Vollmacht/Generalvollmacht/Betreuung

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cara2010
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Vollmacht/Generalvollmacht/Betreuung

Seit einiger Zeit gibt es eine notariell beglaubigte Generalvollmacht für meine Mutter ( mein Bruder ist der Bevollmächtigte ). Leider weiß ich nicht wie umfassend diese Vollmacht ist, da meine Mutter selber kein Exemplar erhalten hat. Bei meinem Bruder stösst man auf taube Ohren. Meine Mutter war letztes Jahr dreimal im Krankenhaus, wegen eines sehr schlechten Allgemeinzustandes. Laut meinem Bruder hatte sie jedesmal eine Lungenentzündung, laut Stationsarzt...dieser schlechte Allgemeinzustand. Mein Bruder hat regelmäßig das Konto meiner Mutter leer geräumt...Rente und Pflegegeld ( insgesamt ca. 2000,-€ ). Er hat sich bei ihr blicken lassen, wenn sie dann doch mal etwas von ihrem Geld brauchte ( wöchentlich 50,-€ ), das macht übrigends 200,-€ im Monat. 320,-€ Miete, ein bissel Strom. An Pflege oder mal einkaufen war überhaupt nicht zu denken, er hat sich immer nur bei unserer Mutter blciken lassen, wenn sie Geld brauchte oder er diverse Unterschriften für seine Machenschaften. Den Rest des Geldes hat er für seine Zwecke genutzt. Außerdem wurden diverese Lebensversicherungen gekündigt, weil er ein neues Auto baruchte. Aber darum gehts mir nicht, Ich selber wohne 500 km entfernt, kann also auch nicht ständig schauen. Allerdings habe ich meine Mutter nach dem dritten und letzten Krankenhausaufenthalt zu mir geholt. Nun kommt das eigentliche Problem. Ich habe mittlerweile die Betreuung meiner Mutter beantragt. Da meine Mutter bei mir nicht gemeldet ist ( ich versuche gerade eine Geburtsurkunde von ihr zu bekommen, da meine Mutter außer ihrer AOK-Karte keine weiteren Dokumente bei sich hat, alles abgenommen von meinem Bruder ) ( die Geburtsurkunde brauche ich für den neuen Peronalausweis ), dauert dies natürlich und geht auch einige Umwege. Mitte Februar war der Amtsrichter bei uns. Meine Mutter hat dreimal wiederholt, dass sie kein Vertauen mehr zu meinem Bruder hat. Nur kurz zum besseren Verständnis...ich würde meine Mutter auch ohne Geld bei mir aufnehmen, betreuen, pflegen und versorgen. Mir geht es nur ums Prinzip. Mein Bruder hat momentan keinerlei "Arbeit" mit meiner Mutter, steckt aber trotzdem das ganze Geld ein. Ich habe die letzten 3 Monate per Überweisung mit Unterschrift von meiner Mutter etwas Geld zu mir überweisen können, letzten Monat hat es leider nicht geklappt. Eine telefonische Auskunft bei der Bank bekommen wir nicht, da die Dame am Telefon die Kartennummer braucht. Aber die ec-Karte hat leider mein Bruder, und er scheint auch sehr an dieser Karte zu hängen, jedenfalls rückt er sie nicht raus. Jetzt habe ich gestern wieder mit dem Betreuungsgericht telefoniert. Ich wollte einfach nur wissen ( nach zwei Monaten ) wie weit man dort mit der Bearbeitung ist. Es wurde mir erklärt, dass mein Bruder bis 21.4. Zeit hat sich zu äußern. Danach geht der Antrag wieder zum Richter, ein Gutachter wird bestellt und und und, wahrscheinlich nochmal zwei Monate warten. Natürlich könnte ich einen Anwalt einschalten, aber da würde auch nichts von heute auf morgen passieren. Ich habe nun versucht die Generalvollmacht zu widerrufen. Mein Bruder hat ein Einschreiben erhalten mit der Aufforderung, die Vollmacht zurück zu geben. Ich kann ihn nicht zwingen, das Einschreiben zu öffnen. Gestern wurde mir nahe gelegt einen Eilantrag zu stellen beim Betreuungsgericht. Hat jemand Erfahrungen und kann mir sagen, was ich noch tun kann, um das ganze Unheil zu stoppen??? Ich weiß ehrlich nicht, was ich noch machen kann.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Cara2010):
ch habe nun versucht die Generalvollmacht zu widerrufen.

Sinnlos, da Du dazu keinerlei Berchtigung hast.
Ob er das Scheriben öffnet oder Konfetti daraus macht ist daher egal.



Zitat (von Cara2010):
Gestern wurde mir nahe gelegt einen Eilantrag zu stellen beim Betreuungsgericht.

Das wäre eine Möglichkeit.

Die Karte könnte man sperren lassen, wenn man wenigstesn die die Kontonummer weis.

Die Rentenzahlungen könnte die Muter umleiten lassen auf Dein Konto, dazu müsste man aber auch die Kontonummer wissen.



Ohne Anwalt wird man da als Laie nicht wieterkommen, denn man muss den Bruder vermutlich auf Herausgabe der relevanten Unterlagen verklagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Wäre es eine Möglichkeit, dass die Mutter eine weitere Generalvollmacht für Dich ausstellt?

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich mag mich ja irren, aber ein Betreuer (auch aus dem Familienkreis), der das Geld des Betreuten für eigene Zwecke verwendet, macht sich strafbar. Zeig den Bruder doch an, wenn er wirklich das Geld für sich verwendet.
Sorry, aber Dein Text ist lang und Absätze helfen dem Leser;-)
Irgendwie scheints hier nur ums Geld zu gehen. Welche Schritte hast Du denn eingeleitet, einleiten wollen, um z.B. die Wohnung Deiner Mutter zu kündigen? Irgendwie les ich hier nur was von Geld, EC-Karten, Überweisungen. Wenn Du Deine Mutter 500 km entfernt bei Dir aufnehmen willst, ist doch noch viel mehr zu tun.
Und so ne Vollmacht, wenn der Notar kein Vollidiot war, die sagt nicht viel. Ich habe bei meiner Mutter auch alle Vollmachten über Konto etc. etc. Aber meine Mutter ist geistig topfit und körperlich auch meist. Heißt: nur weil ich die Vollmacht über ihr Konto habe, kann ich noch lange nicht bestimmen, wo und wie sie lebt. Und wenn ich je ihr Konto leer räumte für mich, dann wär die Vollmacht sofort erloschen und sie könnte mich anzeigen.
Ich les in dem langen Beitrag leider nix drüber, was die Mutter hat etc. Meine Mutter könnte die Vollmachten, die sie mir erteilt hat, sofort widerrufen.
Vollmacht und Betreuung sind ja ganz verschiedene Sachen. Ne Vollmacht stell ich aus als gesunder Mensch für den Notfall. Dass dann jemand für mich meine Bankgeschäfte erledigen kann z.B., wenn ich mal vom Auto überfahren werde und im Krankenhaus liege.
Wie fit ist denn Deine Mutter?

-- Editiert von Yogi1 am 06.04.2017 22:49

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Ich mag mich ja irren, aber ein Betreuer (auch aus dem Familienkreis), der das Geld des Betreuten für eigene Zwecke verwendet, macht sich strafbar.

Nein, Du irrst nicht.
Nur ist der Bruder kein Betreuer, somit fällt der Weg weg.

Kann aber sein, das er sich dennoch strafbar gemacht hat. Das kann man aber später noch prüfen.



Zitat (von Yogi1):
wenn der Notar kein Vollidiot war

Welcher Notar?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Yogi1):
Ich mag mich ja irren, aber ein Betreuer (auch aus dem Familienkreis), der das Geld des Betreuten für eigene Zwecke verwendet, macht sich strafbar.

Nein, Du irrst nicht.
Nur ist der Bruder kein Betreuer, somit fällt der Weg weg.

Kann aber sein, das er sich dennoch strafbar gemacht hat. Das kann man aber später noch prüfen.



Zitat (von Yogi1):
wenn der Notar kein Vollidiot war

Welcher Notar?


"Seit einiger Zeit gibt es eine notariell beglaubigte Generalvollmacht..."

Dieser?;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Ich mag mich ja irren, aber ein Betreuer (auch aus dem Familienkreis)

Du irrst Dich, Bevollmächtigter ist kein Betreuer.
Zitat:
...der das Geld des Betreuten für eigene Zwecke verwendet, macht sich strafbar.

Richtig.
Zitat:
Und so ne Vollmacht, wenn der Notar kein Vollidiot war, die sagt nicht viel.

Mit einer notariellen Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte voll handeln, das hat rein gar nichts mit dem Notar zu tun.
Hier handelt es sich um eine notariell beglaubigte Generalvollmacht, d.h. es wurde lediglich beglaubigt, dass die Unterschrift der Mutter echt ist - mehr nicht. Bei einer notariell beurkundeten Vollmacht, muss sich der Notar davon überzeugen, dass der Vollmachtgeber denn Sinn der Vollmacht versteht (Stichtwort Geschäftsfähigkeit).
Zitat:
Ich habe bei meiner Mutter auch alle Vollmachten über Konto etc. etc. Aber meine Mutter ist geistig topfit und körperlich auch meist. Heißt: nur weil ich die Vollmacht über ihr Konto habe, kann ich noch lange nicht bestimmen, wo und wie sie lebt.

Mit einer umfassenden Generalvollacht kann man nach Belieben handeln. Eine solche Vollmacht ist immer ein großer Vertrauensbeweis. Das muss jedem Vollmachtgeber klar sein. Mit dem Orignal der Vollmacht (bzw. die Ausfertigung bei einer notariell beurkundeten Vollmacht) kann gehandelt werden. Ob man das darf, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:
Und wenn ich je ihr Konto leer räumte für mich, dann wär die Vollmacht sofort erloschen und sie könnte mich anzeigen.

Selbstberständlich darf nur im Sinne des Vollmachtgebers gehandelt werden und die Vollmacht kann jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden.
Zitat:
Vollmacht und Betreuung sind ja ganz verschiedene Sachen.

Richtig, wenn eine Generalvollmacht erteilt wurde, wird im Normalfall kein Betreuer bestellt. Durch die Bevollmächtigung soll eine Betreuung vermieden werden.
Zitat:
Ne Vollmacht stell ich aus als gesunder Mensch für den Notfall.

Nicht zwingend.

-- Editiert von cruncc1 am 06.04.2017 23:41

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cara2010
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Entschuldigung...für die fehlenden Absätze :-).

Die Generalvollmacht wurde bei einem Notar erstellt. Es gibt Vollmachten in denen steht, dass man diese Vollmacht nicht widerrufen kann. Da meine Mutter kein Exemplar ( ob Original oder Kopie ) hat, weiß ich nicht, was genau in dieser Vollmacht steht. Mein Bruder reagiert nicht. Den Notar habe ich angeschrieben, leider höre ich von dem auch nichts.

Natürlich geht es hier um das Geld. Um es mal ganz salopp auszudrücken...ich habe die Arbeit ( die ich gerne mache ) und mein Bruder lebt glücklich und zufrieden mit 2000,-€ zusätzlich im Monat.

Strafanzeige wurde schon gestellt wegen Veruntreuung und Unterschlagung, aber das gehört hier nicht zum Thema.

Wenn ich die Rente umleiten möchte, braucht meine Mutter einen Personalausweis ( dieser befindet sich bei meinem Bruder ). Ich bin bereits dabei einen neuen Ausweis zu beantragen ( Verlustanzeige bei der Polizei wurde schon gestellt ). Dafür brauche ich aber eine Geburtsurkunde meiner Mutter. Diese habe ich auch bereits zweimal beantragt.

Ich habe nächste Woche einen Termin auf der Betreuungsstelle hier im Ort. Vielleicht kann man mir dort weiterhelfen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Eine Vollmacht ist eine einseitige widerrufliche Willenserklärung. Unwiderruflich heisst ja nicht, dass dem Spuk nicht ein Ende gesetzt werden kann. Das ist nicht sehr problematisch. Auch mit dem Konto, das verstehe ich nicht so ganz. Fehlabhebungen, die kann man doch binnen Frist widerrufen. Es gibt sogar eine Notfallnummer für diese Fälle, dann wird das alles blockiert. Nur, telefonisch läuft da natürlich gar nichts. Und erst recht nicht, wenn Du alles beantragst. Das muss die Mutter tun! Wahrscheinlich hakst es daran. Man kann die Probleme sehr schnell in den Griff bekommen. Nur, man muss die richtigen Hebel ansetzen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

In einer notariellen Vorsorgevollmacht wird niemals stehen, dass diese unwiderruflich ist. Du schreibst noch immer nichts darüber, wie geistig fit deine Mutter noch ist.
Wenn sie ihr handeln noch überblicken kann, kann sie die Vollmacht doch einfach widerrufen. Dem Bruder gegenüber, die Ausfertigung (bei Beurkundung) oder das Original (bei notarieller Unterschriftsbeglaubigung) zurückfordern und zur Sicherheit alle in Frage kommenden Stellen über den Widerruf unterrichten.

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