Überweisung an das falsche Konto

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Cordula Wiesner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Überweisung an das falsche Konto

Hallo....
habe eine Überweisung an das falsche Konto getätigt... Das Problem ist nun, das es erst 4 Werktage später aufegfallen ist.

Nun habe ich einen Nachforschungsantrag gestellt. In wie weit kann ich darauf hoffen, das ich das GEld zurückerstattet bekomme?

Kontonummer, Inhaber und Bankleitzhal stimmen ja somit nicht überein...

mfg
Cordula Wiesner

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7 Antworten
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#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Ist mir auch schon passiert.

Keine Angst! Es findet eine Kontonummer / Namensprüfung statt. Stimmt es nicht überein, kommt das Geld automatisch zurück.
Dauert ca.1 Woche ( Werktage ).

Außer du hast es per online banking vom heimischen PC gemacht. Aus Kostengründen findet der oben genannte Abgleich nicht statt
( deswegen ist online banking auch so billig ).
Dann geht es auf die angegeben Kontoverbindung. ( gab mal einen Artikel im Stern hierüber ).

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#2
 Von 
Cordula Wiesner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

na supi...

das ganze war per online banking.... :-((


hmm dann iss nur die frage ib dann immernoch mein geld wiederbekomme...


*heul*

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Hi, wart erst mal ab. Ich habe auch schon bei einer per online-banking getätigten Überweisung mein Geld wiederbekommen, weil die Überweisung durch die Plausibilitätsprüfung "gefallen" war (POSTBANK).

Ansonsten hast Du ja auch die Möglichkeit, den Kontoinhaber anzuschreiben, und ihn zu bitten, Dir Dein Geld zurückzuüberweisen. Man kann ja nicht von vornherein davon ausgehen, daß er unseriös ist und das Geld "einsacken" will. Will er doch, mußt Du ein Zivilverfahren anstrengen.



-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Cordula Wiesner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja... anschreiben ist nur schwierig da mir die Bank seinen Namen nicht verraten wird....

Also ich hoffe dann mal.. wie lange hat das bei dir bob dennso gedauert bis das Geld zurück kam?

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Mit dem "Namen verraten" wäre ich auch nicht so sicher. Bei einem Kollegen hat das auch schon geklappt, schliesslich hast Du ein berechtigtes Interesse. Aber mit der Rechtslage diesbezügl. kenne ich mich nicht wirkl. aus.

Aber Du könntest ja auch ganz offiziell auf Herausgabe klagen, dann muß die Bank dem Gericht den Namen mitteilen.

Bei mir hat das 14 Tage gedauert, da hatte ich das Geld wieder auf dem Konto (ohne das ich irgendwas unternommen hatte - hatte das geld abgeschrieben - waren auch "nur" 40,00€)

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
Cordula Wiesner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

mit Klagen iss so ne Sache... habe keine Rechtschutzversicherung... und hier handelt es sich um 280€... iss zwar viel GEld... aber ioch weiss nihct ob die Kosten die durch Anwalt etc. enstehen nihct das ganze übersteigen

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Den Anwalt müßte der Unterlegende zahlen, und da er das Geld zu Unrecht hat, wäre er der Unterlegene.

Aber wie ich schon sagte: Du kannst ja nicht automatisch davon ausgehen, daß der (fälsdchliche) Empfänger unseriös ist, und das Geld behalten will. Evtl. erkundigt er sich ja bei seiner Bank nach der Sache und überweist von sich aus zurück. Ansonsten mußt Du halt mal bei Deiner Bank anfragen wie es mit der Möglichkeit der Kontaktaufnahme aussieht.

Ich habe mal meinen Kollegen gefragt, wie der das damals gemacht hat: Er hat einen Brief geschrieben, einkuvertiert, und zusammen mit einem Anschreiben an die Bank des Empfängers geschickt (die weißt Du ja anhand der BLZ) und diese gebeten, den verschlossenen Brief an den Inhaber des Kontos 1234567890 auszuhändigen.

Aber warte -wie gesagt- erst mal 14 tage ab, ob das Geld nicht zurückkommt.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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