Hallo,
ich habe mal eine Frage, ist eine Klausel in der Satzung rechtens bzw.
wirksam wenn sie unter den erfordernissen des BGB §33 Abs. 1
bleibt ?
Geht im eigentlichen darum das demnächst eine Satzungsänderung
ansteht, allerdings in der alten Satzung folgender Text verfasst ist:
"Beschlüsse über die Satzungsänderung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
"
Was gilt nun ?
MissionMan
Vereinssatzung Vs. BGB §33 Abs.1
27. Januar 2009
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Frage vom 27. Januar 2009 | 12:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinssatzung Vs. BGB §33 Abs.1
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#1
Antwort vom 27. Januar 2009 | 14:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
hat sich erledigt:
§ 40 Nachgiebige Vorschriften
Die Vorschriften des § 27 Abs. 1, 3, des § 28 Abs. 1 und der §§ 32, 33, 38 finden insoweit keine Anwendung, als die Satzung ein anderes bestimmt
Und jetzt?
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