Thema: Drogen

10. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jenny_x3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Thema: Drogen

Haallooo :D

Also es geht darum das mein Freund ( 16 Jahre ) am Montag den 01.02.10 verhaftet wurde wegen Verstoßes gegen das BtMG jetzt sitzt er in Untersuchungshaft. Er war schon mal deswegen Angeklagt und es wurde auch schon mal eine unerwartete Wohnungsdurchsuchung gemacht. Eigentlich sollte am Dienstag, den 09.02.10 die Gerichtsverhandlung deswegen sein, die wurde aber abgesagt. Nun sagt die Polizei wenn er nicht alles sagt was er weis muss er 2 1/2 Jahre ins Gefängnis.. Er hatte aber nie viel dabei zusammen vielleicht um die 10 Gramm..
Wie läuft das jetzt ab?
Können die den wirklich solange in Bau stecken?

Bitte schnell antworten!
Liegt mir echt voll am Herzen!

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Polizei kann gar nichts entscheiden. Entscheiden kann einzig und alleine das Gericht. Richtig ist aber, dass sich ein umfassendes Geständnis erheblich strafmildernd auswirken kann. Außerdem kann man durch das Offenbaren von Hintermännern ebenfalls ganz erheblich die Strafe mindern.

Wenn es sich beim Täter um einen Wiederholungstäter handelt, dann ist eine Jugendstrafe ohne Bewährung zumindest möglich. Ob das jetzt 2,5 jahre sind, kann ohne genaue Kenntnis der Akten nicht beurteilt werden.





-----------------
"justice"

-- Editiert am 10.02.2010 08:05

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jenny_x3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mhmm.. Okay ich weiss selber nicht mehr..

Aber noch ne Frage
Darf die Polizei ihn überhaupt befragen ohne seinen Anwalt in U-Haft?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Fragen ist immer erlaubt. Nur zur Antwort zwingen können sie ihn nicht.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen