Wer kennt sich mit Einspruchsfrist § 339 abs. 1 zp

30. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
chris1.peter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer kennt sich mit Einspruchsfrist § 339 abs. 1 zp

Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe einen Einspruch gegen ein Versäumnisurteit erhoben. Nun hat das Gericht entschieden dass der Einspruch unzulässig sei, weil mir das Versäumnisurteil am 23.07.09 zugestellt wurde und mein Einspruch erst am 06.08.09 beim Gericht eingegangen ist. Es hat geheisen ich habe 2 Wochen Zeit Einspruch zu erheben, also 14 Tage. nach meiner Rechnung sind es am 06.08.09 genau 14 Tage. Das Gericht schreibt mir aber mein Einspruch hätte schon am 02.08.09 bei Gericht eingehen müssen. Wer kennt sich damit aus? Danke schon mal im voraus. Grüße an alle.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

Du liegst richtig, gem. § 339 ZPO beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils. Wenn dieses tatsächlich am 23.07.2009 zugestellt wurde, ist die Frist am 06.08.2009 um 24:00 Uhr abgelaufen.
Ganz abgesehen davon: Der 02.08.2009 war ein Sonntag; nach § 193 BGB hätte die Frist an diesem Tag sowieso nicht enden können.
Das Gericht hat bei zulässigem Einspruch Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache zu bestimmen.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wenn die Zahlen wirklich stimmen, dann bist Du im Recht und das Gericht irrt. Vielleicht sollte das Gericht noch einmal unter Beifügung eines Kalenders darauf hingewiesen werden. Ansonsten hilft wohl nur ein Anwalt, der Rechtsmittel einlegt.



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"justice"

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.

Hat das Gericht tatsächlich den 23.07. als Zustellungsdatum des VU konkret genannt?



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