Ware nach Annahmeverweigerung verloren !

6. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)
Ware nach Annahmeverweigerung verloren !

Person A bestellt sich online etwas auf Rechnung, da der Artikel doch sehr teuer ist beschließt Person A die Annahme zu verweigern. Leider nahm ein Nachbar das Paket entgegen, also brachte Person A das Originalverpackte Paket zum Versand Unternehmen. Dies nahm das Paket entgegen und beschriftete es mit Annahme Verweigert.
3 Wochen Später erhalt Person A eine Mahnung wegen des bestellten Artikels, doch dieser wurde ja nicht angenommen….. bzw. nur fälschlich durch einen Nachbarn.
Firma X beste darauf keine Ware zurückerhalten zu haben.

Wie ist hier die Rechtslage ?
Haftet hier das Versand Unternehmen ?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin!

Hast Du evtl die Paketnummer? Dann schau doch mal nach, was dort steht: also ob wie versprochen "Annahme verweigert" vermerkt wurde oder leider doch "Rücksendung" o.ä..
Das wird bezüglich der Haftung wohl relevant sein!

wölfin

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"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Und direkt Screenshots machen. Die Post hebt Infos nicht ewig auf.
Eine annahmeverweigerung ist übrigens noch kein Widerruf.

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#3
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Versand Dienstleister War Hermes. Laut Status ist das Paket zugestellt.

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#4
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von 91Darween91):
Der Versand Dienstleister War Hermes. Laut Status ist das Paket zugestellt.

Meinst Du damit, das Paket wurde auf dem Hinweg angeblich Dir zugestellt oder wurde das an die Firma X zurückgesandte Paket zugestellt?
Falls letzteres: Screenshot machen, abspeichern, wo Du es notfalls auch in einigen Wochen noch wiederfindest und diesen auch unbedingt der Firma X zukommen lassen! Versende es unbedingt in der gleichen Art, wie Du die Mahnung erhalten hast, also z.B. als Ausdruck, und weise in einem kurzen Schreiben incl. Kundennummer etc. darauf hin, dass es nachweisbar ordnungsgemäß und termingerecht an sie zurück gesandt wurde und deswegen vertragsgemäß keine Zahlung von Dir aussteht.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Falls letzteres

würde ich mit dem Screenshot und den Unterlagen sogar zur Polizei gehen. Denn dann lügt sich der Händler etwas zusammen, um Geld zu erpressen, was ihm u.U. nicht zusteht.

Signatur:

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#6
 Von 
guest-12315.03.2019 21:12:59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)

Im Staus heist es das Paket wäre an mich zugestellt worden, nicht an meinen nachbarn.

Leut dem Status ist keine rücksendung ersichtlich, ich habe vom Shop auch kein Beleg erhalten. Laut shop sei dies auch nicht nötig, da die ananhme verweigert wurde.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Dafür, dass du es dann zurückgeschickt hast, bist du beweispflichtig, du kannst es aber nicht beweisen. Der schwarze Peter hängt bei dir.

Korrekt. Daher wohl nochmal bei dem Hermes-Shop vorsprechen, was das soll, ob das Paket dort immer noch rumsteht oder sich das ein Mitarbeiter eingesteckt hat o.ä.

Und Aussagen wie "Das ist definitiv zurückgegangen" schriftlich geben lassen.

-- Editiert von mepeisen am 07.08.2018 15:20

Signatur:

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119561 Beiträge, 39741x hilfreich)

Ja, da gibt es ein erhebliches Beweisproblem mit der Rücksendung.

Und ich befürchte das der Shop da nicht kooperativ sein wird. Aber versuchen sollte man es in jedem Falle. Am besten 1-2 zuverlässige Zeugen mitnehmen, die das gesprochene bezeugen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Leut dem Status ist keine rücksendung ersichtlich, ich habe vom Shop auch kein Beleg erhalten. Laut shop sei dies auch nicht nötig, da die ananhme verweigert wurde.


Das war ziemlich dumm von Dir, ohne einen Beleg das Paket wegzugeben.
Damit wirst Du die Rechnung wohl bezahlen müssen, ohne die Ware zu haben.

Annahmeverweigerung geht eigentlich nicht, wenn man das Paket in einem Paketshop abgibt.

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