Übersetzungen Urheberrecht bzw Copyright

2. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 80x hilfreich)
Übersetzungen Urheberrecht bzw Copyright

Hallo,

ab welcher Anzahl an Worten ist es denn eigentlich nicht mehr möglich zu beweisen dass etwas ein eigener Text ist?

Ich will damit sagen wenn jemand ein Buch schreibt in Englisch und ein andere übersetzt das Buch und gibt es in seinem Namen heraus dann ist vermutlich recht klar dass dieses Buch eigentlich jemand anderem gehört bzw der andere bestimmen kann ob die Übersetzung veröffentlich werden darf.

Bei einem Satz sieht das schon anders aus. "The weather is good today" mit der Übersetzung "Das Wetter ist heute gut" ist so allgemein dass niemand mehr sagen kann dass ist sein eigener kopierter Satz.

Wenn jetzt jemand einen Zeitungsartikel kopiert und wortwörtlich als seinen eigenen Artikel wiedergibt dann ist offensichtlich klar dass dies eine Kopie ist. Wenn der selbe Artikel aber übersetzt ist dann... Ja was dann? Solange der Artikel allgemein ist gibt es doch keine Handhabe dagegen oder? Zu beweisen dass das kopiert ist... wie soll das gehen?

Wie ist das denn nun?

Grüße!
Sebastian

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9 Antworten
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#2
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 80x hilfreich)

Hm. Ich erinnere mich an einen Fall wo ein Webseitenbesitzer Zeitungsartikel veröffentlicht die Sachen zeigten die ihn störten. Die Zeitung hat ihn verklagt und wohl gewonnen weil die Zeitung diese Artikel gleichzeitig auch in ihrem Archiv auf ihrer Webseite zum Download angeboten hat. Dort hat es aber einen Euro gekostet die anzusehen.

So einfach scheint das dann aber nicht zu sein Zeitungsartikel weiterzuverwenden.

Aber selbst wenn sogar ein Wort dem Urheberrecht unterliegt ist es doch praktisch unmöglich in einem Gerichtsverfahren irgendetwas zu beweisen. Oder wenn es um einen übersetzten Text geht. Wie wollen die denn beweisen dass ein Text nicht von jemand anderem so erdacht wurde? Ich meine jeder benutzt doch andere Worte. Wenn die das beweisen könnten dann müsste jede Art von Wortsynonym auch austauschbar sein und trotzdem noch als Kopie gelten. Das geht doch nicht. Ansonsten schreibe ich einen Text über Handynutzung und verklage dann alle anderssprachigen Webseiten bei deren Texten ich einen Zusammenhang herstellen kann. Da wäre doch dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Zumal das ja schon ab einem Wort gelten soll. Das ist doch unmöglich durchzusetzen. Oder wie will man das machen?

Grüße!
Sebastian

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#4
 Von 
guest123-2145
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 80x hilfreich)

Ja bei so einem Wort ist es klar dass es nicht neu erfunden wurde. Nur mal angenommen es geht um eine Definition:

Cars where built as the first steam machines where invented. Because of its speed and its simple way of maintenance it was preferred and the coaches were displaced with cars.

Autos wurden gebaut nach der Erfindung der Dampfmaschine. Wegen ihrer Geschwindigkeit und der Einfachheit mit der man sie pflegt wurden sie bevorzugt und die Kutschen wurden ersetzt mit Autos.

Du meinst wenn ich obigen Text geschrieben habe dann brauche ich nur das Internet durchsuchen und ähnliche Texte suchen die wie meine deutsche Version klingen? Ich kann sogar alles gelten lassen was ähnliche Worte sind? Wenn das wirklich der Fall ist würde ich das schnelles Geld für Abmahnanwälte nennen...

Grüße!
Sebastian

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#6
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

So ein simpler Text wird kaum die Schöpfungshöhe erreichen, erst recht, wenn gar nicht klar ist, ob der deutsche Text eine Eigenschöpfung oder eine Übersetzung ist (wofür im Zweifel der Anspruchsteller beweispflichtig wäre).

(Mal abgesehen davon, daß der englische Text zahlreiche Fehler enthält.)

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#7
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 80x hilfreich)

Ja, so gut ist mein Englisch leider auch nicht... :)

Also geht es um die Schöpfungshöhe. Nur wo ist denn die Grenze zu ziehen? Ich meine wenn es um so allgemeine Dinge geht und nicht um Firmeninterna die man halt einer Firma zuordnen kann oder ähnlich.

Ab welcher Anzahl an Worten ist es denn bei allgemeinen Texten oder Definitionen möglich die eigene Urheberschaft zu beweisen? Ich stelle mir das einfach schwierig vor. Solange es dabei nicht um Phantasienamen geht wie Obelix oder ähnliches sondern einfach allgemein... wie soll das bewiesen werden? Zumal ja eine Übersetzung aufgrund unterschiedlicher Grammatik auch nicht immer die selbe Satzstellung aufweist...

Grüße!
Sebastian

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#8
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Ab welcher Anzahl an Worten ist es denn bei allgemeinen Texten oder Definitionen möglich die eigene Urheberschaft zu beweisen?

Das ist immer eine Einzelfallfrage und wie "nah" die Übersetzung am Original ist.

Bei manchen Texten vielleicht nach 20 Worten, bei anderen erst nach 150.

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#9
 Von 
SebastianJu
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 80x hilfreich)

Hm... ok danke!

Sebastian

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