Tierarztrechnung verjährt ?

7. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Erksmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Tierarztrechnung verjährt ?

Guten Tag.

Im August 2015 hat meine Freundin eine Rechnung -für Behandlungen an ihrem Pony- des ehemaligen Tierarztes erhalten.
Es werden jetzt ! Leistungen aus dem Jahr 2010 berechnet.

Ist diese "verjährte" Rechnung -über ~650 Euro- noch zu zahlen ?

(Nebenbei: Es kann momentan von uns noch nicht überprüft werden, ob u.a. die Kosten für verwendete Medikamente und das Kilometergeld von 2010 berechnet wurden.)

Danke im Voraus für Antworten.

Gruesse

Erksmann

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat:
Ist diese "verjährte" Rechnung -über ~650 Euro- noch zu zahlen ?

Sicher.

Nur weil durch die Verjährung die gerichtliche Beitreibung nicht mehr erfolgen könnte, macht es ja am Stichtag nicht *puff* und die Forderung löst sich in Luft auf...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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