in einem solchen Fall? Muss ich davon ausgehen, dass der Anwalt den Betrag von mir verlangt, weil ich ihn beauftrage? Oder eben von dem Vermieter, weil dieser ja aufgrund der ausgebliebenen Reaktion diese Maßnahme provoziert hat und ich berechtigt bin, einen Anwalt zu beauftragen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Muss ich davon ausgehen, dass der Anwalt den Betrag von mir verlangt, weil ich ihn beauftrage?


Selbstverständlich bezahlt derjenige den Anwalt, der ihn beauftragt.
Ob die Kosten dann im Rahmen des Schadenersatz geltend gemacht werden können, ist eine ganz andere Frage.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Muss ich davon ausgehen, dass der Anwalt den Betrag von mir verlangt, weil ich ihn beauftrage?


In der Regel ja. Manche Anwälte machen das auch erst mal anders, daß sie die Kosten direkt von der Gegenseite einfordern. Erst wenn die nicht zahlt, halten sie sich dann an ihren Mandanten. Das ist immer individuell.

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