Was soll ich tun? Kreditkartenmissbrauch, Vertragsabschluss bei Rechtsanwaltskanzlei

13. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)
Was soll ich tun? Kreditkartenmissbrauch, Vertragsabschluss bei Rechtsanwaltskanzlei

Hallo Forengemeinde,

die Firma, bei der ich Angsteller bin, hat eine Rechtsvertretung bei der ich privat wegen eines Kreditkartenmissbrauchs elektronisch angefragt hatte, ob es möglich sei, mein Schreiben, welches ich selbst an das Kreditinstitut verfasst habe, probezulesen. Ich wurde daraufhin angerufen und habe noch einmal ausführlich erzählt, wie es zu dem Missbrauch gekommen ist. Daraufhin bekam ich per E-Mail ein komplett neues Schreiben zugesendet mit der Frage, ob es so abgesendet werden kann. Das Schreiben klang natürlich sehr viel besser als ich das hätte formulieren können und ich war mir nun nicht mehr schlüssig, ob das noch ein Partner- bzw. Freundschaftsdienst sein sollte oder ob ich schon irgendeinen Vertrag eingegangen bin. Natürlich blieb es nicht bei dem Schreiben und es mussten noch 2 weitere verfasst werden. Der ganze weitere Ablauf zwischen Kanzlei und mir erfolgte per E-Mail. Meine Aussagen, dass ich keine Rechtschutzversicherung habe und bei dem niedrigen Streitwert von 1000 € sich ein Rechtsstreit nicht lohnt, blieben unbeantwortet. Ich recherchierte im Internet was mich das Ganze kosten würde. 200-300 € (hoffentlich). Das wäre noch zu verkraften, auch wenn ich ein "Sollen wir das Schreiben so rausschicken?" schon als fragwürdige Einverständniserklärung ansehe. Jedenfalls wollte ich nach dem ersten Schreiben, das ganze dabei bei der Kanzlei bewenden lassen, aber da das Kreditkartenunternehmen immer an die Kanzlei geantwortet hat, hätte ein Ummünzen auf meine Privatadresse sehr fragwürdig für die Bank ausgesehen. Nun kann die Bank das Schreiben des Kreditkartendienstleisters aber erst beantworten bzw. bearbeiten, wenn die Kanzlei meine Vollmacht für die Bearbeitung hat. Nun würde ich also das erste Mal meine Unterschrift geben und ich denke hier endet dann meine Odyssee.
Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? Was habe ich denn falsch gemacht und inwieweit kann ich jetzt bei der Bank trotzdem noch eine weitere Bearbeitung erhalten? Heißt das jetzt nach den unzähligen Schreiben, dass die ganze Sache jetzt erst einmal überhaupt geprüft wird? Ich meine es handelt sich um 1000 €, wenn ich jetzt eine Unterschrift für die Vollmacht gebe, kann es vielleicht sein, dass ich 1000 € von der Bank bekomme, aber 3000 € an die Kanzlei bezahle?

Viele Grüße

BlackMatrix

-- Editier von BlackMatrix am 13.01.2016 15:50

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
ob das noch ein Partner- bzw. Freundschaftsdienst sein sollte oder ob ich schon irgendeinen Vertrag eingegangen bin.


Warum sollte der Anwalt ohne Bezahlung arbeiten? Arbeiten Sie umsonst?

Verträge müssen nicht schriftlich geschlossen werden.

Sie haben den Anwalt beauftragt.

Also werden Sie ihn auch bezahlen müssen.

-- Editiert von hamburger-1910 am 13.01.2016 16:13

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von hamburger-1910):
Warum sollte der Anwalt ohne Bezahlung arbeiten? Arbeiten Sie umsonst?


Natürlich nicht, aber ich würde als Automechaniker meinen Kunden darauf hinweisen, wenn die Reparatur teurer ist als sich gleich einen neuen Wagen zu kaufen. Auch würde ich alle Fragen meines Kunden beantworten in und nicht nur die Hälfte. Insbesondere die Frage des Geldes erachte ich als eine sehr wichtige. Gerade um einen möglichst zufriedenen Kunden zu haben.

Ich habe auch nicht gesagt, dass ich ihn nicht bezahlen will, nur die weitere Vorgehensweise ist mir nicht klar.

-- Editiert von BlackMatrix am 13.01.2016 17:21

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


Wirtschaftlich macht es wahrscheinlich keinen Sinn, jetzt die Rechtsanwaltskanzlei zurückzupfeifen.
Denn Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Wert des Streitgegenstandes und nicht nach dem Arbeitsaufwand.
Ein Streit um 1000€ löst Rechtsanwaltsgebühren von ca. 150€ aus (1,3 Gebühr, Postpauschale, MwSt), egal ob es 1 Schreiben oder 5 Schreiben sind, die hin und her gehen.
D.h. an dem Betrag, den Sie für die Rechtsanwaltsdienstleistung zahlen müssen, ändert sich nichts - egal ob sie die Sache jetzt abbrechen oder fortführen.
Erst wenn der Anwalt eine einvernehmliche Lösung mit der Gegenseite erreicht, kommen weitere ca. 140€ Gebühren dazu - dafür haben Sie dann auch Gerichtsgebühren gespart.
Also:
a) Sie brechen die Sache jetzt ab:
Anwaltskosten für Sie ca. 150€
b) Sie lassen den Anwalt weiter machen, der Anwalt ist aber komplett erfolglos:
Anwaltskosten für Sie ca. 150€
c) Sie lassen den Anwalt weiter machen, der Anwalt erreicht eine einvernehmliche Lösung für Sie:
Anwaltskosten für Sie ca. 290€

Zitat:
kann es vielleicht sein, dass ich 1000 € von der Bank bekomme, aber 3000 € an die Kanzlei bezahle?

Nein. So lange es nicht vor Gericht geht, können keine so hohen Anwaltskosten entstehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Natürlich nicht, aber ich würde als Automechaniker meinen Kunden darauf hinweisen, wenn die Reparatur teurer ist als sich gleich einen neuen Wagen zu kaufen.


Warum haben Sie denn nicht vorher nach den Kosten gefragt?

Die RA-Kosten sind außerdem gesetzlich geregelt und nachlesbar.

Zitat:
Auch würde ich alle Fragen meines Kunden beantworten in und nicht nur die Hälfte. Insbesondere die Frage des Geldes erachte ich als eine sehr wichtige. Gerade um einen möglichst zufriedenen Kunden zu haben.


Warum haben Sie nicht insistiert?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Sie sollten mit der Kanzlei jetzt mal über Geld reden, Ergebnis sollte ein Honorarvertrag sein. Ob die Kanzlei eine 1,3 Gebühr für angemessen hält, kann man nur raten, mglw. kann es auch deutlich teurer werden.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Jetzt bin ich verwirrt. Sind die außergerichtlichen Kosten nun in irgendeiner Weise gedeckelt, so wie drkabo das geschrieben hat oder muss ich nach irgendetwas bestimmten bei der RA-Kanzlei anfragen um dies zu erfahren?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Jein.
Es gibt gesetzliche Gebühren. Wenn der Anwalt mehr haben will als die gesetzlichen Gebühren, muss er das vorher(!) schriftlich (!) mit dem Mandanten regeln. So wie die Sache geschildert wurde, ist das nicht der Fall. D.h. der Anwalt kann "nur" die gesetzlichen Gebühren verlangen.
Allerdings gibt es bei den gesetzlichen Gebühren einen gewissen Spielraum für den Anwalt, den er nach unten (bei einfachen Fällen) oder nach oben (bei komplizierten Fällen) ausnutzen kann. Für mittelmäßige Fälle / Standardfälle ist die sogenannte Mittelgebühr vorgesehen. Bei einem Streitwert von 1000€ liegt die Mittelgebühr bei 104€. Hinzu kommen Postpauschale (20€) und MwSt, was zusammen 147,56€ ergibt. Wenn der Anwalt den Spielraum bei den gesetzlichen Gebühren nach oben nutzen möchte (also über 147,56€ hinaus), dann muss der Anwalt darlegen können, dass der Fall besonders umfangreich oder schwierig war. Danach sieht es aber bislang nicht aus.

D.h. momentan kann der Anwalt nicht über 147,56€ hinausgehen, weil er bislang weder eine Vereinbarung mit dem Mandanten zur Überschreitung der gesetzlichen Gebühren abgeschlossen hat, noch der Fall besonders umfangreich oder schwierig ist. Letzteres kann sich theoretisch im Laufe des Falls noch ändern.

Sollte der Anwalt eine einvernehmliche Lösung mit der Gegenseite finden, so dass ein Gerichtsverfahren dadurch überflüssig wird, dann fällt noch die Einigungsgebühr an. Sie beträgt 120€ zuzüglich MwSt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BlackMatrix
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank drkabo. Du hast mir sehr geholfen.

1x Hilfreiche Antwort

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