Hallo,
ich habe mal eine Frage. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich muss für ca. 5 Wochen ins Krankenhaus. Während dieser Zeit wohnt meine Tochter beim Kindesvater, welcher zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist. Darf er den Unterhalt für seine Tochter während dieser Zeit streichen bzw. kürzen oder sogar Unterhalt von mir einfordern?
Zur erwähnen wäre noch, dass er das Kind während den Ferien nie nimmt. Ich muss mich immer um Betreung kümmern, denn ich habe nicht so viel Urlaub wie das Kind Ferien hat.
Danke für eure Hilfe
Unterhalt bei Krankenhausaufenthalt
20. Dezember 2015
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Frage vom 20. Dezember 2015 | 01:36
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt bei Krankenhausaufenthalt
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#1
Antwort vom 20. Dezember 2015 | 02:17
Von
Status: Lehrling (1107 Beiträge, 1207x hilfreich)
Dieses Problem haben 95% der Eltern und sicherlich auch der Vater. Selbst wenn Sie die gesetzlichen Urlaubsansprüche addieren, geht das mit der vollständigen Ferienbetreuung in Hotel Mama/Papa ja eher nicht auf. So ist das nunmal, wenn beide Elternteile arbeiten .Zitat:ich habe nicht so viel Urlaub wie das Kind Ferien hat.
Die übernimmt jetzt ja offenbar der Vater. Darüber wäre ich dich froh und würde keinen Rechtsstreit wegen der paar Euro vom Zaun brechen. Einigen Sie sich vernünftig mit dem Vater. Oder wollen Sie, dass er das Kind dann doch nicht nimmt und es woanders unterbringen? Was dürfte das denn kosten?Zitat:Ich muss mich immer um Betreung kümmern
Gegenfrage zu Ihrer Frage:
Was wollen Sie denn mit den Unterhaltszahlungen (u.a. für Nahrungsmittel, Stromverbrauch) in dieser Zeit machen? Was soll das Kind in dieser Zeit essen?
Manche Menschen haben Probleme, die andere gerne hätten.
-- Editiert von Rechtschreibung am 20.12.2015 02:20
#2
Antwort vom 4. Januar 2016 | 17:23
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Zitat:Beitrag von Rechtspfleger: Was wollen Sie denn mit den Unterhaltszahlungen (u.a. für Nahrungsmittel, Stromverbrauch) in dieser Zeit machen? Was soll das Kind in dieser Zeit essen?
@Rechtspfleger:
Kindesunterhalt dient nicht nur der Versorgung mit Nahrungsmitteln oder dem Stromverbrauch beim Märchen-Vorlesen im Kinderzimmer. Er deckt auch die Kosten ab, die immer anfallen - selbst wenn das Kind nicht zu Hause ist (z. B. Versicherungen, Beiträge, Kosten der durch Kinder notwendigerweise größeren Wohnraums, Kleidung, Schuhe usw. usw.)
Zitat:Ich muss für ca. 5 Wochen ins Krankenhaus. Während dieser Zeit wohnt meine Tochter beim Kindesvater, welcher zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist. Darf er den Unterhalt für seine Tochter während dieser Zeit streichen bzw. kürzen oder sogar Unterhalt von mir einfordern?
Nein! Grundsätzlich nicht und hier m. E. auf keinen Fall!
Bleibt das Kind mehrere Monate lang bei dem anderen Elternteil, kann der Unterhaltsanspruch des Kindes nach den Umständen des Einzelfalls angemessen gekürzt werden. Sofern der Umgangsberechtigte hiernach über den üblichen Rahmen hinaus den Bedarf des Kindes durch eigene Leistungen deckt, muss dem Obhuts- oder Sorgeberechtigten vom Unterhalt für das Kind so viel bleiben, dass er die festen Kosten auch weiterhin abdecken kann, nach OLG Hamm rund ein Drittel der Lebenshaltungskosten. Die vom Umgangsberechtigten erbrachten Naturalleistungen (Essen, Trinken etc. = ca. 30 % des Unterhaltsbetrags) sind von dem an sich zu zahlenden Unterhaltsbetrag abzusetzen. Anderenfalls wäre der Umgangsberechtigte doppelt belastet.
Aufwendungen für Miete und Kleidung verbleiben jedoch beim sorgeberechtigten Elternteil.
(Quelle: Ehescheidung24.de)
-- Editiert von HeHe am 04.01.2016 17:25
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