Mit 16-jährigem Bruder feiern - braucht er eine Vollmacht unserer Eltern?

24. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
alley
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit 16-jährigem Bruder feiern - braucht er eine Vollmacht unserer Eltern?

Guten tag!

Ich (18 jahre) bin in letzter Zeit des öfteren mit meinem kleinen Bruder (16 jahre) abends/nachts unterwegs.

Meine Frage:
Braucht mein Bruder hierzu eine Bevollmächtigung meiner Eltern damit er/wir rechtlich abgesichert sind?

mfg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nein, nicht grundsätzlich. Was bedeutet -unterwegs-? Google mal unter Jugendschutzgesetz, dort steht, was ein 16-jähriger darf bzw. nicht darf.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Abgesehen davon darf ein 16-jähriger grundsätzlich erst mal genau so viel wie ein Volljähriger. Das Jugendschutzgesetz schützt den Jugendlichen, es bestraft ihn aber nicht.

Wenn der 16-jährige also um 2 Uhr nachts draußen rumzieht oder sich mit Wodka die Kante gibt, droht ihm dafür gar nichts (ggfs. aber seinen Erziehungsberechtigten).

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