Unterschrift gefälscht....

22. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)
Unterschrift gefälscht....

Ich weiß leider nicht, wo das richtig hingehört, darum mach ich das mal unter allgemeine Themen.

Und zwar geht es um folgendes. Ich habe nicht gewußt, das mein Vater für mich eine Lebensversicherung vor über 10 Jahren abgeschlossen hatte. Also es wurde immer brav auf das Konto eingezahlt bei der Dekra übrigens.

So und nun hatte ich vor 2 1/2 Jahre das Vergnügen die Wohnung meiner Mutter zu kündigen und aufzulösen, da diese sehr stark pflegedürftig wurde (Demenz usw.) und in ein Altenheim musste.

Beim Durchsehen der ganzen Unterlagen bin ich schon vor längerer Zeit drauf gestoßen durch die mir nicht bekannte Lebensversicherung bei der Dekra und dafür das Muttern noch einiges anderes an Post unterschlagen hat, was an mich auch adressiert war (wir hatten beide getrennte Wohnungen) - hab ich feststellen müssen, das meine Mutter herbei gegangen ist, und das Konto kurz nach dem Tod meines Vaters (Vater starb 2001) und das was sie gemacht hat ca. 2003 so in dem Dreh, fand ich ein Schreiben von ihr hand geschrieben, weil sie keine Ahnung vom PC hat.

Auf dem Schreiben stand die Kündigung der mir nicht bekannten Lebensversicherung von der Dekra (die Summe ging schon in die 1000e)und das Schreiben war dann feinsäuberlich abgeheftet. Ich hatte bei der Dekra angerufen und das gemeldet, das ich gerne mein Geld wieder haben wollte. Ich erzählte auch das Muttern nun ein Pflegefall geworden sei. Da haben die gemeint, das dies ja nicht ginge weil sie unzurechnungsfähig sei.

Seitdem ist die ganze Sache im Sande verlaufen und ich habe bis heute darüber noch keine weiteren Informationen wie ich letztendlich an mein Geld kommen könnte.

Ist das wirklich richtig so, das ich im Grunde nur weil meine Mutter pflegedürftig und dement ist, ich da rein rechtlich gar nix mehr machen kann? Sie hat übrigens eine Betreuerin, weil ich auch u.a. Umständen die Vollmacht abgegeben hatte. Leider konnte ich sie ja nicht mal mehr richtig zur Rede stellen und jetzt wo sie krank ist mach ich das natürlich nicht mehr,a ber ich bin doch noch ein wenig sauer deswegen, denn mein Vater hatte es ja wohl gut gemeint mit mir. Wie schaut hier die Rechtslage aus?

Gruß Blacky

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

Das ist alles schon sehr wirr, Sätze ohne Verb usw.

quote:<hr size=1 noshade>hab ich feststellen müssen, das meine Mutter herbei gegangen ist, und das Konto kurz nach dem Tod meines Vaters (Vater starb 2001) und das was sie gemacht hat <hr size=1 noshade>


Wo ist das zu "und das Konto" gehörende Verb?

Und was für Geld willst du nun wiederhaben? Wenn die LV gekündigt wurde, wird der Restwert (oder wie immer das da heißt) doch ausgezahlt worden sein, oder nicht?

Wir müssen noch mal etwas weiter von vorne aufdröseln:

Es liegt möglicherweise gar keine gültige Kündigung vor. Du hast nicht gekündigt, sagst du ja selbst. Deine Mutter hat auch nicht gekündigt (du deutest ja an, daß sie vielmehr deine Unterschrift gefälscht hat). Also läuft der Vertrag erst mal weiter, bis du ihn kündigst.

Ob die du gefälschte Kündigung deiner Mutter im Nachhinein noch als "in deinem Auftrag" anerkennen kannst, ist schon deswegen fraglich, weil ja nicht klar ist, ob sie zu dem Zeitpunkt nicht vielleicht schon geschäftsunfähig war, dann hätte sie das gar nicht in deinem Auftrag machen können.

Und wahrheitswidrig zu behaupten, die Unterschrift sei doch von dir, ist vermutlich auch nicht mehr möglich und natürlich auch nicht ratsam, §263 StGB .



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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich sehe es ähnlich wie mein Vorredner, die Versicherung ist wahrscheinlich noch nicht - rechtswirksam - gekündigt.
Die Versicherung wird ja sicher noch wissen, an wen sie das Geld ausgezahlt hat, bei dem jenigen kann sie es sich ja wiederholen.

quote:
Ich erzählte auch das Muttern nun ein Pflegefall geworden sei. Da haben die gemeint, das dies ja nicht ginge weil sie unzurechnungsfähig sei.
Was ginge nicht? Und was hat die Unzurechnungsfähigkeit deiner Mutter überhaupt mit der Versicherung zu tun?

MfG Stefan

PS: Mir ist übrigens neu, dass die Dekra auch Lebensversicherungen verkauft, bei uns checken die in erster Linie die Autos (du meintest aber bestimmt die Deka, da solltest du aber schon genau sein)

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120254 Beiträge, 39858x hilfreich)

Alles etwas wirr ...

Lebensversicherungen werden in der Regel mit dem Tode des Versicherten fällig.
Hier soll noch 2 Jahre nach dem Tode eingezahlt worden sein?

Woraus genau ergibt sich das DU die Berechtigte sein sollst?

War nur der Vater versichert oder eventuell doch beide gemeinschaftlich?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

quote:
Lebensversicherungen werden in der Regel mit dem Tode des Versicherten fällig.
...
Woraus genau ergibt sich das DU die Berechtigte sein sollst?
Ich war davon ausgegangen, dass der TE die Versicherte Person ist - und auch der Versicherungsnehmer. Aber du hast recht, das ist überhaupt nicht klar.

MfG Stefan

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#5
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Aber du hast recht, das ist überhaupt nicht klar.


Der TE schrübb ja:

quote:
das mein Vater für mich eine Lebensversicherung vor über 10 Jahren abgeschlossen hatte


Ich verstehe das so, daß die LV für den TE als Versicherten und Berechtigten abgeschlossen wurde (und nicht, daß der Vater der VN und der TE der Berechtigte war).

Da das auch zum Rest der Darstellung paßt (wäre der Vater der VN und der TE der Berechtigte gewesen, wäre die LV ja mit dem Tod des Vaters ausgezahlt worden), dürfte das jede Ambiguität toppen. ;)

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ambiguität = Mehrdeutigkeit (von lat. ambo: beide, ambiguus: doppeldeutig, mehrdeutig, uneindeutig)

Nur zur Erklärung und davon ausgehend, dass nicht jeder auf solch ein Vokabular zurückgreifen kann, wo doch die deutsche Sprache auch eine Vielzahl passender Begriffe zu bieten hat :devil:

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#7
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)

ich meinte natürlich die Debeka nicht die Dekra. Ja aber Muttern hat ganz klar meine Unterschrift gefälscht. Ist das immer so, das wenn ein Partner verstirbt, die Lebensversicherung direkt ausgezahlt wird? Wobei er sie aber allerdings für mich abgeschlossen hat? Also die lief def. auf meinen Namen.

Gruß Blacky

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Blacky:

quote:
Wobei er sie aber allerdings für mich abgeschlossen hat? Also die lief def. auf meinen Namen.


Wenn damit gemeint ist, dass Du Versicherungsnehmer warst, dann kann allerdings das hier

quote:
Ich habe nicht gewußt, das mein Vater für mich eine Lebensversicherung vor über 10 Jahren abgeschlossen hatte.


nicht sein, weil Du als Versicherungsnehmer den Antrag hättest unterschreiben müssen.

Als erstes wäre also mal zu klären, wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigter für den Fall des Todes der versicherten Person war.

Dann wäre der aktuelle Vertragsstatus zu klären. Wenn die Versicherung (wirksam) gekündigt wurde, dann muss an irgendjemanden der Rückkaufwert ausgezahlt worden sein. Hat die Versicherung die Kündigung - aus welchem Grund auch immer - als unwirksam angesehen, besteht der Vertrag aktuell noch, dann aber wohl mit erhebliche Zahlungsrückständen, weil die Beiträge nicht mehr gezahlt wurden. Letzte Möglichkeit: Dein Vater war doch die versicherte Person und die Versicherung ist nach dem Tod Deines Vaters an den Begünstigten ausgezahlt worden. Womit wir wieder bei der ersten Frage wären.

Ohne konkretere Informationen kann hier auch niemand beantworten, ob die ganze Sache korrekt abgelaufen ist oder nicht und somit auch nicht, was Du nun für Möglichkeiten hast.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#9
 Von 
Maik80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Seitdem ist die ganze Sache im Sande verlaufen und ich habe bis heute darüber noch keine weiteren Informationen wie ich letztendlich an mein Geld kommen könnte.


Mit den Daten die du hast würde ich einmal zum Anwalt gehen, damit kannst du doch nachweisen, dass die Unterschrift gefälscht ist und dann müsste das Geld freigegeben werden.

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#10
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
damit kannst du doch nachweisen, dass die Unterschrift gefälscht ist und dann müsste das Geld freigegeben werden


Es ist doch wurst, ob die Unterschrift gefälscht wurde und von wem. Die Freigabe des Geldes hängt nur daran, ob der TE generell zu einer Herausgabeforderung berechtigt ist.

Als Begünstigter ja, als Erbe wird es etwas komplizierter.

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