Wer kennt das nicht - ungefragt wird der Gartenzaun mit Werbeplakaten (z.B.Circus) bestückt:
1. Gibt es einen Beseitigungsanspruch gegen Anbringer bzw. Auftraggeber ?
a. aus Besitzrecht ?
b. aus Eigentumsrecht ?
2. Unterlassungsanspruch, Unterlassungserklärung, - evtl.strafbewehrt (zB. 5.00 DM pro Wh-Fall) ?
3. Schadensersatzanspruch gegen Anbringer bzw. Auftraggeber aus Delikt bzw. Sachenrecht ?
4. Zahlungsanspruch wegen unerlaubter Nutzung bzw. aus (konkludentem) Vertrag (bei Duldung), notfalls bei Nachweis zahlungswilliger Anbieter ?
5. Schadenseratz wegen Beschädigung Zaun durch Nägel,Schrauben, Leim,etc. ?
Wer hat hier Erfahrung bzw. hilfreiche Tipps ???
Knurrhahn
Unerwünschte Plakate am Gartenzaun
19. Oktober 2001
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Frage vom 19. Oktober 2001 | 23:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unerwünschte Plakate am Gartenzaun
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