Trennung nach 3,5 Jahren - Auszahlung Möbel

19. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb493367-77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Trennung nach 3,5 Jahren - Auszahlung Möbel

Liebes Forum,

ich werde mich im November von meinem Freund trennen und in der gemeinsamen Wohnung bleiben. Unsere Möbel haben wir zusammen angeschafft (50:50), einige Dinge hat er gekauft bzw. mitgebracht, einige Dinge ich. Die von uns zusammen gekauften Möbel würde ich gern behalten und ihn dafür natürlich auszahlen. Es sind ungefähr 4.500 EUR Gesamtwert. Wie viel Geld schulde ich ihm nach 3,5 gemeinsamer Nutzung der Gegenstände in der gemeinsamen Wohnung?

Und: Wir haben eine Wohnung mit Küche gekauft, diese aber rausreißen lassen und eine neue hingestellt. Wichtig war dem Vermieter nur, dass nach unserem Auszug auch eine Küche da ist. Dafür kann man Freund doch keinen Abschlag verlangen oder? Denn die Küche steht im Mietvertrag, gehört quasi zur Wohnung dazu oder?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von fb493367-77):
Wir haben eine Wohnung mit Küche gekauft, diese aber rausreißen lassen und eine neue hingestellt. Wichtig war dem Vermieter nur, dass nach unserem Auszug auch eine Küche da ist.

Finde den Fehler ...



Zitat (von fb493367-77):
Wichtig war dem Vermieter nur, dass nach unserem Auszug auch eine Küche da ist.

Hoffentlich hat man das schriftlich ...



Zitat (von fb493367-77):
Es sind ungefähr 4.500 EUR Gesamtwert.

Heute oder vor 3,5 Jahren?
Welche Qualitätsstufe haben die Möbel?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

10x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb493367-77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Welcher Fehler? Die Küche bleibt in der Wohnung, auch wenn ich da mal ausziehen sollte. Da gibt es keinen Fehler.

4.500 EUR waren die Anschaffungskosten, ohne Küche

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von fb493367-77):
Da gibt es keinen Fehler.

Ich weis nicht in welchem Land das spielt. Aber wenn ich in Deutschland mir eine Wohnung kaufe, gibt es keinen Vermieter mehr...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb493367-77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

wir leben in einer Mietwohnung, daher schreibe ich MIETVERTRAG. Nirgends steht, dass wir die Wohnung gekauft haben :???:

-- Editiert von fb493367-77 am 19.06.2018 15:49

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
fb493367-77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

gemietet. dennoch helfen mir deine antworten nicht weiter, denn es geht nicht um die küche, sondern den rest der möbel

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Wer soll denn bitte schön den Restwert eurer Möbel schätzen? Dafür gibt es doch keine Schwackeliste...

Wenn ihr als Basis das nehmen würdet, was ihr bei einem fiktiven Verkauf bekommen würdet, dann wäre das vermutlich sehr wenig. Selbst die vormals teuersten Möbel will gebraucht keiner haben und wenn, dann fast geschenkt.

Also einigt euch auf einen Betrag, der von beiden Seiten akzeptiert werden kann. So aus dem Bauch raus würde ich behaupten, dass ihr bei einem Verkauf keine 500 Euro mehr dafür kriegen würdet. Dazu müsste man freilich mehr über die Möbel kennen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Der Restwert der Möbel ist für Dich und Deinen Freund subjektiv zu bemessen.

Braucht er, um ein Beispiel zu bemühen, zwei Stühle, sind sie ihm mehr wert als wenn er bereits welche hat.
Hier gilt es (fair) zu bemessen und dann aufzuteilen, resp. auszuzahlen.



Zitat (von fb493367-77):
denn es geht nicht um die küche,


Klingt hier
Zitat (von fb493367-77):
Dafür kann man Freund doch keinen Abschlag verlangen oder?
aber noch anders.
Natürlich kann er, denn die Küche gehört wenn sie hälftig von ihm gezahlt wurde auch zur Hälfte ihm. Wie kommst Du darauf, dass er Dir seinen Anteil an der Küche kostenlos überlassen müsste?

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ihr könnt die Möbel ja zwischen euch versteigern (so ähnlich wie in einer Teilungsversteigerung).
Wer dann den höheren Preis bietet der bekommt die Möbel, der andere das (halbe) Geld.

Naturgemäß wirst du als Weiterwohnende mehr bieten als der Ausziehende, somit sollte das Verfahren auf eine Preisfindung hinauslaufen die beide Seiten zufriedenstellt (du zahlst nicht mehr als es dir wert ist, er bekommt nicht weniger als es ihm wert ist).

Und natürlich gehört auch die Küche dazu.

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von Atlan_Gonozal):
Wer soll denn bitte schön den Restwert eurer Möbel schätzen?

Ungefähr könnte man das, wenn die Rückfragen beantwortet würden.

Ich gehe mal von 8 Jahren aus, dann wäre man so bei ca. 2500 EUR Restwert - ohne emotionale Komponente.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich gehe mal von 8 Jahren aus, dann wäre man so bei ca. 2500 EUR Restwert - ohne emotionale Komponente.
Wie kommst du denn auf diesen Wert? Soll da die Küche (mit unbekanntem Kaufpreis) mit dabei sein?

Ich sehe bei Möbeln eine Nutzungsdauer von vielleicht 10 Jahren (Schränke mehr, dafür aber Polstermöbel oder Teppiche weniger). Und davon sind ja nun schon 8 Jahre vorbei ...
Bei der Nutzungsdauer setzte ich aber nicht die wirkliche Zeit an (ich hab' auch noch jahrzehntealte Möbel), sondern den Punkt ab dem man keinen Käufer mehr finden würde; ab dann wird der Wert aufgrund der Entsorgungskosten sogar negativ.

Imho ist die beste Wertfindungsmöglichkeit die von mir skizzierte Versteigerung, da fühlt sich am Ende keiner benachteiligt.

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und davon sind ja nun schon 8 Jahre vorbei ...

???

Waren das 4,5 Jahre alte Gebrauchtmöbel? Ich bin von neuen Möbeln ausgegangen.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

oh ja, du hast recht, wo hatte ich nur die 8 Jahre her?
Dann passt dein Wert natürlich, wobei man beachten sollte, dass der Wertverlust eher logarithmisch verläuft (im ersten Jahr noch dazu viel stärker, praktisch sind sicher schon 30% direkt nach dem Kauf weg).

Dazu kommt der emotionale Wert, der auch negativ sein kann (die alten Möbel kann ich nicht mehr sehen, ich will Veränderung - da können die dann durchaus noch gut sein, trotzdem emotional nichts wert).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Ok, ich dachte ich hätte da was überlesen ...


Naja, hab das nur mal übe den Daumen geschlagen.
Da kommt ja auch noch hinzu, wenn ich was von Ikea habe wird das anders bewertet als was nahezu zeitloses von hülsta ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Mal abgesehen davon, dass man 5 Monate vorher plant seinen Freund zu verlassen, würde ich wie folgt versuchen vorzugehen.

Biete ihm rund die Hälfte der von ihm getragenen Kosten der Möbel an... Ergo 1.000 Euro. Würde zumindest für mich fair klingen und ist immerhin vierstellig.

Dann möchte er vermutlich auch aus dem Mietvertrag raus ( wenn der Vermieter mitspielen sollte) ... in dem Moment müsste er seinen Teil der Küche, zumindest laut Deiner Schilderung, dem Vermieter überlassen ;-)

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7210 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Denn die Küche steht im Mietvertrag, gehört quasi zur Wohnung dazu oder?


Nicht DIE sondern EINE - Es war ja eine Küche drin. Die haben Sie gegen eine gemeinsam bezahlte, neue austauschen kassen. An der neuen Küche hat der Partner also auch einen Anteil.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb493367-77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hier noch mal etwas detaillierter: es handelt sich um Badmöbel, Waschmaschine, Trockner, Ikea Pax Schränke, Balkonmöbel, Esstisch und Bänkchen, 3 Kommoden. Alles nicht der billigste Schrott, aber auch keine Designerteile. Alles zusammen hat damals 4.500 EUR gekostet, das haben wir halbiert. Mein Vorschlag wäre, dass ich ihm 1.500 EUR dafür gebe, oder ist das zuviel?

Nochmal zu der Küche: Es steht im Mietvertrag, dass es eine Küche gibt. Die des Vermieters war aber so ekelig, dass wir ihn gefragt haben, ob wir eine neue einbauen dürfen. Das durften wir, aber unter der Bedingung, dass nach unserem Auszug auch noch eine Küche vorhanden ist. Daher gehe ich davon aus, dass ich ihm nichts für die Küche geben muss, da wir das ja vorher wussten, dass diese dann quasi zur Wohnung gehört.

Und ja, auch eine Trennung kann man planen (vor allem das Finanzielle)

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Atlan_Gonozal
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von fb493367-77):
Hier noch mal etwas detaillierter: es handelt sich um Badmöbel, Waschmaschine, Trockner, Ikea Pax Schränke, Balkonmöbel, Esstisch und Bänkchen, 3 Kommoden. Alles nicht der billigste Schrott, aber auch keine Designerteile. Alles zusammen hat damals 4.500 EUR gekostet, das haben wir halbiert. Mein Vorschlag wäre, dass ich ihm 1.500 EUR dafür gebe, oder ist das zuviel?

Nochmal zu der Küche: Es steht im Mietvertrag, dass es eine Küche gibt. Die des Vermieters war aber so ekelig, dass wir ihn gefragt haben, ob wir eine neue einbauen dürfen. Das durften wir, aber unter der Bedingung, dass nach unserem Auszug auch noch eine Küche vorhanden ist. Daher gehe ich davon aus, dass ich ihm nichts für die Küche geben muss, da wir das ja vorher wussten, dass diese dann quasi zur Wohnung gehört.

Und ja, auch eine Trennung kann man planen (vor allem das Finanzielle)


Um die 1.500 Euro richtig zu beurteilen, kannst Du Dich fragen, was es Dich kosten würde, alles neu zu kaufen. Bei dieser Menge an Möbeln und Geräten klingt der Preis eigentlich fair.

Ihr habt dem Vermieter jetzt eine neue Küche bezahlt, schon klar, oder? Da kannst Du nur hoffen, bei deinem eigenen Auszug eine Ablöse zu kriegen - es sei denn, die alte Küche wäre noch irgendwo vorhanden und könnte wieder eingebaut werden... ist aber extrem unwahrscheinlich.

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
in dem Moment müsste er seinen Teil der Küche, zumindest laut Deiner Schilderung, dem Vermieter überlassen ;-)
Nee, erst beim kompletten Auszug gehört die Küche dem Vermieter. Bis dahin nutzt die Küche ja noch die TS, also muss sie auch dafür zahlen.

Zitat:
Mein Vorschlag wäre, dass ich ihm 1.500 EUR dafür gebe, oder ist das zuviel?
Ich würde eher 1000 Euro sagen, aber natürlich ohne die Möbel gesehen zu haben, Zustand spielt ja auch eine Rolle.

Zitat:
Um die 1.500 Euro richtig zu beurteilen, kannst Du Dich fragen, was es Dich kosten würde, alles neu zu kaufen.
Naja, die besagten Möbel sind aber nicht neu.

Zitat:
Daher gehe ich davon aus, dass ich ihm nichts für die Küche geben muss, da wir das ja vorher wussten, dass diese dann quasi zur Wohnung gehört.
Wenn du in nächster Zeit auch ausziehst könnte man so argumentieren. Andernfalls hast du noch jahrelang den Vorteil der nichtekeligen Küche, da wäre es fair wenn du dafür etwas zahlst.

Wie sieht denn eigentlich dein Freund die Sache, also welchen Ausgleich fände er gerecht?

Zitat:
Und ja, auch eine Trennung kann man planen (vor allem das Finanzielle)
Kompliment, das ist sicher eine sehr guter Idee.
Leider klappt das bei den meisten Trennungen nicht.

Stefan

4x Hilfreiche Antwort

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