Welche Daten dürfen nach dem neuen Gesetz vom 1.4.05 eigentlich von Ämtern (wie z.B. Bafögamt) abgefragt werden?
Können Sie meinen Kontostand überprüfen oder nur ob ich ein konto habe?
Welche Daten dürfen abgefragt werden?
19. April 2005
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Frage vom 19. April 2005 | 23:39
Von
Status: Lehrling (1195 Beiträge, 181x hilfreich)
Welche Daten dürfen abgefragt werden?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 20. April 2005 | 02:05
Von
Status: Bachelor (3291 Beiträge, 410x hilfreich)
Zum automatisierten Abruf ist dies in geregelt
<a href="http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kredwg/__24c.html >
§ 24c KredWG (Link)</a>
geregelt. Inwieweit noch andere Daten manuell erhoben werden dürfen, überblicke ich gerade nicht.
-- Editiert von DanielB am 20.04.2005 02:29:54
Und jetzt?
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