Hallo vielleicht ist das der falsche tread. Aber ich habe ein Anliegen. Ich habe einem Kollegen nen Fernseher gegeben. Er wollte ihn monatlich abzahlen tut dies aber nicht. Wir haben es nicht vertraglich geregelt. Das einzige was ich habe ist die Rechnung von Otto mit meinem Namen usw. Kann ich rechtlich irgendwas machen? Oder ist da Hopfen und Malz verloren? Denn Ich kann somit auch nicht die raten für den tv zahlen usw.
Vielen dank im vorraus für die Hilfe.
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Unterschlagung... Habe ich eine chance?
8. Januar 2015
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Frage vom 8. Januar 2015 | 13:15
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschlagung... Habe ich eine chance?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2015 | 17:15
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
Unterschlagung liegt hier gar nicht vor.
Wenn der Kollege von Anfang an nicht vorhatte, die vereinbarten Raten zu zahlen, liegt Eingehungsbetrug (§263 StGB
) vor. Ansonsten ist das reines Zivilrecht.
quote:<hr size=1 noshade>Wir haben es nicht vertraglich geregelt. <hr size=1 noshade>
Du meinst "nicht schriftlich". Dann ist die Frage, was du beweisen kannst. Schon mal die Übergabe des Fernsehers wäre interessant.
quote:<hr size=1 noshade>Das einzige was ich habe ist die Rechnung von Otto mit meinem Namen <hr size=1 noshade>
Die beweist nur, daß dir ein Gerät mal gehört hat. Ohne Seriennummer noch nicht mal, daß dir das Gerät, das dein Kollege jetzt hat, mal gehört hat.
quote:<hr size=1 noshade>Denn Ich kann somit auch nicht die raten für den tv zahlen <hr size=1 noshade>
Ui, dann wird es aber auch für dich brenzlig. Denn wenn du einen Fernseher auf Raten kaufst, um ihn dann einem anderen zu verkaufen, ohne selbst die Raten bedienen zu können, nimmst du billigend in Kauf, daß dein VK bei Nichtzahlung durch deinen K leer ausgeht. Das ist auch Eingehungsbetrug.
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#2
Antwort vom 12. Januar 2015 | 21:25
Von
Status: Unbeschreiblich (119524 Beiträge, 39734x hilfreich)
Da gibt es so etwas wie Eigentumsvorbehalt.
Könnte auch hier im Vertrag stehen, sollte man prüfen.
Das bedeutet dann das man etwas verkauft hat, das einem gar nicht gehört.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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#3
Antwort vom 13. Januar 2015 | 12:49
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
quote:
Das bedeutet dann das man etwas verkauft hat, das einem gar nicht gehört.
Dann kann je nach Umstand in der Tat Unterschlagung (durch den Verkäufer) vorliegen. Dürfte aber in der Situation vom Betrugstatbestand sowieso aufgefangen werden.
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