Therapiegerät verloren, was nun ?

30. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jonny70
Status:
Schüler
(315 Beiträge, 103x hilfreich)
Therapiegerät verloren, was nun ?

Guten Morgen

Ich benutze mehrmals wöchentlich ein Schlafapnoe Therapiegerät (Beatmungsgerät).Das ich Leihweise von der Krankenkasse bekommen habe. Bin vor 4 Tagen aus meinem 10 Tägigen Urlaub von der Ostsee gekommen. Mir fehlt seit dem das Gerät. Im Hotel nachgefragt ohne Erfolg. Ich bin mit der Bahn gefahren. Es könnte auch sein das ich es im Zug vergessen habe. Benutze momentan ein Leihgerät das mir dankend von meinem Apotheker zu Verfügung gestellt wurde.

Muss ich das Gerät der Krankenkasse bezahlen ?
Habe eine Privathaftflicht Versicherung, übernimmt sie vielleicht die kosten wenn solche entstehen ?

Vielen Dank im Voraus.
Gruss Jonny

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Melde den Schaden sofort Deiner Haftpflichtversicherung.

wirdwerden

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""

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Jonny70 am 30.12.2014 08:33

Muss ich das Gerät der Krankenkasse bezahlen ?
Habe eine Privathaftflicht Versicherung, übernimmt sie vielleicht die kosten wenn solche entstehen ?

Du hast es verloren, du hast den Zeitwert zu erstatten.
Ob dies von deiner Versicherung abgedeckt wird klärst du am besten mit deiner Versicherung. Wie wirdweden schon erwähnt hat, meldet man es am besten sofort.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

bitte sprechen Sie zuerst mit Ihrer Krankenkasse. Es ist möglich, dass diese gegen den Verlust oder die Beschädigung dieser Geräte beim Verleiher versichert ist.

Melden Sie erst nach dem Gespräch mit der Krankenkasse, falls dann noch erforderlich, den Fall Ihrer Versicherung. Es ist so, dass die Versicherung bei der Meldung eines Schadens eine Schadennummer vergibt. Die Vergabe der Schadennummer bewirkt bei vielen Versicherungen, dass ein Schaden vorlag.

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""

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>bitte sprechen Sie zuerst mit Ihrer Krankenkasse. <hr size=1 noshade>

Absolut falsche Reihenfolge.
Die Haftpflichtbedingungen sehen in der Regel eine unverzügliche Meldung vor. Das sit es bereits jetzt schon grenzwertige, da sollte man nicht nocch weitere Zeit verschwenden.



quote:<hr size=1 noshade>Die Vergabe der Schadennummer bewirkt bei vielen Versicherungen, dass ein Schaden vorlag. <hr size=1 noshade>

Absoluter Blödainn.

Die Vergabe der Schadennummer bewirkt regelmäßig das eine Akte angelegt wurde oder wird, erster Eintrag ist in der Regel was wann von wem gemeldet wurde.
Eine Schadennummer triff zu 0,0 eine Aussage darüber das tatsächlich ein Schaden vorlag.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

@ Harry van Sell

Gott bewahre die Menschheit vor Ihren Ratschlägen.

Die Krankenkasse hat das Gerät an den Fragesteller ausgegeben. Wem sonst sollte der Verlust zuerst zu melden sein?

MIt wem sonst, als der Kranenkasse, sollte zuerst zu besprechen sein, wie mit dem Verlust umzugehen ist?

Und über das, wie manche Versicherungen mit Schadennummern umgehen, verbreitet sich um Ihr Wissen Schatten.

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""

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Du hast offenbar nicht verstanden was ich geschrieben habe.
Schade.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

quote:
bitte sprechen Sie zuerst mit Ihrer Krankenkasse. Es ist möglich, dass diese gegen den Verlust oder die Beschädigung dieser Geräte beim Verleiher versichert ist


Nein, das ist niemals der Fall.

Außerdem unterschreibt der Versicherte bei Auslieferung des Gerätes, dass er für Verlust und Beschädigung haftbar ist.

Der Schaden kann also umgehend der Haftpflichtversicherung gemeldet werden.
Gleichzeitig sollte man sich an den Geräteprovider wenden, der regelt normalerweise den Rest mit der Krankenkasse.

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""

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#8
 Von 
prenses
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Was ist denn überhaupt aus der Sache geworden?

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Bitte keine Uralt-Beiträge "hochholen" ;)

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