Vorladung ohne Angaben, Vorbereitung?

5. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
ger_warrior
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung ohne Angaben, Vorbereitung?

hallo
hab heute eine vorladung von der Polizei bekommen. Allerdings kann ich nur über den angegebenen Betreff vermuten, um was es sich handelt. Ich bin als Beschuldigter angegeben, aber wie kann ich mich darauf einstellen, wenn ich gar nicht genau weis worum es sich handelt? im betreff steht, dass es sich um einen usenext-acc handelt und ich kann mir auch so halbwegs denken, worum es sich da handelt. allerdings war ich, falls es sich um die vermutete anmeldung handelt, noch minderjährig. ich hab den vertrag ohne meine eltern und auch ohne ihre zustimmung abgeschlossen... kann mir da überhaupt noch was passieren? das ganze liegt ca 2 jahre zurück, bin mittlerweile 18. verjährt sowas denn gar nicht?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ich kann mir zwar unter der Bezeichnung gar nichts vorstellen, aber du brauchst erst mal keine Panik zu schieben. Du gehst zur Polizei, hörst dir an, was sie von dir wollen und erklärst, dass du dich zu dem Vorgang binnen XY-Tagen schriftlich äußern wirst. Du brauchst, nur weil sie dich vorladen, nicht sofort Angaben zu machen. Vergiß nicht, die das Aktenzeichen geben zu lassen. Zu Hause kannst du dann in Ruhe überlegen, welche Aussage du machen willst. Dadurch hast du die Möglichkeit dir deine Formulierungen in Ruhe zu überlegen. Bei der Polizei wird das auch oft nicht so aufgeschrieben wie man es gesagt hat.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
ger_warrior
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, vielen dank, das war schonmal hilfreich. ich denke ich werde mich mittwoch nach der anhörung nochmal hier melden, damit ich weis, wie ich denen nun am besten antworte.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

Sie können auch einfach gar nicht hingehen - dazu sind Sie nämlich nicht verpflichtet. Allerdings erfahren Sie dann auch nichts über den genauen Tatvorwurf. Die von Astrid Helen vorgeschlagene Methode hat den Haken, daß sich manche eben doch in ein Gespräch verwickeln lassen und dann aussagen, obwohl sie mit dem Vorsatz hingegangen sind, genau das nicht zu tun...

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

evtl. findest du hier noch einige nützliche Sachen zum nachlesen:

http://www.jurawiki.de/VRI/Polizei

Hoffe, ich darf das hier posten...?!
Viele Grüße und alles Gute,
Micha

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#5
 Von 
ger_warrior
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

also, war heute bei der polizei und der typ da hat mir gesagt, was gegen mich vorliegt. er hat zwar paar mal versucht mich zu ner aussage zu bringen, aber hab jetzt erstmal nix dazu gesagt und werde mich schriftlich äußern. also schuldig bin ich, soviel steht fest, allerdings würde ich gerne wissen was mich erwartet. also folgendes hab ich gemacht: ich habe online einen vertrag abgeschlossen und dabei erfundene namen verwendet. ich wollte dabei eigentlich kein richtiges konto treffen, da ich die accounts nur für kurze zeit brauchte und die daten wurden nicht sofort abgeglichen. naja unglücklicherweise hab ich ne richtige kontonummer erwischt und der betrag wurde abgebucht, obwohl der name und die kontonummer gar nicht zusammen gepasst haben (dürfen die das dann überhaupt?). das problem ist, dass wenn man nicht kündigt man direkt ein jahr abonniert und ca 100euro blechen muss. bei der polizei wurde mir gesagt die person hat sich das geld zurück geholt und anzeige erstattet. bei der anmeldung zum account bekam man ein passwort per telefon und da ist meine richtige nummer angegeben. obwohl die nummer auf meinen vater angemeldet ist, ging die vorladung an mich. der polizist wollte mir nicht sagen, wie sie auf mich gekommen sind, da ich auch keine angabe machen wollte und er meinte er müsse das nicht sagen. Zu dem Zeitpunkt, als der Vertrag abgeschlossen wurde, war ich 16.

Weiss einer nun was mich da als strafe erwartet, wenn ich das so zugebe? und reicht die telefonnummer als beweis gegen mich überhaupt aus? ist der vertrag nicht sowieso ungültig weil ich keine 18 war und bin ich damit nich aus der sache raus?

ich danke jetzt schon um eure antworten...

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#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
ger_warrior
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

naja ok, wenn es um betrug geht, dann kann doch die privatperson kein geld von mir verlangen oder? denn sie hat ja auch ihr geld wiederbekommen wie ich das verstanden haben. was wäre also eine strafe für betrug als minderjähriger?

und zu usenext dachte ich, dass kein wirklicher schaden entstanden sein kann, da der vertrag doch eigentlich ungültig ist. habe mal gelesen, dass eine überprüfung des alters bei verträgen nciht vorgeschrieben ist, falls die person jedoch nicht 18 ist, bleibt die firma auf ihren kosten sitzen.

naja, würd mich einfach mal interessieren was mich als strafe für diesen betrug erwartet... ob usenext da jetzt noch was macht kann ich mir nicht vorstellen.

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#8
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
ger_warrior
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

also das trifft alles nicht auf mich zu, zudem es ja keine absicht war der privatperson zu schaden, es war vielmehr ein versehen. auch habe ich keinen großen schaden verursacht... es geht hier um 100 euro, die sich die person auch zurückgeholt hat, also bis auf vlt ein paar anrufe entstand kein tatsächlicher schaden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dietmar_S.
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 22x hilfreich)

@ger warrior

1. Du hast Bockmist gebaut, egal ob eine Privatperson oder eine Firma geschädigt ist.

2. 'bis auf ein paar Anrufe entstand ja kein tatsächlicher Schaden'. Anrufe kosten Geld, Zeit und Nerven. Wenn Du mal im Inkasso-Forum nachliest, kannst Du sehen, was bei unberechtigten Forderungen zum Teil für ein Aufwand getrieben werden muss, um so etwas zu stornieren.

3. Aber mach ruhig weiter so, bei Deiner Einstellung wird das Gericht beim Strafmaß bestimmt den oberen Rand der Möglichkeiten ausschöpfen (fehlende Einsicht, mangelnde Reue usw.)

Schreib mal, was draus geworden ist.


-- Editiert von Dietmar_S. am 11.01.2007 13:07:56

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#11
 Von 
ger_warrior
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin mir bewusst einen fehler gemacht zu haben, aber was soll ich jetzt daran ändern? zu dem ist das ganze 2 jahre her und mit den damaligen 16 jahren denkt man eben nicht immer über folgen nach. und nochmal gesagt war es nicht meine absicht jemandem zu schaden!!

"Aber mach ruhig weiter so, bei Deiner Einstellung wird das Gericht beim Strafmaß bestimmt den oberen Rand der Möglichkeiten ausschöpfen"

legt das gericht diese strafe einfach fest oder muss ich irgendwann vor gericht erscheinen? ich weis irgendwie gar nicht wie das weiter abläuft, hatte bis jetzt nur eine außergerichtliche einigung...

ich habe heute meine aussage verfasst und werde sie abschicken, weiss denn einer wie so eine strafe ungefähr aussehen kann? geldstrafe, sozialstunden oder was gibt es da sonst noch?


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ger_warrior
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

wollt nur kurz schreiben, wie die sache ausgegangen ist:
nachdem ich meine schuld brieflich bei der polizei gestanden habe, hab ich heute ein schreiben der staatsanwaltschaft gekriegt. Dort wurde mir ausnahmsweise eine Ermahnung erteilt, gemäß § 45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz. Anzeige und Verfolgung (weiss eigentlich gar nicht genau was mit "Verfolgung" gemeint ist!?) werden somit fallen gelassen und nach § 60 Abs 1 Nr.7 ins Erziehungsregister eingetragen. Dies gelte jedoch nicht als Vorstrafe.

Naja bin ganz froh, so gut davon gekommen zu sein ;-)

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