Hallo an alle, hat hier jemand Informationen ab wann eine Unterschlagung verjährt?
Und wie ist das wenn ich jetzt erst Kenntnis von einer Unterschlagung zu meinem Ungunsten erlangt habe, die im Jahr 2000/2001 stattfand?
Ist die Verjährung dann schon eingetreten oder beginnt sie erst mit Kenntnis des Geschädigten?
Unterscheiden sich hier Strafrecht und Zivilrecht im Bezug auf die Verjährungsfristen?
Danke im Voraus!
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-- Editiert Empathie am 20.10.2011 12:08
Unterschlagung Verjährungsfrist?
20. Oktober 2011
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Frage vom 20. Oktober 2011 | 12:06
Von
Status: Schüler (432 Beiträge, 171x hilfreich)
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2011 | 12:38
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>ab wann eine Unterschlagung verjährt <hr size=1 noshade>
Was wurde denn unterschlagen?
Bei Eigentum gilt §197 BGB , 30 Jahre.
Bei Geld gilt §195 BGB i.V.m. §199 III (1) BGB , 3 Jahre ab Kenntnis bis maximal 10 Jahre.
Ein solcher Anspruch aus 2000 ist also unabhängig von der Kenntnis zum 31.12.2010 verjährt, Ende Gelände. Ein Anspruch aus 2001 bestünde noch, wenn Kenntnis von ihm (nicht grob fahrlässig) erst 2011 erfolgte.
quote:<hr size=1 noshade>Unterscheiden sich hier Strafrecht und Zivilrecht im Bezug auf die Verjährungsfristen? <hr size=1 noshade>
Ja, im Strafrecht gilt §78 StGB .
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#2
Antwort vom 20. Oktober 2011 | 12:40
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
Ach, wieso geht eigentlich die automatische Verlinkung der Gesetzestexte nicht mehr? :-(
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