Vorrübergehene Befreiung der Schulpflicht?

13. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
stella.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorrübergehene Befreiung der Schulpflicht?

Hallo,
Ich bin jetzt gerade 17 geworden und befinde mich im 1.Semester einer rein schulischen Ausbildung an einer Privatschule in Baden-Württemberg.
Aus gesundheitlichen Gründen würde ich jetzt sehr gerne mit Ende dieses Semesters aufhören, da ich mich um meine Gesundheit kümmern möchte.
Ich würde dann allerdings im September wieder ins neue 1.Semester einsteigen, was von Seiten der Schule aus auch kein Problem wäre.
Mein Problem ist jetzt, dass es noch nicht ganz sicher ist, ob mein Arzt mich für dieses halbe Jahr krankschreiben wird oder nicht.
Falls nicht, gibt es die Möglichkeit mich für ein halbes jahr von der Schulpflicht zu befreien? Evtl. Mit 100%iger Zusicherung dass ich im September wieder einen Ausbildungsplatz habe?

Danke für die Hilfe schonmal!
Liebe Grüße

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-- Editiert stella. am 13.02.2015 17:41

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Eventuell ist ein "Ruhenlassen der Schulpflicht" möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.



Was steht in der Schulordnung/in den vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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