Umzug innerhalb des Hauses meldepflichtig?

15. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
thomas83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)
Umzug innerhalb des Hauses meldepflichtig?

Wenn man auf der selben Etage in die Nachbarwohnung zieht, muss dann beim Einwohnermeldeamt bescheid gegeben werden? Oder kann man Ärger mit der Wohngeldstelle bekommen wenn man das nicht tut, auch wenn sich finanziell nichts ändert?
Ich danke schonmal für Antworten...
Thomas

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Melderechtlich sollte das egal sein, weil sich ja die Adresse nicht ändert. Es gibt keine Meldung der Form "Wupperstraße 43, 2. OG links" oder "Nappasiedlung Haus IV, 3. Stock, 47. Tür links des Aufzugs".

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@thomas

ich sehe es anders als mein vorposter.

schau auf den wohngeldbescheid. dort steht es ganz explizit: das wohngeld wird für die wohnung gewährt, für die es beantragt ist. alles andere ist zweckentfremdung.
es ist sehr wohl relevant, ob du 3. etage links oder 4. etage mitte wohnst.

sunbee

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#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Wohngeld ist natürlich etwas anderes, wenn sich die Wohnung selbst ändert (Fläche etc.).

Ich habe ja auch ausdrücklich meine Antwort nur auf den melderechtlichen Teil bezogen.

Wenn man kein Wohngeld bekommt, ist es in der Tat völlig egal, welche Wohnung man an der gemeldeten Adresse bewohnt.

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@leibgerichtshof

das halte ich für falsch.
in berlin ist es sehr wohl relevant und steht auf der meldebescheinigung: 1. mondstr1, 1. hinterhaus, 4. aufgang, 3. etage, mitte. wenn du nun ins gartenhaus, 7. aufgang, 2. etage rechts ziehst, dann ändert sich zwar die hausnummer nicht, wohl aber das haus. ist man nun geneigt, eine, sagen wir mal, mittelschwere straftat zu begehen und wird derer verdächtigt, macht die polizei eine anfrage beim einwohnermeldeamt. dieses hat die erstgenannte wohnung als meldeadresse.
das gesicht des neuen mieters möchte ich nicht sehen, wenn die herren in grün dessen wohnung stürmen.

in der zwischenzeit macht sich der straftatbegeher aus dem staub. er hat ja mitbekommen, dass jemand gesucht wird...



übrigens, bei wohngeld kann die neue wohnung die gleiche fläche, den gleichen schnitt etc haben, dennoch wird wohngeld NUR für die beantragte wohnung gezahlt. bei umzug ist das UNBEDINGT anzugeben. egal ob innerhalb des hauses oder nur der etage oder sonstwohin. wohngeld hängt nicht nur von fläche, sondern von baujahr, umbau, sanierung, zuschüssen etc ab. die können innerhalb eines hauses variieren.

sunbee


-- Editiert von Sunbee1 am 16.10.2008 15:03

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#5
 Von 
thomas83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten! Bei mir hat sich beim Umzug innerhalb des Hauses (auf der selben Etage) nichts mit der Anschrift geändert. Allerdings beziehe ich Wohngeld und in der Annahme das sich dieses nur nach Einkommen und Miethöhe richtet, habe ich das nicht gemeldet. Bzw. es vergessen... Wie auch immer, auf jeden Fall riecht das wohl nach Ärger. Mist. :(
Trotzdem Danke!

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