WG -Privatvermieter- häufig wechselnde Mieter

13. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32171 Beiträge, 5654x hilfreich)
WG -Privatvermieter- häufig wechselnde Mieter

Man möchte die Betriebskosten gerechter verteilen. Die Hunde sollen nicht immer den letzten beißen.
Eine WG aus 4 Personen bewohnt eine 4-ZiKDB. Der private Vermieter bekommt die Kaltmiete und kalte BK. Für Strom und Gas müssen die WG-ler eigene Verträge mit Versorgern abschließen. Vorauszahlung dafür läuft (meist) unproblematisch.
Der Vermieter will niemals Leerstand, was sein gutes Recht ist. Er akzeptiert auch jeden Nachmieter. Die Mitbewohner wechseln oft, was ihr gutes Recht ist. Immer sind 4 Mieter dort. Unistadt, deswegen läuft das ...
Der Wechsel: 3 WG-ler wohnen dort schon >3 Jahre, der 4. ist jetzt im Juni nach 6 Monaten ausgezogen, dafür kam 1 neuer ab Juli. 1Alt-WG-ler zieht zum November aus, für den kommt ein Zwischenmieter für 2 Monate, dann ein neuer unbefristet.
Frage:Wie können die WG-ler vorausschauend möglichst gerecht lfd. Kosten erfassen und verteilen? Mit dem Vermieter gibts kein Problem deswegen, der hält sich genau deshalb wohl raus...

Meine Idee: Monatliche Zählerablesung, Verbrauch dokumentieren, alle 3 unterschreiben das jeden Monat. Nach Erhalt der Jahresabrechnung soll Guthaben bzw. Nachzahlung *gerecht* verteilt werden.
Gibts bessere Erfahrungen/Methoden dazu?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nach Erhalt der Jahresabrechnung soll Guthaben bzw. Nachzahlung *gerecht* verteilt werden.


und

Zitat (von Anami):
Monatliche Zählerablesung, Verbrauch dokumentieren


steht, wenn es auch um Heizkosten (z.B. Gas geht) im Widerspruch.

Die WGler sollten einen Verteilungsschlüssel vereinbaren, mit dem jeder leben kann. Die Verteilung nach tatsächlichem Verbrauch s. oben wäre eine Möglichkeit, die aber viel Arbeit im Hinblick auf das herausrechnen macht.

Deutlich einfacher wäre eine Aufteilung nach Personenpunkten. Je Person pro Monat einen Punkt; die Gesamtsumme geteilt durch die Anzahl der Punkte (48) und je Person multipliziert mit seinen Punkten.

Berry

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie können die WG-ler vorausschauend möglichst gerecht lfd. Kosten erfassen und verteilen?

Gar nicht.

Zu einen ist das die Aufgabe des Vermieters, zum anderen können ihnen denknotwendigerweise die relevanten Faktoren gar nicht bekannt sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32171 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Deutlich einfacher wäre eine Aufteilung nach Personenpunkten
Ja, gut. Vielen Dank für die Idee.
Es gibt im Haus 5 Wohnungen, jede hat für die Heizung eine Gasetagenheizung, und für das Warmwasser einen elt. DEH. Verbräuche lassen sich gut kontrollieren.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13740 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Meine Idee: Monatliche Zählerablesung, Verbrauch dokumentieren, alle 3 unterschreiben das jeden Monat.
Warum so aufwendig? Es reicht doch die Dokumentation der Zählerstände bei jedem Bewohnerwechsel. Mit diesen Daten kann man dann mit einfachem Dreisatz alles ausrechnen.

Zitat:
Man möchte die Betriebskosten gerechter verteilen.
Wie wurde denn bisher gerechnet?

Stefan

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32171 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zu einen ist das die Aufgabe des Vermieters,
Moin, es geht um Strom und Gas.
Die sind in diesem Falle nicht Sache des Vermieters, das hat er auf die Mieter übertragen.
Zitat (von Harry van Sell):
können ihnen denknotwendigerweise die relevanten Faktoren gar nicht bekannt sein.
Nicht? Was fehlt denn?
Jetzt können sie regelmäßig die Zählerstände Gas und Strom ablesen und anhand der Verbräuche ihre Einzelverbräuche ermitteln.
Ziel ist , dass nach der Jahresabrechnung jeder Bewohner des Kalenderjahres nach Verbrauch nachzahlt oder Guthaben bekommt.
Zitat (von reckoner):
Es reicht doch die Dokumentation der Zählerstände bei jedem Bewohnerwechsel
Ja, geht auch, ist sogar noch einfacher, danke.
Bisher hatte immer der, der am längsten gewohnt hat und die Jahresabrechnung bekam, die undankbare Aufgabe, den früheren Bewohnern nachzulaufen und zu erklären, warum sie nachzahlen sollten oder wie sie ihr Guthaben bekommen können.

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nicht? Was fehlt denn?

Die Endabrechnung.
Deshalb ist das nicht möglich, vorausschauend möglichst gerecht die Kosten zu erfassen und verteilen.
Man kann nur die dafür notwendigen Vorbereitungen treffen.



Als erstes würde mal interessieren wer denn überhaupt der Vertragspartner mit dem jeweiligen Strom- und Gasversorger ist.

Dann benötigt man mal eine Aufstellung darüber, wie denn Gas und Strom erfasst werden. Nur ein Zähler oder Zähler für jedes Zimmer separat?

Mit jedem WG Bewohner muss dann eine entsprechende rechtssichere vertragliche Vereinbarung erfolgen, wie die Kosten verteilt werden und natürlich über die Vorrauszahlungen (die sollten eventuell etwas höher angesetzt werden, um Verbrauchs- und Preissteigerung abzufangen).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32171 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Endabrechnung.
Die kommt jährlich im 1. Quartal. Für diese Wohnung.
Zitat (von Anami):
Nach Erhalt der Jahresabrechnung soll Guthaben bzw. Nachzahlung *gerecht* verteilt werden.
Ja, es geht um die Vorbereitungen, damit eben nicht derjenige WG-ler, der immer noch dort wohnt, sich mit den längst wieder Ausgezogenen rumstreiten muss. Das soll doch gerade vermieden werden.
Zitat (von Anami):
Der private Vermieter bekommt die Kaltmiete und kalte BK. Für Strom und Gas müssen die WG-ler eigene Verträge mit Versorgern abschließen. Die Vorauszahlung dafür läuft (meist) unproblematisch.
In den bestehenden Alt-Vertrag über Strom und Gas für diese Wohnung tritt ein neuer WG-ler ein, wenn ein anderer auszieht und aus dem Vertrag austritt. Das geht mit den Stadtwerken (1 Versorger) bisher ohne Probleme. Sie ändern dann nur Namen. Je nach Jahresabrechnung werden die Vorauszahlungen erhöht oder verrringert. Auch das klappt.

Jede Wohnung hat einen Stromzähler und eine Gasuhr. Es gibt 5 Wohnungen (4 WE und 1 Kneipe).
Die WG, um die es hier geht, will und wird keine juristisch ausgefeilte Vertragsvereinbarung erstellen. So was hat schon jeder einzelne mit seinem Vermieter (18-seitiger Mietvertrag).

Stell dir vor, du studierst 1 Winter-Semester an Uni X, suchst also dringend in X eine Bleibe. Also für 6 Monate ein WG-Zimmer mieten, für Kaltmiete+kalte BK will Vermieter Herr Z mtl. 300,-, für Gas und Strom wollen die Stadtwerke für die Wohnung mtl. 100+150.
Stell dir vor, du machst für 3 Monate im Sommer ein Praktikum in X. Also für 3 Monate ein WG-Zimmer mieten... uswusf

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120086 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Anami):
damit eben nicht derjenige WG-ler, der immer noch dort wohnt, sich mit den längst wieder Ausgezogenen rumstreiten muss.

Zitat (von Anami):
Die WG, um die es hier geht, will und wird keine juristisch ausgefeilte Vertragsvereinbarung erstellen.

Finde den Widerspruch ...

Im übrigen wird es immer wieder Streit geben, denn irgendeiner wird sich immer benachteiligt fühlen.


Entweder man hat eine solide vertragliche Basis oder nicht.
Ohne solide Basis, wird es im Falle des Falles sehr problematisch.



Zitat (von Anami):
Also für 6 Monate ein WG-Zimmer mieten,

Zitat (von Anami):
Also für 3 Monate ein WG-Zimmer mieten... uswusf

In diesen Fällen bekäme man von mir genau 0,0 EUR weil es keine Rechtsgrundlage für eine Zahlungspflicht gibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32171 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In diesen Fällen bekäme man von mir genau 0,0 EUR weil es keine Rechtsgrundlage für eine Zahlungspflicht gibt.
Ja, ist angekommen. ;) Die WG-ler hoffen nun, dass nicht solch ein Mitbewohner mal dort einzieht... :sweat:
Sie werden zunächst versuchen, den Vorschlag von @reckoner mit Leben zu füllen.

5x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32171 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von NikSeib):
wo ist eigentlich das Problem?
Wer machts?

5x Hilfreiche Antwort

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