Haallooo :D
Also es geht darum das mein Freund ( 16 Jahre ) am Montag den 01.02.10 verhaftet wurde wegen Verstoßes gegen das BtMG jetzt sitzt er in Untersuchungshaft. Er war schon mal deswegen Angeklagt und es wurde auch schon mal eine unerwartete Wohnungsdurchsuchung gemacht. Eigentlich sollte am Dienstag, den 09.02.10 die Gerichtsverhandlung deswegen sein, die wurde aber abgesagt. Nun sagt die Polizei wenn er nicht alles sagt was er weis muss er 2 1/2 Jahre ins Gefängnis.. Er hatte aber nie viel dabei zusammen vielleicht um die 10 Gramm..
Wie läuft das jetzt ab?
Können die den wirklich solange in Bau stecken?
Bitte schnell antworten!
Liegt mir echt voll am Herzen!
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Thema: Drogen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Polizei kann gar nichts entscheiden. Entscheiden kann einzig und alleine das Gericht. Richtig ist aber, dass sich ein umfassendes Geständnis erheblich strafmildernd auswirken kann. Außerdem kann man durch das Offenbaren von Hintermännern ebenfalls ganz erheblich die Strafe mindern.
Wenn es sich beim Täter um einen Wiederholungstäter handelt, dann ist eine Jugendstrafe ohne Bewährung zumindest möglich. Ob das jetzt 2,5 jahre sind, kann ohne genaue Kenntnis der Akten nicht beurteilt werden.
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"justice"
-- Editiert am 10.02.2010 08:05
Mhmm.. Okay ich weiss selber nicht mehr..
Aber noch ne Frage
Darf die Polizei ihn überhaupt befragen ohne seinen Anwalt in U-Haft?
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