Hallo,
in naher Zukunft findet eine Veranstaltung statt wodurch 2 Tage der Zugang zu einem Wohngebiet blockiert ist. Ich bin Hausbesitzer eines Objektes innerhalb dieses Wohngebietes. Für die Dauer der Veranstaltung ist es mir nur zu Fuß möglich mein Haus zu erreichen. Dies auch nur in einem Zeitfenster von tagsüber 10h. Davor und danach auch ganz normal mit dem Fahrzeug. Das Wohngebiet befindet sich am Rande einer Einbahnstraße und ist zudem nur durch 2 Fußwege zu erreichen. Diese Fußwege werden wärend der Veranstaltung von Einlassordnern kontrolliert. Zugang erhält man nur wenn man a) Eintritt bezahlt oder b) sich ein Anwohnerbändchen (gegen Vorlage des Personalausweises) an der Kasse abholt.
Nun ein paar Fragen dazu:
- muss ich den Personen an der Kasse bzw. dem Einlassordner meinen Ausweis vorzeigen um überhaupt Zutritt zu meinem Grundstück zu erhalten?
- Wie ist das mit Gästen meines Hauses, wie erhalten die Zutritt denn sie haben ja nicht die Wohnadresse im Ausweis?
- Wie ist das mit Datenschutz wenn ich a) nicht an der Veranstaltung teilnehmen möchte und b) kein Interesse habe meine Daten vor Ort an eine andere Person weiterzugeben?
- Es gibt seitens des Veranstalters legilich ein A4 Zettel mit der Infortmation über das Event und was wärend dieser Zeit nicht möglich ist (als Anwohner). Es gibt aber keinerlei rechtliche Information.
- Kann ich einfach durchgehen, schnurstraks zu meinem Grundstück?
Danke für das Feedback,
-- Editiert von melikato am 15.06.2018 12:22
Veranstaltung blockiert Zugang zu Haus
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
So eine Veranstaltung muss ja genehmigt sein. Ich würde also die Stadt fragen, ob das so rechtens ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Fußweg zu dem Wohngebiet schon zur Veranstaltungsfläche gehört. Dass würde ja bedeuten, dass auch Ihr Grundstück auf dem Veranstaltungsgebiet liegt.
Wenn Sie an Ihr Haus nur kommen, indem Sie das Festgelände betreten, dann finde ich es nicht zu viel verlangt, den Ausgleich als Legitimation vorzulegen. Sie müssen das natürlich nicht tun, dann müssen Sie halt für den Eintritt bezahlen, denn es kann ja nicht angehen, dass irgendwer des Weges daher kommt, und erzählt dass er hier und dort wohnen würde und damit kostenlos das Festgelände betritt. Das würden nämlich dann in kurzer Zeit alle Besucher tun.
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Als erstes würde ich mal bei der Genehmigungsbehörde vorstellig werden und mir anschauen was genau da genehmigt wurde.
Wäre nicht das erste mal das da eine Kleinigkeit von der Genehmigung abgewichen wird.
ZitatKann ich einfach durchgehen, schnurstraks zu meinem Grundstück? :
Wird man erfahren wenn man es versucht ...
Zitatmuss ich den Personen an der Kasse bzw. dem Einlassordner meinen Ausweis vorzeigen um überhaupt Zutritt zu meinem Grundstück zu erhalten? :
Man muss sich legitimieren. Wie man das macht, müsste man mit dem Veranstalter absprechen.
ZitatEs gibt aber keinerlei rechtliche Information. :
Wozu die auch nicht verpflichtet sind.
ZitatWie ist das mit Gästen meines Hauses, wie erhalten die Zutritt denn sie haben ja nicht die Wohnadresse im Ausweis? :
Veranstalter fragen.
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