Weiß jemand an wen ich mich wenden muss, wenn ich in Erfahrung bringen möchte, ob ein bestimmtes Bild o.ä. urheberrechtlich geschützt ist? Und wie weit geht dieser Schutz? darf ich das Bild kopieren und verfremden o.ä?
Ich bin neulich auf eine Inernetseite gestossen, die u.a. Kunstdrucke von Werken berühmter Künstler erstellt und verkauft. Wie kann sich solch eine Firma absichern? Als Beispiel: Rembrandt ist ja mittlerweile ziemlich tot, wer besitzt dann das Copyright an seinen Werken? Oder darf nun jeder Hansel solche Bilder kopieren und verkaufen?
Urheberrecht - wer gibt Copyright-Auskünfte?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Da das Urheberrecht - anders als andere IP-Schutzrechte wie zB Geschmacksmuster- oder Patentrechte und idR auch Markenrechte - nicht durch Eintragung in einem staatlichen Register (in Deutschland: DPMA) entsteht, sondern direkt mit der Schaffung des urheberrechtlich geschützten Werks dürfte es mE schwer sein, eine solche - verbindliche - Auskunft zum urheberrechtlichen Schutz eines bestimmten Werks zu erhalten. Grds. können Sie aber mE davon ausgehen, dass sowohl Photos als auch Gemälde, Drucke etc. generell urheberrechtlichen Schutz geniessen. Dieser Schutz umfasst grds. das sog. Verwertungsrecht des Urhebers an seinem Werk - maW: der Urheber darf selbst entscheiden, was mit seinem Werk geschieht. Bearbeitungen und andere Umgestaltungen des Werks durch Dritte sind zwar grds. zulässig, bedürfen aber zur Veröffentlichung bzw. Verwertung der Einwilligung des Urhebers nach § 23 S. 1 UrhG
. Praktisch bedeutet das: für Ihren "Privatgebrauch" dürfen Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk nach Belieben bearbeiten - sobald Sie allerdings diese Bearbeitung veröffentlichen oder verwerten wollen, bedürfen Sie einer Erlaubnis des Urhebers. Unabhängig davon geniesst allerdings Ihre Bearbeitung - sofern sie eine ausreichende Schöpfungshöhe aufweist - selbst urheberrechtlichen Schutz nach § 3 S. 1 UrhG
.
Zur Frage nach der Schutzdauer des Urheberrechts: dieses erlischt nach § 64 UrhG
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers - daher besteht also zB an einem Rembrandt mit Sicherheit kein urheberrechtlicher Schutz mehr, so dass die Erstellung von Kopien sowie die Bearbeitung seiner Werke grds zulässig sein dürfte.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Vielen Dank für die ausführliche Info!
Aber ist doch schon komisch: Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ein Bild nun geschützt ist oder nicht, dann kann muss ich mich auf die Suche nach evtl. Rechteinhabern machen?
Das mit dem Erlischen der Schutzdauer 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers habe ich irgendwo schonmal gelesen. Kann nicht nun irgendein windiger Unternehmer einen Anspruch auf das Urheberrecht für die Werke von Künstlern wie Dürer, Rembrandt, Van Gogh etc. anmelden?
So einen ähnlichen Fall gab es doch schon vor Jahren mit dem Begriff "Explorer", glaube ich. Da hat dann doch so ein Anwalt massenweise Abmahnungen verschickt, wenn jemand auf seiner HP diesen Begriff verwendete, weil der geschützt war.
Achso, noch eine Frage: Michael Jackson hat, soweit ich weiß, irgendwann in den 80igern die Rechte an allen Beatles Songs gekauft. Und macht damit wohl kräftig Kasse. Wie lange behält er dann diese Rechte? Erlischen die dann auch 70 Jahre nach seinem Tod?
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"Aber ist doch schon komisch: Wenn ich mir nicht sicher bin, ob ein Bild nun geschützt ist oder nicht, dann kann muss ich mich auf die Suche nach evtl. Rechteinhabern machen?"
Wie gesagt: bei Bildern (Photos, Gemälde etc) kann mE grds davon ausgegangenen werden, dass ein Urheberrecht an dem jeweiligen Werk besteht. Etwas anderes gilt - wie beschrieben - uU dann, wenn der urheberrechtliche Schutz durch Zeitablauf erloschen ist.
"Kann nicht nun irgendein windiger Unternehmer einen Anspruch auf das Urheberrecht für die Werke von Künstlern wie Dürer, Rembrandt, Van Gogh etc. anmelden?"
Wie sollte er das machen? Das Urheberrecht steht IMMER NUR dem Urheber selbst zu. Außerdem - wie oben bereits erklärt - entsteht das Urheberrecht auch nicht durch einen formellen Akt wie eine Anmeldung oder Eintragung, sondern bereits "automatisch" mit Schöpfung des Werks.
"So einen ähnlichen Fall gab es doch schon vor Jahren mit dem Begriff "Explorer", glaube ich. Da hat dann doch so ein Anwalt massenweise Abmahnungen verschickt, wenn jemand auf seiner HP diesen Begriff verwendete, weil der geschützt war."
Der konkrete Fall ist mir jetzt nicht bekannt, das klingt aber mehr nach markenrechtlichen Ansprüchen.
"Michael Jackson hat, soweit ich weiß, irgendwann in den 80igern die Rechte an allen Beatles Songs gekauft. Und macht damit wohl kräftig Kasse. Wie lange behält er dann diese Rechte? Erlischen die dann auch 70 Jahre nach seinem Tod?"
Wichtig in diesem Zusammenhang: man kann NICHT das Urheberrecht AN SICH kaufen - dies ist nämlich nicht übertragbar (zumindest nach deutschem Urheberrecht). Der Urheber - in diesem Fall also Paul, John, Ringo und (wie hieß der vierte???) - kann allerdings Dritten (hier also Michael Jackson) eine Lizenz zur Verwertung des urheberrechtlich geschützten Werks einräumen. Wie diese Lizenz in concreto ausgestaltet ist - insb. auch im Hinblick auf die Lizenzdauer - liegt im Ermessen der Vertragsparteien. Allerdings erlischt das Urheberrecht - wie schon gesagt - 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Sind -wie bei den Beatles - mehrere Urheber an einem Werk beteiligt, so bestimmt § 65 I UrhG
übrigens, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers erlischt.
@ Bob
Der vierte hieß George (Harrison).
Bei aktuellen Bildern besteht zwar ein Urheberrecht, aber da das UhR erst spät auf diese ausgeweitet wurde, sind Bilder vor 1965 frei.
http://de.wikipedia.org/wiki/Public_Domain
In der Wikipedia müssen wir uns mit Urheberrecht andauernd auseinandersetzen, Anwälte haben wir nicht und daher denk ich dass diese zwei Links für normale Menschen verständlich sein sollten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Zitate_und_Urheberrecht
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"just a geek trying to change the world"
quote:<hr size=1 noshade>Zur Frage nach der Schutzdauer des Urheberrechts: dieses erlischt nach § 64 UrhG 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers - daher besteht also zB an einem Rembrandt mit Sicherheit kein urheberrechtlicher Schutz mehr, so dass die Erstellung von Kopien sowie die Bearbeitung seiner Werke grds zulässig sein dürfte.
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Ist der § unabhängig von der Herkunft des Künstlers und gilt der § auch in den USA? Dort habe ich gelesen, dass sie erst nach 95 Jahre erlischt?
Mich würde noch interessieren, wie kann es sein, dass die Bildrechte der Mona Lisa, wo die Schutzdauer des Urheberrechts bereits vorbei ist, Bill Gates gehören: http://www.zeit.de/2004/03/Bildrechte-digital
Danke für eine kurze Erklärung.
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""
Kurz und knapp:
Deutsche §§ gelten nur in Deutschland.
Wer etwas fotografiert, wird dann durchaus zum Urheber der Fotografie. Es ist ihm dann auch möglich die entsprechenden Nutzungsrechte zu veräußern.
Der Eigentümer eines Gemäldes kann entscheiden wer dieses wann wie fotografiert, auch wenn es öffentlich ausgestellt ist.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
quote:
wie kann es sein, dass die Bildrechte der Mona Lisa, wo die Schutzdauer des Urheberrechts bereits vorbei ist, Bill Gates gehören
Fotografieren darf man im Louvre nur mit Erlaubnis des Betreibers. Und der bestimmt dann, unter welchen Umständen er das zuläßt und welche Rechte er sich an den Fotos einräumen lassen will. Und genau dieses Recht hat man halt an Bill Gates verkauft.
Wenn du ein Foto von der Mona Lisa hast, an dem die Rechte schon abgelaufen sind, kannst du damit natürlich machen, was du willst.
quote:
Dort habe ich gelesen, dass sie erst nach 95 Jahre erlischt?
Urheberrecht in den USA gilt derzeit in der Tat 95 Jahre - es waren auch mal 70, aber dann kam "lex Disney ", weil sonst die Rechte an Mickey Mouse abgelaufen wären.
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@ von Harry van Sell
vielen Dank für die Erklärung.
Jetzt muss ich nochmal nachfragen, diese Fotos z.B. hier:
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Mona_Lisa,_by_Leonardo_da_Vinci,_from_C2RMF_retouched.jpg
dürfen demnach alle kommerziell genutzt werden, da sie als "public domain" gekennzeichnet wurden?
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-- Editiert Michi200 am 02.12.2014 13:40
Nur weil jemand Unbekanntes behauptet, das es "public domain" wäre, bedeutet das nicht das dem auch so ist.
Zumal das dann auch wieder nur auf die USA beschränkt wäre.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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