Studentenausweis/Semesterticket eingezogen

27. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
parachute
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Studentenausweis/Semesterticket eingezogen

Hallo allerseits,

meine Frage ist recht einfach. Darf das Verkehrsunternehmen einen Studentenausweis, der auch als Bibliotheksausweis, als Geldkarte, sowie als Fahrausweis für Busse und Bahn einziehen, wenn ich das nicht wünsche?

Der konkrete Fall sieht so aus, dass ich bei der Fahrkartenkontrolle meinen Studienausweis, der als Fahrkarte gilt, vorgezeigt habe. Weil das Datum auf diesem Ausweis nicht lesbar ist, habe ich ausserdem eine gültige Immatrikulationsbescheinigung vorgezeigt. Der Ausweis wurde beanstandet und mir nicht mehr ausgehändigt. --- Das war der erste Fall.

Zwei Monate später (gestern) händigte ich denselben Ausweis derselben Kontrolleurin nicht mehr aus, sondern zeigte ihn nur vor. Die Kontrolleurin drohte mit der Polizei (was mir recht war) und liess den Bus halten. Sie behauptete, sie sei berechtigt, den ganzen Bus halten zu lassen, bis die Polizei da sei und ich habe dann die Kosten dafür zu verantworten. -- Ich händigte daraufhin meinen Ausweis aus und er wurde eingezogen. Eine gültige Imma-Bescheinigung (mit der ich ohne Probeleme DB-Bahn fahre) hatte ich dabei.

Darf das Unternehmen meinen Ausweis einziehen, auch wenn ich ihn zum Zugfahren/ für die Bibliothek brauche und darf die Kontrolleurin den Bus halten lassen, wenn ich ihr den Ausweis nur vorzeige und ich mich weigere ihn ihr auszuhändigen.

Wenn jemand da eine Antwort wüsste, würde ich mich sehr freuen.

parachute

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Weshalb ist denn das Datum nicht lesbar?!

-----------------
"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

ein Recht, das zur Einziehung berechtigt, ist nicht ersichtlich. Die Schaffnerin/Kontrolleurin kann jedoch die Polizei verständigen, welche ein Recht auf Einziehung hat, wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Desweiteren ist das Anhalten des gesamten Busses unnötig. Eine Rechtsgrundlage, durch welche Sie die jeweiligen Kosten diesbezüglich zu tragen haben, ist nicht ersichtlich.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das sehe ich auch so. Wenn das Datum unlesbar ist und der Verdacht auf eine Straftat besteht, kann der Ausweis als Beweismittel beschlagnahmt werden. Aber nur von der Polizei, nicht von der Kontroleurin.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Ich frag mich aber, wie der Fragesteller beim zweiten Mal den selben Ausweis aushändigen konnte, der beim ersten Mal eingezogen wurde??? *grübel*

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das ist eine ausgesprochen gute Frage. Vielleicht kann der Fragesteller sie ja beantworten?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
parachute
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja das kann ich beantworten. War reiner Trotz. Das Datum ist nicht lesbar, weil die Karte (meine Karte) so glatt ist, dass das Datum immer wieder verwischt. Hab es ewig oft versucht. Tesa drübergeklebt, hat aber auch nix genutzt.
Nun hätte ich mir nach dem ersten Mal (als der Kontrolleur sogar handgreiflich wurde, als ich nachdrücklich das Wiederherausgeben meines Studentenausweises verlangte)) eine neue Karte besorgen können, na klar. Doch das hätte mich 20 € gekostet. Die Kontrolle kostete mich (damals) nur 7 € und so hab ich beschlossen, es halt drauf ankommen zu lassen. Hat leider nicht geklappt.

Ist so ne Art persönlicher Sache zwischen mir und den Stadtwerken geworden. Ich sehe es nicht ein, dass die meine Imma-Bescheinigung nicht anerkennen. Die sehen es nicht ein, dass sie das tun könnten, wenn in ihrem Flyer doch steht, dass unleserliche Karten eingezogen werden dürfen.

Ich hab im Internet jetzt mal ein bisschen gesucht und in den Beförderungsbedingungen der Stadtwerke steht das auch so drin. In denen der Deutschen Bahn ist von sicherstellen der Fahrkarte komischerweise nicht die Rede.

Vielen Dank auf jeden Fall für die Rückmeldungen. Ich hatte schon an meinem Verstand gezweifelt, denn den Vorschlag, statt meiner Karte, doch bitte meine Personalien (oder notfalls sogar meinen Perso) einzubehalten, den hatte ich selber ja auch gemacht. Aber ohne Erfolg. Die Karte wurde von den Kontrolleuren eingesteckt und nicht mehr hergegeben. So laut ich auch dagegen protestierte, weil ich die Karte immerhin als mein Eigentum betrachte und sie nicht nur in ihrer Funktion als Busfahrkarte nutze.

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#7
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Wennschon >mithin<, dann ohne >entsprechende< (Tautologie).

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das scheint mir keine Tautologie zu sein, nicht mal eine pleonastische Tautologie, geschweige denn ein tautologischer Pleonasmus. ;)
Der Satz könnte doch auch lauten: Hier ist mithin die nicht-entsprechende....

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#10
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Auch ist ein Pleonasmus zuweilen ja gewollt

Ja. Wie die Tautologie. ;)

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