Vorladung zu VG als Kläger

25. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
captn_chris
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
Vorladung zu VG als Kläger

Hallo,
brauche dringend Auskunft, bin ab Sa. für 6 Mon. privat im Ausland: Habe Vorladung erhalten - Erscheinen wurde angeordnet.
Wie soll ich mich verhalten???: Rückkehr unverhältnismäßig zum Streitwert!Welche Hindernisgründe werden akzeptiert, welcher Nachweis ist zu führen? Macht Bitte um Verschiebung (> 6 Mon) Sinn??
Vielen Dank & frohe Feiertage!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo und frohe Weihnachten, rufe nach den Feiertagen sofort den zuständigen Richter an und teile ihm die Situation mit. In der Regel findest Du Verständnis und eine gemeinsam zu akzeptierende Lösung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
captn_chris
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo & Danke - sorry, mir zu allgemein: kenne Richter nicht & hab wenig Lust auf blabla, gerade auch nicht am Telefon....was ist/wäre der formal korrekte bzw. mögliche Weg???
Danke nochmal....mfG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Schildere den Fall Deinem Anwalt.

-- Editiert von feenkind am 26.12.2006 11:50:46

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
captn_chris
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

:crazy: danke, nicht hilfreich und überflüssig: hätte ich einen, wäre ich nicht hier, sondern gleich dort gelandet - habe selbst/allein Klage erhoben...... :sweat:

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Sie können Ihre Klage zurücknehmen, dann entfällt der Termin. Andernfalls schicken Sie ein schreiben zum Gericht, Aktenzeichen nicht vergessen, oder rufen Sie auf der Geschäftsstelle an, nennen das AZ und lasse n sich verbinden.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
captn_chris
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

danke - zurücknehmen wollte ich nicht: werde Gründe darlegen, um Verschiebung bitten bzw. auf Erfolg bei Verhandlung ohne mich hoffen (oder Familienangehörigem Vollmacht erteilen.....

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es besteht auch die Möglichkeit jemanden gem. § 141 ZPO eine Vollmacht zu erteilen. Diese Person sollte sich aber auch mit der Angelegenheit auskennen und umfassende Entscheidungsfreiheit haben. Es wäre jedoch das Beste, wenn man mit dem zuständigen Richter Kontakt aufnimmt und die weitere Vorgehensweise bespricht.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
captn_chris
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

:respekt:
danke sehr an eidechse: blick ins gesetz - an richtiger stelle - erleichtert die rechtsfindung....genau das hatte ich gesucht!
ps: berichte bei gelegenheit über`s ergebnis :cheers:

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