Verhalten eines Anwaltes

22. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.02.2012 13:31:51
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Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Verhalten eines Anwaltes

Hallo Forumsmitglieder,

vielleicht kann mir jemand hier einen Rat geben.
Mein Sohne hat eine Tochter von 7 Jahren und hatte erhebliche Probleme mit der Mutter (sie leben getrennt). Mein Sohn hat ein gemeinsames Sorgerecht. Die Mutter erschwerte den Kontakt zu dem Kind erheblich und verweigert außer den üblichen Besuchszeiten, dass mein Sohn mit seiner Tochter, bzw. umgekehrt, sie mit ihm, telefonieren durfte.
Das war jedoch nur ein sekundärer Klagegrund.

Das Kind hat starke Neurodermitis und der behandelnde Arzt hat keine andere Methode als Cortisonsalbe zu verschreiben, die in keiner Weise hilft. Ich will hier nicht auf die medizinische Seite eingehen, jedoch muss in einem so wichtigen medizinischen Bereich unbedingt eine zweite Arztmeinung eingeholt werden. Es gibt heute Methoden, Neurodermitis erfolgreich zu behandeln.

Es ist sogar die Pflicht, der Eltern in so einem Fall eine zweite Meinung einzuholen. Jedoch weigert sich die Mutter und auch die Dame vom Jugendamt. Warum sie dies tun, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Eigentlich müsste man hier eine gesonderte Klage wegen Kindeswohlgefährdung anstrengen. Dies ist jedoch eine andere Geschichte.

Jedenfalls wendete sich mein Sohn an einen Anwalt und beauftragte ihn damit, ihm zu helfen die Punkte:

Einholung einer zweiten ärztlichen Meinung bei einem Facharzt für Neurodermitis bei Kindern.

Zusätzlich eine Behandlung bei einem Heilpraktiker zu versuchen:

Das Kind leidet physisch und psychisch so sehr unter der Neurodermitis, dass sie diese Maßnahmen selbst wünscht

Das Besuchsrecht, das zwar bereits geregelt war, aber von der Mutter sabotiert wurde, einzufordern.

das Kind sollte auf Wunsch telefonisch Kontakt mit dem Vater aufnehmen können.

Der Anwalt sagte, das wäre gar kein Problem, da alle geforderten Punkte so oder so bei einem geteilten Sorgerecht gegeben wären.

Auf die Frage meines Sohnes wie hoch die geschätzten Kosten würden, antwortete der Anwalt, dass diese bei einer Verhandlung auf etwa 900 bis 1.200 € kommen würden.

Daraufhin stellte er eine Rechnung für die Erstberatung und schrieb dann einen Brief an die Gegenseite.
Dieser Brief wurde jedoch komplett von mir verfasst und ich führte alle Argumente ausführlich auf 6 Seiten auf. Der Anwalt übernahm meine Argumentation 1:1 durch Copie und Paste

Die Gegenseite widersprach erwartungsgemäß und es wurde Klage eingereicht und ein Gerichtstermin anberaumt.

Nun weigerte sich der Anwalt, einen weiteren Gesprächstermin zu vereinbaren und er telefonierte lediglich ein Mal 20 Minuten und ein Mal 5 Minuten mit meinem Sohn.

Am Tag des Gerichtstermins erschien der Anwalt 5 Minuten zu spät und kam nur daher noch rechtzeitig, da auch die Vorsitzende zu spät war.

Die Anwältin der Gegenseite war bereits 30 Minuten vor der Verhandlung anwesend und besprach sich mit ihrer Mandantin.

Während der Verhandlung sprach die Kindesmutter lange über ihre Klagen über meinen Sohn, als diese dazu Stellung nehmen wollte, fuhr ihm sein Anwalt mit den Worten: "Ach Herr .... hören Sie doch mit diesen alten Karamellen auf, das interessiert doch niemanden, das ist doch einfach nur öde"

Dann weigerte sich die Kindesmutter, einer zweiten ärztlichen Meinung zu zustimmen und der Anwalt meines Sohnes sagte dazu: "Ok, dann lassen wir das mit der zweiten ärztlichen Meinung und das mit dem Heilpraktiker vergessen wir auch gleich.

Mein Sohn ist leider sehr unerfahren in solchen Dingen und auch nicht gerade selbstsicher wenn es sich um vermeintliche "Respektspersonen" handelt und war so geschockt, dass er gar nicht mehr reagieren konnte.

das Ergebnis ist: Die enorm wichtige zweite ärztliche Meinung muss nun durch eine Anzeige der Kindesmutter und des zuständigen Jugendamt wegen unterlassener Hilfeleistung durchgesetzt werden. Dazu muss jedoch erst umfangreich der gesundheitliche Zustand des Kindes dokumentiert werden und wenn der nächste Allergieschock eintritt, so lange das Kind bei meinem Sohn ist und der Notarzt gerufen werden musste. Hoffentlich hat das Kind bis dahin noch keinen größeren Schaden erlitten.

Man stelle sich vor, dieser ...Anwalt... ergreift plötzlich einfach Partei für die Gegenseite und übernimmt die Arbeit der gegnerischen Anwältin! Diese musste während der Verhandlung nicht ein einziges Argument vorbringen, das übernahm vollständig der Anwalt meines Sohnes.

Das Einzige was der Anwalt erreichte war die Regelung, dass meine Enkelin meinen Sohn nun anrufen darf, wenn sie das möchte.

Dagegen stellt sich mein Sohn nun beim Besuchsrecht wesentlich schlechter. In der vorangegangenen Regelung war ein flexibles Abholen des Kindes festgeschrieben (das von der Mutter nur sabotiert wurde), diese Regelung ist nun im neuen Vertrag nicht mehr drin, sondern der Abholzeitrahmen ist starr. Entweder hat der Anwalt die bestehende Regelung (die ihm von Anfang an Vorlag)gar nicht gelesen, oder es war ihm sch...egal.

Bleibt noch zu erwähnen, dass der Herr Anwalt mehr als arrogant auftrat. So sprach er mir gegenüber meinen Sohn stets nur in der dritten Person an.

Die Kosten beliefen sich statt auf den zugesagten 900 bis 1.200 € auf 2.400 €, eine Kostenzusage streitet der Herr Anwalt natürlich ab und schriftlich wurde nichts festgehalten, aber das ist nur Nebensache.

Mein Sohn wandte sich dann an mich, damit ich mich der Angelegenheit annehmen soll, da er damit einfach überfordert ist.

Als ich Kontakt mit dem Anwalt aufnahm, drohte er mir mit einem Prozess, wenn ich nicht "still halten sollte". Nun ja, auf Drohungen reagiere ich nicht.

Ein Schreiben an die Zuständige RAK brachte viel Blabla, dass dies wohl nicht so gut gewesen, aber noch.... usw.

Meine Fragen sind nun

1. Macht es Sinn, sich an die Bundesanwaltskammer zu wenden oder kommt dort auch nur Blabla?

2. Kann ich in verschiedenen dafür eingesetzten Portalen eine Bewertung für den Anwalt abgeben, ohne befürchten zu müssen dass er mich mit einer teuren Klageflut überzieht
Wie ist hier die rechtliche Regelung?

3. Wie ist die Situation rechtlich, wenn der eigene Anwalt ganz offensichtlich nur an seinen Gebühren interessiert ist und nichts, aber auch gar nichts für seinen Mandanten tut? Im Gegenteil, er sabotierte regelrecht jedes Anliegen meines Sohnes und machte es so unmöglich die unter Umständen lebenswichtige zweite Arztmeinung von einem Spezialisten einzuholen.

Auf alle Argumente der Gegenseite war der Anwalt vorbereitet durch mein ausführliches Schreiben im Vorfeld, aber die Gegenseite brachte keinerlei Argumente, dazu kam sie gar nicht, da dies der Anwalt meines Sohnes tat. Was kann man gegen solche Anwälte tun? Wie kann man verhindern, dass weitere gutgläubige Ratsuchende in Ihre Fänge geraten?

Bevor ich nun weitere Maßnahmen ergreifen werde, wäre ich sehr dankbar, wenn hier jemand ähnliche Erfahrungen hätte und könnte mir weitere Ratschläge geben.

Mit freundlichem Gruß
Franz

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15 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

1. Es ist nicht Dein Fall, sondern der des Sohnes. M.E. darf der Anwalt gar nicht mit Dir verhandeln.

2. Die Bundesrechtsanwaltskammer ist nicht zuständig, sie wird die Beschwerde wieder an die örtliche abgeben.

3. Auch nach dem, was Du hier schreibst, vermag ich keinen Fehler des Anwaltes zu erkennen.

4. Wo steht, dass bei Neurodermitis grundsätzlich zwei Meinungen einzuholen sind? Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen so etwas jedenfalls nicht, ebenso wenig werden die Kosten für einen Heilpraktiker übernommen.

5. Es gibt keinen Anspruch auf flexible Abholzeiten. Wenn die Eltern so verstritten sind, wie das hier der Fall ist, dann führen starre Zeiten häufig zu einer Entspannung der Situation. Da muss sich dann jeder dran halten. Das hilft!

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12323.02.2012 13:31:51
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

Hast Du mein Posting gelesen?
Aus tatsächlichem Wissen heraus kannst Du kaum antworten, sorry, aber Du schreibst hier ohne jede Ahnung was Du von Dir gibst.

1. Eine zweite Meinung eines Arztes ist bei chronischen Krankheiten obligatorisch. Wenn der Arzt sich weigert, den Patienten zu einem Facharzt zu überweisen, so kann jederzeit bei anhaltenden Beschwerden ein zweiter Arzt konsultiert werden.

2. Wer sagte, dass die Heilpraktikerbehandlung von der Kasse bezahlt werden soll?

3. Wenn mein Sohn mir eine Vollmacht ausstellt, dass ich seine Interessen vertreten soll, so muss der Anwalt selbstverständlich mit mir verhandeln. Jeder Mensch ist berechtigt, einen beliebigen anderen zu seinem gesetzlichen Vertreter in einer Sache zu bestimmen.

4. Die Bundesanwaltskammer hat eine Beschwerdestelle eingerichtet, die sich um solche Fälle kümmert. Wenn die örtliche Anwaltskammer nicht tätig werden will, so ist diese Stelle zuständig

5. Ich schrieb, dass eine VEREINBARUNG über flexible Abholzeiten bestand. Diese war unterschrieben und somit bindend. Bitte die Postings lesen, bevor man irgendwelche unsachlichen Kommentare von sich gibt.

6. Wenn Du keinen Fehler im Verhalten dieses Anwalts finden kannst, dann wünsche ich Dir an so einen zu geraten, wenn Du mal einen brauchst. Wenn der eigene Anwalt die Gegenseite vertritt, so betrachte ich das mehr als einen "Fehler", aber nach Deiner "gründlichen" Analyse meines geschilderten Falles, ist eine Diskussion hier wohl hoffnungslos.

Ich hätte mich bedankt für Deine Antwort und auch einen "freundlichen Gruß" folgen lassen, aber ich schließe mich Deinem Stil an und beginne meine Antwort weder mit einem Hallo, noch beende ich Sie mit einem Dank oder einem freundlichem Gruß

Franz

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

1. Eine Vollmacht ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Diese gilt im Innenverhältnis, muß im Außenverhältnis aber nicht anerkannt werden, es sei denn, ein Gesetz sieht es vor. Dies ist hier aber nicht der Fall.

2. Die Vereinbarung ist aufgehoben worden durch den Gerichtsentscheid. Eine Vereinbarung unter dem Motto "bis das der Tod Euch scheidet" , die nicht widerrufbar oder abänderbar ist, ist mir nicht bekannt.

3. Ich vermag immer noch nicht zu sehen, dass die Verpflichtung zu einer Zweitdiagnose besteht. Wo steht das? Ganz genau?

4. Es sollte nachdenklich stimmen, wenn alle irren: der eigene Anwalt, der gegnerische Anwalt, das Gericht...


wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.02.2012 13:31:51
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

ich diskutiere hier nicht weiter über die einzelnen Punkte mit Dir, da ich das für verschwendete Zeit halte.

Allerdings muss ich hier mal etwas ganz klar stellen, was die Krankheit des Kindes anbelangt:

Es ist Fakt, dass die Jugendämter Kinder, die eine Krankheit haben und nicht den Regeln entsprechend ärztlich behandelt werden, in mehreren Fällen per Anordnung "zwangsbehandelt" wurden. Dies betrifft in vielen Fällen sogar Impfungen, die man nun nicht unbedingt als "lebensnotwendige Behandlung" sehen muss.

Abgesehen davon, dass es fahrlässig ist, eine Neurodermitis nicht zu behandeln und stattdessen nur Cortisonsalbe zu verschreiben, ist es moralisch nicht zu vertreten, einem Kind die nötige Hilfe zu versagen.
Ich habe keine Lust, Dir hier die medizinische Bedeutung von Cortison in dieser Menge zu beschreiben. Auch die teilweise tödlichen Folgen einer unbehandelten Neurodermitis, z.B. einer fast sicher entstehenden Asthmaerkrankung, versuche ich erst gar nicht, Dir näher zu erläutern.

Ich versuche mal, an Deinen klaren Verstand zu appellieren:

Was tust Du, wenn Du von einem Arzt eine folgenschwere Diagnose bekommst? Glaubst Du ihm die so einfach, oder fragst Du einen zweiten?

Was tust Du, wenn Dein Arzt Dich jahrelang wegen eines grausamen Leidens behandelt, ohne die geringste Besserung zu erreichen? Einem Leiden, das Dir die Haut am Körper zu einem blutigen Geschmiere werden lässt das brennt, als würde Dir jemand mit einem Bunsenbrenner drauf halten?
Das Dein Gesicht so entstellt, dass andere Menschen Dich ablehnen (andere Kinder nicht mehr mit Dir spielen)? was tust Du, wenn Du Nachts nicht schlafen kannst vor Schmerzen und Du erst gegen Morgen vor Erschöpfung in eine Art Bewusstlosigkeit fällst?

Dabei gibt es Ärzte, die auf so etwas spezialisiert sind. Neurodermitis ist in 70% aller Fälle heilbar, in den restlichen Fällen sind sie wesentlich zu lindern.

Und nochmal: Es ist das Recht eines jeden Patienten, den Arzt zu wechseln, wenn er eine Überweisung verweigert oder wenn man das Vertrauen in ihn verliert. Ich habe selbst eine Katzenallergie (die hat man auch ohne eigene Katze und trotz großer Vorsicht mit keiner in Kontakt zu kommen über die Kleidung anderer Menschen oder sogar indirekt Möbel in öffentlichen Räumen oder Verkehrsmitteln)

Mein Arzt sagte mir immer nur, da könne man eben nichts machen, bis ich die Schnauze voll hatte und den Arzt wechselte. DAS GEHT JEDERZEIT!
Danach kam ich an eine Ärztin, die das Problem soweit in den Griff bekam, dass ich nicht jedes mal Bindehautentzündung und Blasen am Rücken bekomme, wenn mich jemand umarmt, der eine Katze zu Hause hat.

Ich beschäftige mich seit Jahren mit gesundheitlichen Belangen und arbeite mit etlichen Ärzten zusammen, die auf verschiedene Krankheiten spezialisiert sind. Es war nie ein Problem, wenn ein Hilfesuchender auf meinen Rat hin einen dieser Ärzte aufsuchte. Was also erzählst Du mir?

Wer nicht wenigstens versucht durch einen Arztwechsel eine dauerhafte Krankheit in den Griff zu bekommen ist ein Depp! Wer ein Kind leiden lässt, weil er zu faul ist den Arzt zu wechseln ist ein Tier!

Es geht hier also nicht um Recht oder nicht Recht, es geht hier um Menschlichkeit und einen klaren Verstand. Es geht um das Verbrechen der Verweigerung notwendiger Hilfe und Schmerzlinderung.

ES GEHT UM EIN KIND DAS LEIDET UND EVENTUELL SCHWERSTE DAUERHAFTE SCHÄDIGUNGEN DAVON TRÄGT.

Und es geht darum, dass ein Anwalt, der genau dieses klar vorbringen sollte, arrogant, eigenmächtig und in meinen Augen verbrecherisch, nicht nur verweigerte, sondern bewusst sabotierte!

Franz

Dringt das durch zu Dir?

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#5
 Von 
guest-12323.02.2012 13:31:51
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

noch eine Anmerkung:

wer schrieb etwas von einem Gerichtsentscheid? Es kam zu einer Vereinbarung, die der RA meines Sohnes fast alleine ausarbeitete. Die Gegenseite grinste nur hämisch, da dieser Herr genau das vorsetze, was sie von Anfang an erreichen wollte.

Mein Sohn hat einfach zu wenig Erfahrung mit solchen Dingen. Ich hätte dem Typen während des Termins das Mandat entzogen und auf ein Urteil bestanden. Dieses hätte man dann wenigstens in einer weiteren Verhandlung anfechten können.

Der Anwalt wollte meiner Meinung nach nur einen Vergleich, da er dadurch mehr Kohle ziehen konnte. Das Wohl und die Gesundheit seines Mandanten, bzw. des Kindes, das ja seine eigentliche Mandantin war, ging ihm dabei am A..... vorbei.

Ich wünsche ihm keine plötzlich auftretende Neurodermitis, Schuppenflechte oder Ähnliches, damit er am eigenen Leib verspürt was das bedeutet, aber ich wünsche ihm, dass so viele Menschen bemerken, wes Geistes Kind dieser Typ ist und er seine Anwaltspraxis schließen muss.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es hat doch einen gerichtlich protokollierten Vergleich gegeben, oder?

Definition: Nachgeben auf beiden Seiten bei ungewisser Sach- und Rechtslage. Wenn das Gericht darauf hinwirkt, dann wird das seine Gründe gehabt haben. Du warst nicht dabei. Dir muß niemand Auskunft geben darüber, was wirklich gelaufen ist.

Neurodermitis - ganz ehrlich, es gibt noch mehr Familien, in welchen das vorkommt. Wieso irren nur immer alle, nur Du nicht?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
jedoch muss in einem so wichtigen medizinischen Bereich unbedingt eine zweite Arztmeinung eingeholt werden
[...]
Eine zweite Meinung eines Arztes ist bei chronischen Krankheiten obligatorisch .


Rechtsgrundlage für diese Behauptung = ?
Steht das in einem Gesetz oder in einem Urteil oder woher hast du das?

quote:
Es ist Fakt, dass die Jugendämter Kinder, die eine Krankheit haben und nicht den Regeln entsprechend ärztlich behandelt werden, in mehreren Fällen per Anordnung "zwangsbehandelt" wurden
[...]
Glaubst Du ihm die so einfach, oder fragst Du einen zweiten?
[...]
Es ist das Recht eines jeden Patienten, den Arzt zu wechseln



Das alles mag stimmen, begründet aber keine Pflicht (!) zur Einholung einer zweiten Diagnose.

quote:
Ich habe selbst eine Katzenallergie (die hat man auch ohne eigene Katze


Allergien sind grundsätzlich unabhängig davon, ob man Allergenen ausgesetzt ist oder nicht. Meine Birkenpollenallergie ist ja nicht "weg", nur weil ich in die Karibik umziehe, wo es keine Birken gibt.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

in Ergänzung zu Perry: Zwangsbehandlungen gegen den Willen der Sorgeberechtigten sind seit dem 3. Reich nicht mehr möglich. Das Jugendamt hat in so einem Fall immer eine Gerichtsentscheidung gem. § 1666 BGB herbei zu führen. Das Jugendamt kann also gar nichts anordenen, einfach so.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

in Ergänzung zu Perry: Zwangsbehandlungen gegen den Willen der Sorgeberechtigten sind seit dem 3. Reich nicht mehr möglich. Das Jugendamt hat in so einem Fall immer eine Gerichtsentscheidung gem. § 1666 BGB herbei zu führen. Das Jugendamt kann also gar nichts anordenen, einfach so.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12323.02.2012 13:31:51
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

wie irren alle nur ich nicht?

Von welchem Planeten stammst Du?

90% aller Kinderärzte, die auf Neurodermitis spezialisiert sind schlagen eine völlig andere Behandlung vor als der Arzt meiner Enkelin.

Es ist also nicht so, dass ich mich hier auf die Seite einer obskuren Minderheit stelle, sondern auf der Seite der überwiegenden Mehrheit von tatsächlichen Kennern der Materie stehe. Glaubst Du vielleicht ich habe mich nicht erkundigt?

Ich habe mit unzähligen Allergiespezialisten gesprochen, habe Anfragen an darauf spezialisiete Kliniken und Praxen gesendet, habe durch meine eigene Beschäftigung mit diesem Thema als Betroffener mit Ärzten geredet. Eine kurze Recherche im Netz reicht um zu sehen, dass Neurodermitis heilbar ist, oder zumindest kann man es lindern.

Die Mutter vertraut diesem trotteligen Dorfarzt, der keine Ahnung von den heutigen Möglichkeiten hat und zu arrogant ist, sich von einem Fachkollegen beraten zu lassen. Er gehört zu UNTER 2% der Ärzte, die immer noch behaupten, gegen Neurodermitis kann man nichts machen.

Du lebst mit Deinen Absichten auf einem falschen Planeten, nicht ich, ich schließe mich den 90% der Ärzte an, die sagen Neurodermitis ist kein unabwendbares Schicksal und ich schließe mich den 100% Fachärzte an, die sagen, dass man nicht nur Cortisonsalbe anwenden darf.

Was hat so eine Verwaltungstante vom Jugendamt mit medizinischen Kenntnissen zu tun? Was versteht eine Richterin davon? Was ein Anwalt und was verstehst DU davon?

Du redest hier aus dem holen Bauch, sonst wüsstest Du, dass Du Dich mit Deiner Meinung gegen 90% alle Ärzte und gegen 100% aller Fachärzte stellst.

Widme Dich bitte Gebieten, von denen Du etwas verstehst. Von Medizin hast Du, im Gegensatz zu mir, nicht die geringste Ahnung und auch nicht die Kontakte um hier irgend eine Stimme abgeben zu können

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12323.02.2012 13:31:51
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

hier schreiben offensichtlich nur Typen, die sonst nirgends Gehör finden. Ich wette, dass manche Schreiber hier in jeder Gesellschaft Entsetzen auslösen, wenn sie auftauchen.

Ich klinke mich aus hier und melde mich ab.
Ich brauche Gesprächspartner mit einem gewissen Niveau und tatsächlichem Wissen.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

ich wüsste nicht, wo ich mich hier medizinisch geäußert habe. Der KV kann ja gerne die Übertragung der medizinischen Entscheidung auf ihn alleine beantragen. Warum hat er das denn nicht getan? Und warum hast Du das nicht verlanlaßt, wenn Du doch den großen juristischen Durchblick hast, neben dem medizinischen?

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 23.02.2012 13:31

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Also, auch wenn ich persönlich nichts von Heilpraktikern halte und auch und gerade bei chronischen Krankheiten den so genannten "Alternativen" Medizinern gegenüber mehr als kritisch bin, so finde ich das Verhalten des Anwaltes dennoch unsäglich.

Wenn er mitten während der Verhandlung quasi die Seiten wechselt und die Forderung der Gegenseite für richtig erklärt und Deine für falsch, dann hat er wohl wirklich nicht alle Tassen im Schrank, bzw. Dein Sohn hätte ihm auf der Stelle das Mandat entziehen müssen.

Probiere es doch bei der Bundesanwaltskammer, mehr als zurückweisen können sie es ja nicht, vielleicht bringt es was.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
hier schreiben offensichtlich nur Typen, die sonst nirgends Gehör finden


Und du gehörst offenbar zu denen, die immer dann ausfallend werden, wenn man ihnen nicht sagt, was sie hören wollen. Na vielen Dank auch. Und tschüss!

quote:
Wenn er mitten während der Verhandlung quasi die Seiten wechselt und die Forderung der Gegenseite für richtig erklärt und Deine für falsch, dann hat er wohl wirklich nicht alle Tassen im Schrank


Bei der vorliegenden Verbohrtheit des TE und ggfs. auch des Sohnes des TE ist schon fraglich, ob die Sachverhaltsschilderung so auch nur annähernd zutrifft.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
hier schreiben offensichtlich nur Typen, die sonst nirgends Gehör finden.

Das schreibt die Richtige, die ja selbst nirgends Gehör findet (Jugendamt, eigener Anwalt, Gericht), vermutlich nicht mal beim eigenen Sohn, der hier wohl nur deshalb zum rückratlosen Würstchen gemacht wird, weil er im Ergebnis auf seinen Anwalt anstatt auf die Mutti gehört hat
quote:
Abgesehen davon, dass es fahrlässig ist, eine Neurodermitis nicht zu behandeln und stattdessen nur Cortisonsalbe zu verschreiben, ist es moralisch nicht zu vertreten, einem Kind die nötige Hilfe zu versagen. …
Es geht hier also nicht um Recht oder nicht Recht, es geht hier um Menschlichkeit und einen klaren Verstand. Es geht um das Verbrechen der Verweigerung notwendiger Hilfe und Schmerzlinderung.
ES GEHT UM EIN KIND DAS LEIDET UND EVENTUELL SCHWERSTE DAUERHAFTE SCHÄDIGUNGEN DAVON TRÄGT.

Ohne genaue Kenntnis des medizinischen Sachverhaltes kann man zu der Therapie des Arztes überhaupt keine Aussagen treffen. Und selbst dann gibt es immer noch – und gerade bei Neurodermitis – verschiedene medizinisch indizierte Therapien, wobei es jedoch so ist, dass von Befürwortern der einer Therapieform, natürlich immer die Richtigkeit der anderen Therapieform in Frage gestellt wird. Dabei ist zu beobachten, dass umso heftiger gegen konservative Therapien gehetzt wird, je weiter sich der eigene Standpunkt von der Schulmedizin entfernt. Wer z.B. mit Bachblüten behandeln will, für den ist Kortison natürlich ein Verbrechen am Kind. Und wenn sich dann mal im Kopf festgesetzt hat, das Kortison „böse" ist, dann wird auch meistens die Behandlung mit den heute üblichen kortisonersetzende Wirkstoffen wie Prednisolon (=Deltahydrocortison) oder Cortisol (=Hydrocortison) abgelehnt, weil sich das alles ähnlich anhört und deshalb ähnlich „böse" sein muss.

Vermutlich aber ist es ohnehin so, dass der um die richtige Therapie geführte Streit, ohnehin nur der willkommene Aufhänger ist, um den Rechtsstreit aus einer (gefühlten) moralisch überlegenen Position zu führen, weil es ja dann nicht mehr ein popeliger Streit ums Sorgerecht ist sonder es um die Rettung des Kindes vor „schwersten Gesundheitsschäden" geht.
quote:
Wenn er mitten während der Verhandlung quasi die Seiten wechselt und die Forderung der Gegenseite für richtig erklärt und Deine für falsch, dann hat er wohl wirklich nicht alle Tassen im Schrank, bzw. Dein Sohn hätte ihm auf der Stelle das Mandat entziehen müssen.

So ist es doch nur nach Darstellung der Mutter gewesen. Tatsächlich ist es nur schwer vorstellbar, dass ein Gericht der Erklärung des Anwalts folgt, wenn dieser erkennbar gegen den Willen der von ihm vertretenen, im Prozess anwesenden Partei handelt.

Es ist durchaus mit dem Pflichten eines Anwaltes vereinbar, wenn dieser seinem Mandanten zur Annahme eines Vergleiches rät, der auch von der Gegenseite akzeptiert wird. Dabei wechselt der Anwalt nicht das Lager.

Nochmal: Ich vermute, der Sohn hat ganz vernünftig gehandelt, als er den Rat des Anwaltes und den Vergleich angenommen hat. Das Problem ist eben nur, dass das der Mutter nicht passt.


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