Verzögerung der Auszahlung - Treuhandkonto

9. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
karima123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 20x hilfreich)
Verzögerung der Auszahlung - Treuhandkonto

Hallo,
Ich habe am 07. Jänner 2016 mein Haus in Oberösterreich verkauft, da ich meinen Wohnsitz nach Bayern verlegt habe. Der Käufer wurde durch einen Rechtsanwalt vertreten, welcher die Kaufverhandlung vor Ort durchführte.

Der vereinbarte Termin um 14 Uhr kam durch Verspätung des Anwaltes erst um 16 Uhr zustande. Da das Sekretariat des ortsansässigen Notars nur bis 17:00 geöffnet war, unterschrieb ich die mir vorgelegte Treuhandvereinbarung um 16:55. Es blieb keine Zeit diese zu lesen, mir sicherte allerdings der Anwalt vor 4 Zeugen zu, dass die Kaufsumme sofort nach Räumung des Hauses, spätestens jedoch am 07. Februar auf mein Konto überwiesen wird.

Der Käufer veranlasste seit 05. Februar 2x schriftlich, den Kaufpreis auf mein Konto zu überweisen, bis dato wurde das Geld nicht überwiesen.

Trotz mehreren Telefonaten meinerseits, des Käufers sowie des Immobilienmaklers ist laut Sekretärin des Rechtsanwaltes dieser nicht erreichbar, ich erhielt am 08. Februar unten stehenden Text gemailt:
In der gegenständlichen Angelegenheit habe ich vom Käufer die Information erhalten, dass die Liegenschaft ordnungsgemäß am 01.02.2016 übergeben wurde. Ich werde noch in dieser Woche das Grundbuchsgesuch beim zuständigen Bezirksgericht überreichen und gegen Ende nächster Woche den Kaufpreis an Sie weiterleiten.

Es mag von mir unklug erscheinen, dem Wort eines Rechtsanwaltes zu vertrauen, aber für mich war die Zusage bindend.
Ich wurde durch die Vorgehensweise der Kanzlei gezwungen ein Zwischendarlehen aufzunehmen.

Welche Möglichkeiten habe ich, damit ich umgehend die Kaufsumme erhalte?

Notfall oder generelle Fragen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Ich glaube kaum, dass sich hier jemand mit österreichischem Recht auskennt.
Nach deutschem Recht ist allein maßgeblich, was im Kaufvertrag steht.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karima123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 20x hilfreich)

Im Kaufvertrag steht, dass die Kaufsumme binnen 4 Wochen nach Vertragsabschluss auf dem Treuhandkonto verbucht sein muss.
Vertragsabschluss - 07.01.2016, Kaufpreis war am 05.02. auf dem Treuhandkonto.
Die Kanzlei überweist das Geld aber nicht wie mündlich vereinbart auf mein Konto. Im Grunde ist es doch egal, ob österreichisches oder deutsches Recht, eine mündliche Zusage eines Anwaltes vor 4 Zeugen ist doch vor jedem Gesetz/Recht bindend.
Durch den Umzug nach Bayern erlosch meine Rechtsschutzversicherung, dies so nehme ich an, wusste der Rechtsanwalt. Es ist nun für mich sehr energieraubend den Behördenauflagen gerecht zu werden, an/ummelden, KFZ, Versicherungen, Krankenkasse, Pensionsversicherungsanstalt.... Kartons auspacken....
Ich vermute mal, es wird angenommen, dass ich geduldig warte bis ich endlich mein Geld erhalte....

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
karima123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 20x hilfreich)

Im Kaufvertrag steht, dass die Kaufsumme binnen 4 Wochen nach Vertragsabschluss auf dem Treuhandkonto verbucht sein muss.
Vertragsabschluss - 07.01.2016, Kaufpreis war am 05.02. auf dem Treuhandkonto.
Die Kanzlei überweist das Geld aber nicht wie mündlich vereinbart auf mein Konto. Im Grunde ist es doch egal, ob österreichisches oder deutsches Recht, eine mündliche Zusage eines Anwaltes vor 4 Zeugen ist doch vor jedem Gesetz/Recht bindend.
Durch den Umzug nach Bayern erlosch meine Rechtsschutzversicherung, dies so nehme ich an, wusste der Rechtsanwalt. Es ist nun für mich sehr energieraubend den Behördenauflagen gerecht zu werden, an/ummelden, KFZ, Versicherungen, Krankenkasse, Pensionsversicherungsanstalt.... Kartons auspacken....
Ich vermute mal, es wird angenommen, dass ich geduldig warte bis ich endlich mein Geld erhalte....

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Ich kann es dir nur nach deutschem Recht beantworten.Wenn im Kaufvertrag steht, dass der Kaufpreis innerhalb von 4 Wochen auf dem Treuhandkonto eingegangen sein muss, hat der Käufer seine Verpflichtungen erstmal erfüllt. Damit ist das Geld aber noch nicht beim Verkäufer.
Maßgeblich ist dann, wann der Kaufpreis vom Notar wieder ausgezahlt werden darf. Auch das sollte im Kaufvertrag stehen. Haben sich Verkäufer und Käufer einmal im Kaufvertrag festgelegt, wann das Geld an den Verkäufer ausgezahlt werden kann, kann der Käufer mündlich nichts anderes zusagen. Auch dann nicht, wenn er durch einen Anwalt vertreten ist.
In Deutschland ist es üblich, dass der Kaufpreis erst dann ausgezahlt werden darf, wenn die Eigentumsumschreibung mindestens gesichert ist. Das ist sie frühestens dann, wenn der Eigentumsumschreibungsantrag beim Grundbuchamt vom Notar gestellt worden ist.
Wer hat dir denn die Mail geschickt- der Notar oder der Rechtsanwalt, der den Käufer bei der Kaufvertragsverhandlung vertreten hat?

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
karima123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 20x hilfreich)

In Österreich wird es häufig so gehandhabt, dass die Kaufverhandlung von einem Rechtsanwalt getätigt wird, weil der Preis individuell verhandelbar ist, denn bei Kaufverhandlungen durch den Notar sind vom Käufer aliquot 3 % der Kaufsumme zu bezahlen. Also wird vom Notar nur die Beglaubigung des Kaufvertrages eingeholt, welche die geringe Summe von € 14,30 ausmacht. In so einem Fall hat der Notar mit dem Treuhandkonto nichts zu tun, dies läuft dann alles über den Rechtsanwalt des Käufers. Das Mail wurde von der Rechtsanwaltskanzlei an mich geschickt.

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Dann läuft es in Österreich so anders, dass ich nicht weiterhelfen kann.

8x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
karima123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 20x hilfreich)

ich danke dir für dein Bemühen und deine Zeit.....

3x Hilfreiche Antwort

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