Umgehungsverbot (§ 12 Abs. 1 BORA) für Nicht-Anwälte

2. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
surfer123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Umgehungsverbot (§ 12 Abs. 1 BORA) für Nicht-Anwälte

gilt das Umgehungsverbot gem. § 12 Abs. 1 BORA auch, wenn die Gegenseite nicht anwaltlich sondern bspw. von einem Inkassebüro oder einer anderen Person, die selbst kein Anwalt ist, vertreten wird?
Was ist hierfür die Rechtsgrundlage?

Im vorliegenden Fall vertrete ich (Inkassebüro) meinen Mandaten, dessen Gegenseite widerum anwaltlich vertreten wird. Der gegnerische Anwalt kontaktierte nun mehrfach direckt meine Mandantschaft und setzte sie massiv unter Druck, obwohl ihm selbstverständlich klar ist, daß mein Mandant durch mich vertreten wird.

danke für Hinweise

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
gilt das Umgehungsverbot gem. § 12 Abs. 1 BORA auch, wenn die Gegenseite nicht anwaltlich sondern bspw. von einem Inkassebüro oder einer anderen Person, die selbst kein Anwalt ist, vertreten wird?


Nein.

Steht doch eindeutig "nicht ohne Einwilligung des Rechtsanwalts eines anderen Beteiligten". Hat die Partei keinen Anwalt, ist das folglich nicht einschlägig. Der Wortlaut des Gesetzes ist seine äußerste Auslegungsgrenze, Erweiterung durch Analogie ("jeder Rechtsvertreter") gibt es nicht.

Zitat:
Der gegnerische Anwalt kontaktierte nun mehrfach direckt meine Mandantschaft und setzte sie massiv unter Druck, obwohl ihm selbstverständlich klar ist, daß mein Mandant durch mich vertreten wird.


Das darf er. Mit irgendwelchen Inkassos oder dem Metzger-Bruder der Gegenseite muß er sich nicht auseinandersetzen.

-- Editiert von JenAn am 02.07.2015 16:03

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#2
 Von 
surfer123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Das darf er. Mit irgendwelchen Inkassos oder dem Metzger-Bruder der Gegenseite muß er sich nicht auseinandersetzen.
-- Editiert von JenAn am 02.07.2015 16:03


Deine Antwort hat leider ein wenig den Tenor, als würdest du nicht besonders viel von Inkassobüros oder Metzgern halten - warum auch immer. Ich empfinde es nach wie vor als zumindest respektlos und nicht standesgemäß, einen angezeigten Vertreter (ganz egal, wer oder was er ist) zu ignorieren, aber um amoralisches Verhalten wird sich die Anwaltskammer wohl kaum kümmern wollen - sonst kämen die ja zu nichts anderem mehr;-)

Danke für Deine Meinung

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Die Sache ist doch relativ einfach: selbst Anwälte sind nicht daran gebunden, ausschliesslich direkt mit dem Anwaltskollegen auf der Gegenseite zu kommunizieren. Wenn es dem Parteiinteresse dient, kann er auch den Gegner direkt anschreiben. Das ist die eine Seite der Sache.

Nun zur anderen. Es gibt Spielregeln unter Anwälten. Und das ist auch gut so. Aber es ist doch ein Unding, dass alle möglichen anderen "Institutionen" zwar die Spielregeln der Anwälte für sich reklamieren, die Mitarbeiter aber nicht die Ausbildung haben, nicht zugelassen sind, nicht die Kosten haben u.s.w. Man kann sich nun mal nicht nur die Rosinen rauspicken. Wenn der Mandant meint, Geld sparen zu können, indem er eben jemanden engagiert, der zwar einiges darf, was einer Anwaltstätigkeit gleichkommt, ohne die Anwaltsgebühren zahlen zu müssen, dann muss er auch mit Folgen rechnen.

Abgesehen davon, was hindert den "Mandanten" dran, den Schriftverkehr bei seinem Rechtsvertreter abzugeben?

wirdwerden

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#4
 Von 
surfer123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn es dem Parteiinteresse dient, kann er auch den Gegner direkt anschreiben. Das ist die eine Seite der Sache.

kann er? das wäre tatsächlich schade. es geht ja durch eine vertretung gerade darum, zumindest ein wenig augenhöhe zwischen den parteien zu schaffen. die direkte kommunikation mit dem gegner birgt natürlich die gefahr, daß die (juristisch unerfahrene) seite sich aufgrund wohlformulierter aussagen und drohungen der (auf diesem gebiet sehr erfahrenen) anderen seite, zu unklugen äußerungen oder gar unterschriften hinreißen lässt...
kan davon abgesehen, daß ich mich auch vertreten lassen kann, weil ich mit der ganzen sache einfach nichts zu tun haben möchte

Zitat (von wirdwerden):
Es gibt Spielregeln unter Anwälten. Und das ist auch gut so. Aber es ist doch ein Unding, dass alle möglichen anderen "Institutionen" zwar die Spielregeln der Anwälte für sich reklamieren, die Mitarbeiter aber nicht die Ausbildung haben, nicht zugelassen sind, nicht die Kosten haben u.s.w. Man kann sich nun mal nicht nur die Rosinen rauspicken.

mit metaphern ist das so eine sache: die eine passt gut, die andere weniger. mögliche gründe für eine vertretung habe ich oben genannt - mit rosinen hat das in meinen augen wenig zu tun. eher vielleicht mit respekt und anstand, auch, wenn man verschiedener meinung ist.

Zitat (von wirdwerden):
Wenn der Mandant meint, Geld sparen zu können, indem er eben jemanden engagiert, der zwar einiges darf, was einer Anwaltstätigkeit gleichkommt, ohne die Anwaltsgebühren zahlen zu müssen, dann muss er auch mit Folgen rechnen.

verstehe. respektiert zu werden muß man sich also erst erkaufen?
was man sicher nicht verallgemeinern kann, aber doch merklich häufig antrift, scheint die meinung von anwälten zu sein, über anderen zu stehen und nur seinesgleichen ernst zu nehmen

Zitat (von wirdwerden):
Abgesehen davon, was hindert den "Mandanten" dran, den Schriftverkehr bei seinem Rechtsvertreter abzugeben?

das gleiche, wie bei einer vertretung durch einen anwalt auch: nichts

nunja, letztendlich ging es mir ja auch nicht um meinungen sondern um tatsachen und hier scheints, als gelte es nur für anwälte. danke für die hinweise

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Dein Ansatzpunkt ist doch völlig falsch. Eine Vollmacht gebunden mit einem Auftrag verpflichtet den Vollmachtgeber/den Auftraggeber und den Auftragnehmer und sonst niemanden. Was die Gegenseite mit der Vollmacht/dem Auftrag anfängt, das ist ihre Angelegenheit. Geht niemanden was an. Dass Anwälte untereinander noch was zusätzlich ausgemacht haben, in ihrer Ordnung, das geht niemanden draussen was an und ist deren Angelegenheit.

Ich hoffe, jetzt ist es klar rübergekommen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
surfer123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich hoffe, jetzt ist es klar rübergekommen.wirdwerden

ist es, danke

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Deine Antwort hat leider ein wenig den Tenor, als würdest du nicht besonders viel von Inkassobüros oder Metzgern halten


Lies nicht mehr hinein als drin steht. "Metzger" war nur die Kurzform von "Nicht-Anwalt".

-- Editiert von JenAn am 03.07.2015 12:01

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
surfer123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
"Metzger" war nur die Kurzform von "Nicht-Anwalt".
-- Editiert von JenAn am 03.07.2015 12:01

machs doch nicht schlimmer, als es oben schon war

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