VERKÄUFER schick falsche Ware, zollprobleme ?

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.03.2009 20:17:49
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
VERKÄUFER schick falsche Ware, zollprobleme ?

hallo,

ich habe vor einem monat ca ein paar nike schuhe bestellt und der verkäufer hat mir ein falsches modell geschickt. der niedrige preis war der grund, warum ich bei dem verkäufer bestellt hatte.
nun sollte ich zoll zahlen, gehe zum zuständigen postamt, mache das karton auf, und sehe, dass die schuhe nicht dem modell entsprachen, welche ich bestellt hatte.
also gleich zurück zum verkäufer. habe dann die schuhe wieder bestellt, diesmal war alles richtig.
das problem ist jetzt, dass dieses problem 2 weitere mal passiert ist, mit anderen waren
gibt es denn jetzt einen lösungsweg? denkt der zoll vielleicht ich möchte den staat betrügen, indem ich pakete, die beim zoll landen zurückschicke?
ich meine, nachverzollen muss man ja, aber bei einem bekannten ist dies genau so mehrmals passiert. wir bestellen zwar beide nichts mehr bei dem verkäufer, jedoch möchte ich wissen, ob es rechtliche probleme gibt mit dem zoll/finanzamt wegen angeblicher steuerhinterziehung.

beweise, welches modell ich wirklich bestellt hatte, kann ich nicht liefern, nur einen überweisungsbeleg.
der verkäufer ist außerhabl der EU.

vielen dank im vorraus ;)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> denkt der zoll vielleicht ich möchte den staat betrügen, indem ich pakete, die beim zoll landen zurückschicke?

Wieso? Du hast doch den Einfuhrzoll für die Waren jeweils gezahlt. Ob du die dann benutzt, wegwirfst oder wieder zurückschickst, ist dem Staat egal.

Erst wenn durch das ständige Einführen (wegen der ständigen Fehllieferungen) eine so hohe Anzahl von beispielsweise Schuhimporten vorliegt, daß man die Vermutung haben könnte, du handeltest gewerblich mit importierten Schuhen, könnten Zoll und Finanzamt evtl. hellhörig werden.

Wenn du dann natürlich beweisen kannst, daß du die Fehllieferungen wirklich zurückgeschickt hast, um so besser für dich. Von deinem US-Händler wirst du kaum erfolgreich einen Schadensersatz einklagen können, wenn durch dessen ständiges Falschliefern der Zoll/FA dir gewerbliche Einfuhr unterstellt und damit ggfs. ein Verfahren an den Hals hetzt.

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#2
 Von 
guest-12305.03.2009 20:17:49
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

---- Erst wenn durch das ständige Einführen (wegen der ständigen Fehllieferungen) eine so hohe Anzahl von beispielsweise Schuhimporten vorliegt, daß man die Vermutung haben könnte, du handeltest gewerblich mit importierten Schuhen, könnten Zoll und Finanzamt evtl. hellhörig werden. ----

was heißt ständiges einführen? ist dies gesetzlich geregelt?
habe nun etwas angst, wenn der verkäufer mir wieder falsch liefert, seine preise sind nicht zu vergleichen mit denen aus deutschland...

0x Hilfreiche Antwort

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