Hallo!
Ich würde gerne mal wissen, was in diesem Fall zu machen wäre:
A zeigt B wegen Verleumdung an (Privatklage). Es kommt zu einer Sühneverhandlung, wo sich beide einig werden.
A unterschreibt, dass er B eine Unterlassungserklärung in deutlich abgeschärfter Form zusenden will, dann verzichte er auf eine Unterlassungsklage und er will B auch die Kontonummer mitteilen, wohin er die Kosten der Verhandlung überweisen soll (nehmen wir mal an, es wären 200 Euro).
B unterschreibt, dass sie eine Gegendarstellung veröffentlicht und zur Zahlung der, sagen wir mal, 200 Euro.
B veröffentlicht die Gegendarstellung und wartet nun auf die Kontonummer.
A schickt nicht, wie unterschrieben eine deutlich entschärfte Unterlassungserklärung, sondern nur eine ein bisschen abgeänderte. Ferner teilt er B nicht die Kontonummer mit.
Da B diese Unterlassungserklärung nicht unterschreibt, hält A seine Unterlassungsklage aufrecht.
A hält sich nicht an die in der Sühneverhandlung protokollierten und unterschriebenen Sachen. Was kann B jetzt machen?
-- Editiert von Grübchen am 18.05.2008 11:10:03
Trotz Einigung/Sühneverhandlung
18. Mai 2008
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Frage vom 18. Mai 2008 | 11:08
Von
Status: Schüler (359 Beiträge, 34x hilfreich)
Trotz Einigung/Sühneverhandlung
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