Unterschriftsmissbrauch

20. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Feuerfee123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschriftsmissbrauch

Der Fuhrparkmanager fragt seinen Chef, ob er ein altes Fahrzeug an eine Mitarbeiterin im Einkauf zu deren privaten Nutzung verkaufen darf. Der Chef verneinte dies mit dem Hinweis, dass die Firma und dann die Gewährleistungspflicht für dieses Fahrzeug übernehmen müsste und dies nicht möchte. Als der Chef auf Dienstreise ist, verkauft der Fuhrpark Manager dennoch das Fahrzeug an die Mitarbeiterin. Er hat die Unterschriftsbefugnis i. A. Und darf damit keine Rechtsgeschäfte im Außenverhältnis unterschreiben. Als der Chef von seiner Reise wiederkommt, erfährt er von dem Vorfall. Mit welchen Konsequenzen muss der Fuhrpark Manager rechnen, welche Konsequenzen ergeben sich für die Mitarbeiterin, die vertretungsweise für den Fuhrparkmanager seine Aufgaben übernimmt, eine erfahrene Einkäuferin ist und sich in Unterschriftsregelung und Vertragsgestaltung sehr wohl auskennt.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Mit welchen Konsequenzen muss der Fuhrpark Manager rechnen

Mit fristloser Kündigung wegen Vertrauensbruch und grobem Unfug?

Bei der Mitarbeiterin ist es schwieriger, denn wenn ihr der Fuhrparkmanager beispielsweise vorgelogen hat, dass er das dürfe und die Erlaubnis habe, trifft sie zunächst einmal keine Schuld. Die Unterschriftenregelung ist obselet und gewissermaßen aufgehoben, wenn der Chef für Handlung A explizit den Auftrag/ die Erlaubnis erteilt hat.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
Feuerfee123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Einschätzung. Ich hätte eher an Abmahnung gedacht, ist der beschriebene Fall schon im Bereich Kündigung? Kennt jemand einen ähnlichen Fall?


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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sich über ein ausdrückliches Verbot hinwegzusetzen, um Firmeneigentum zu veräußern, dabei noch Missbrauch der Unterschrift, da braucht es meiner Meinung nach definitiv keine Abmahnung mehr.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
Vielen Dank für die Einschätzung. Ich hätte eher an Abmahnung gedacht, ist der beschriebene Fall schon im Bereich Kündigung? Kennt jemand einen ähnlichen Fall?



Aus welcher Sicht ist das jetzt?
Aufgrund der Schilderung und des Namens denke ich mal, dass hier die Mitarbeiterin gemeint sein dürfte.
Die hat bei Unkenntnis allerdings nichts zu befürchten (sofern die Unkenntnis nicht grob fahrlässig war).
Dem Manager würde eine fristlose Kündigung nicht schaden.
Der Chef würde so wahrscheinlch nicht fragen...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#5
 Von 
Feuerfee123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe angefragt aus Kollegensicht, bin mit beiden (Fuhrparkmanager und Autokäuferin) fast schon befreundet und von daher emotional beteiligt, daher meine Fragen.

Die Firma hat sich gestern Gottseidank nur für eine Abmahnung und Rückabwicklung des Geschäftes entschieden, aber das ist allen eine Lehre.

Danke für Ihre Meinungen und Kommentare!

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120254 Beiträge, 39858x hilfreich)

Das war ja echt glimpflich.

Zumal hier auch strafrechtlich relevante Handlungen im Raume stehen und nicht nur arbeitsrechtliche ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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