TV-Online nutzen über P-2-P ist das legal

15. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
marty584
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
TV-Online nutzen über P-2-P ist das legal

Hallo,
vielleicht eine dumme Frage, doch ich höre immer, dass die P2P-Verbindung illegal ist. Vor kurzem wurde auch vor dem p2p-streamen von Live-Übertragungen gewarnt.
Nun habe ich das TV-Online-Programm erhalten und kann die Sender nur durch Nutzung des P2P-Assi ansehen.
Gibt es bei diesem System eine legale Variante und eine illegale, oder ist alles illegal?
Danke für Infos

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>doch ich höre immer, dass die P2P-Verbindung illegal ist. <hr size=1 noshade>

Nein, das ist schlicht Unsinn.



quote:<hr size=1 noshade>Nun habe ich das TV-Online-Programm erhalten und kann die Sender nur durch Nutzung des P2P-Assi ansehen. <hr size=1 noshade>

Da müsste man schauen, ob das Programm bzw. die verbreiteten Inhalte legal ist.



quote:<hr size=1 noshade>Gibt es bei diesem System eine legale Variante und eine illegale, oder ist alles illegal? <hr size=1 noshade>

Bei der legalen Variante verfügt man über alle Rechte/Lizenzen/Genehmigungen um die Inhalte zu nutzen.
Bei der ilegalen nicht.
Verifizieren was Sache ist, muss der Nutzer selbst.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
dass die P2P-Verbindung illegal ist


Illegal ist das Verbreiten von Inhalten, für die man keine Verbreitungsrechte besitzt. Hat man die, ist P2P vollkommen legal. (Klassisches Beispiel sind die großen Linux-Distributionen.)

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Da müsste man schauen, ob das Programm bzw. die verbreiteten Inhalte legal ist.


Der TE wird kaum eine Lizenz haben, TV-Inhalte an Dritte zu verbreiten. "P2P-TV" ist in der Regel ein Versuch, auf dieser Schiene Programme bestimmter Länder via Stream zu verbreiten und gerade kein extra für diese Schiene erstelltes Programm, das mit Erlaubnis des Erstellers verbreitet werden darf.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen