Veranstaltung blockiert Zugang zu Haus

15. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.03.2024 15:36:35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Veranstaltung blockiert Zugang zu Haus

Hallo,

in naher Zukunft findet eine Veranstaltung statt wodurch 2 Tage der Zugang zu einem Wohngebiet blockiert ist. Ich bin Hausbesitzer eines Objektes innerhalb dieses Wohngebietes. Für die Dauer der Veranstaltung ist es mir nur zu Fuß möglich mein Haus zu erreichen. Dies auch nur in einem Zeitfenster von tagsüber 10h. Davor und danach auch ganz normal mit dem Fahrzeug. Das Wohngebiet befindet sich am Rande einer Einbahnstraße und ist zudem nur durch 2 Fußwege zu erreichen. Diese Fußwege werden wärend der Veranstaltung von Einlassordnern kontrolliert. Zugang erhält man nur wenn man a) Eintritt bezahlt oder b) sich ein Anwohnerbändchen (gegen Vorlage des Personalausweises) an der Kasse abholt.

Nun ein paar Fragen dazu:
- muss ich den Personen an der Kasse bzw. dem Einlassordner meinen Ausweis vorzeigen um überhaupt Zutritt zu meinem Grundstück zu erhalten?
- Wie ist das mit Gästen meines Hauses, wie erhalten die Zutritt denn sie haben ja nicht die Wohnadresse im Ausweis?
- Wie ist das mit Datenschutz wenn ich a) nicht an der Veranstaltung teilnehmen möchte und b) kein Interesse habe meine Daten vor Ort an eine andere Person weiterzugeben?
- Es gibt seitens des Veranstalters legilich ein A4 Zettel mit der Infortmation über das Event und was wärend dieser Zeit nicht möglich ist (als Anwohner). Es gibt aber keinerlei rechtliche Information.
- Kann ich einfach durchgehen, schnurstraks zu meinem Grundstück?

Danke für das Feedback,

-- Editiert von melikato am 15.06.2018 12:22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7233 Beiträge, 1522x hilfreich)

So eine Veranstaltung muss ja genehmigt sein. Ich würde also die Stadt fragen, ob das so rechtens ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Fußweg zu dem Wohngebiet schon zur Veranstaltungsfläche gehört. Dass würde ja bedeuten, dass auch Ihr Grundstück auf dem Veranstaltungsgebiet liegt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Wenn Sie an Ihr Haus nur kommen, indem Sie das Festgelände betreten, dann finde ich es nicht zu viel verlangt, den Ausgleich als Legitimation vorzulegen. Sie müssen das natürlich nicht tun, dann müssen Sie halt für den Eintritt bezahlen, denn es kann ja nicht angehen, dass irgendwer des Weges daher kommt, und erzählt dass er hier und dort wohnen würde und damit kostenlos das Festgelände betritt. Das würden nämlich dann in kurzer Zeit alle Besucher tun.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Als erstes würde ich mal bei der Genehmigungsbehörde vorstellig werden und mir anschauen was genau da genehmigt wurde.

Wäre nicht das erste mal das da eine Kleinigkeit von der Genehmigung abgewichen wird.



Zitat (von melikato):
Kann ich einfach durchgehen, schnurstraks zu meinem Grundstück?


Wird man erfahren wenn man es versucht ...



Zitat (von melikato):
muss ich den Personen an der Kasse bzw. dem Einlassordner meinen Ausweis vorzeigen um überhaupt Zutritt zu meinem Grundstück zu erhalten?

Man muss sich legitimieren. Wie man das macht, müsste man mit dem Veranstalter absprechen.



Zitat (von melikato):
Es gibt aber keinerlei rechtliche Information.

Wozu die auch nicht verpflichtet sind.



Zitat (von melikato):
Wie ist das mit Gästen meines Hauses, wie erhalten die Zutritt denn sie haben ja nicht die Wohnadresse im Ausweis?

Veranstalter fragen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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