Vorladung als Kläger

10. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Alieu Ceesay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Vorladung als Kläger

Ich hatte eine Vorladung zur Verhandlung als Kläger an einen bestimmten Tag. Danach hatte ich einen Zweiten Brief erhalten, darin stand das die Verhandlung verschoben war auf dem folgenden Monat. Ich habe Dummerweise das Datum verwechselt und mein gedanken war die ganze auf den falschen Datum geblieben. Als ich dann bereit war meiner Unterlagen zu ordnen habe ich dann fest gestellt das es schon spät war. Ich hatte den Termin verpasst. Ich würde gerne wissen wie der Gericht in solchen Fällen sich entscheidet ? Bitte vergessen sie nicht das ich der KLÄGER bin.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Äh, wenn Sie den Termin verwechselt haben, dann hätten Sie doch ZU FRÜH zur Verhandlung gehen müssen und nicht zu spät. :???: Irgendie verstehe ich es nicht, wie man einen Termin verpassen kann, der nach hinten verschoben ist ?!

Wie auch immer, wenn der Beklagte da war, dann wird Ihre Klage im Rahmen eines Versäumnisurteils abgewiesen. Sie haben dann 2 Wochen Zeit, um Einspruch gegen das Versäumnisurteil einzulegen und dann gibt es einen neuen Termin.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alieu Ceesay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke vielmals für den Antwort zu meiner Frage. Aber kurz zu den Terminversäumnis, ich wollte schreiben das ich das Datum verwechselt hatte. Das erste Termin war am 12.04.2009 auf 10.05.2009 verschoben worden. Ich hatte aber die Ganze Zeit am 12 und nicht 10 in Kopf. Danke sehr für alles.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

ok.. ;)

Wenn Sie die Klage alleine eingereicht haben und demzufolge die Klägerseite überhaupt nicht anwesend war, dann gibt es ein abweisendes Versäumnisurteil (wenn der Gegner da war, um eines zu beantragen).

Dagegen kann aber Einspruch eingelegt werden.

Warten Sie am besten gar nicht ab, sondern schreiben Sie direkt an das Gericht sinngemäß: "Für den Fall, dass ein Versäumnisurteil ergangen ist, lege ich hiermit Einspruch ein."

Damit kriegt man die Sache wieder auf die Reihe.



2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Alieu Ceesay
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Nochmals vielen Dank. Ich habe heute ein Brief erhalten für den zweiten Vorladung aber mit kosten für den ersten Termin, zu Teuer aber das mach mich nicht aus. Dann es geht um einen untreue Arbeitgeber der sich verweigert hat meinen Loan und überstunden den ich geleistet habe zu bezahlen.
Thanks for all

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