Üble Nachrede von Verwandten, weil Kinder Betreuung für Mutter beantragen

13. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
1henriette
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)
Üble Nachrede von Verwandten, weil Kinder Betreuung für Mutter beantragen

Schwierige Zusammenhänge, die ich straff zusammen fassen will:
Eine alte Dame wird von Nachbarn wegen Austrocknung und Unterernährung ins Krankenhaus gebracht, kommt danach in geriatrische Reha. Diagnose 'fehlende Alltagskompetenz' und beginnende Demenz. Nach Absprache mit ihr kommt sie in ein Altersheim, erteilt den Kindern Generalvollmacht. Entfernte Verwandte, die keine Ahnung über die Diagnose haben, mischen sich ein, warum sie denn im Heim sei, sie hätte es zuhause doch so schön. Ein allein leben ist aber wegen Selbstgefährdung nicht mehr möglich, Hilfe im Haus lehnt die Dame ab. Vergisst die Vollmachterteilung, lässt sich von der Verwandten bequatschen, geht mit ihr zum Anwalt, der ebenfalls keine Ahnung von der Diagnose hat. Vollmacht wird zurückgezogen, eine neue der Verwandten erteilt, Schlösser ausgetauscht. Die Kinder schauen ohnmächtig zu. Tochter stellt Antrag auf gesetzliche Betreuung, um der Verwandten das Erschleichen von Vermögen unmöglich zu machen. 3 Gutachter bestätigen Diagnose, gesetzliche Betreuung durch eine Kanzlei wird eingerichtet. Diese arbeitet mit den Kindern zusammen.
Die abgekanzelte Verwandte inklusive neuem, allen unbekannter Partner belästigt die Dame mit Anrufen, in denen Unwahrheiten über die Kinder erzählt werden, der Partner brüllt in den Hörer, die Kinder hätten sie eingesperrt und sie sollte zu einem Anwalt gehen. Die Dame ängstigt sich und ist vollkommen durcheinander, weil sie dieses Tun nicht zuordnen und verstehen kann. Ihre Kinder tun ihr überhaupt nichts, eines ruft täglich an. Die Verwandte hat seit über 20 Jahren keinen Kontakt zu den Kindern und weiß nichts von und über sie, verleumdet sie aber.
Und nun kommt auch schon meine Frage:
Wie kann man die Anrufe dieser hetzenden Person unterbinden? Soll man sie anschreiben und Unterlassung einfordern, ohne aber Kontrolle darüber zu haben, ob sie sich dran hält? Es geht einzig und allein darum, der alten Dame ihre letzten Jahre friedlich und spannungsarm zu gestalten.

Vielleicht hat jemand eine Idee.
MfG
H.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
gesetzliche Betreuung durch eine Kanzlei wird eingerichtet
Ist das eine rEchtsanwaltskanzlei? Was sagt die denn zu der Situation?
Ein Brief vom Anwalt könnte wesentlich bessere Effekte erzielen als Zehn von den Kindern....

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#2
 Von 
1henriette
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 13x hilfreich)

die betreuung erfolgt durch eine betreuungskanzlei. danke für den tipp, die wissen von solchen details sicherlich nichts. ich gebe es weiter, danke schön!

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